Ihm lag eine Vielzahl an Missbrauchsvorwürfen zur Last, die zwischen 2019 und 2025 stattgefunden haben sollen. Selbst vor seinem Sohn machte er nicht Halt: Nun verurteilte das Landgericht Leipzig einen Mann zu einem langen Gefängnisaufenthalt. Weiterhin soll der 40-Jährige wegen seiner Gefährlichkeit auch nach der regulären Haft weggesperrt bleiben.
Zunächst hatte die Leipziger Volkszeitung über den Ausgang des Anfang Januar 2026 gestarteten Prozesses am Landgericht Leipzig berichtet. Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten Thomas S. insgesamt 24 Tatkomplexe zur Last, die sich vom Frühjahr 2019 bis Frühjahr 2025 in der Wohnung des Leipzigers sowie dessen Gartenlaube abgespielt haben sollen. Unter anderem lauteten die strafrechtlichen Vorwürfe auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, vorsätzliche Körperverletzung, die Herstellung „kinderpornografischer“ Inhalte, Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Angeklagter legte umfassendes Geständnis ab und äußerte Bedauern
Demnach habe S. drei zwischen den Jahren 2010 und 2016 geborene Kinder im Tatzeitraum wiederholt missbraucht. Die Opfer seien beispielsweise zum Posieren gezwungen worden, wobei Thomas S. dies teilweise auf Video und Foto festgehalten habe, um die Bilder an eine andere Person zu schicken. In anderen Fällen habe der Mann auf verschiedenste Weise an Betroffenen manipuliert und sogar seinen eigenen Sohn zu sexuellen Handlungen mit einem der Mädchen bringen wollen.
Über seinen Anwalt hatte der einschlägig vorbestrafte Leipziger am Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt: Er bereue sein Handeln und das, was er den Betroffenen antat, hieß es, und wolle sie und die Eltern um Verzeihung bitten.
Lange Haft und Sicherungsverwahrung: Urteil ist rechtskräftig
Schlussendlich verhängte die Strafkammer neun Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Letztere Maßnahme dient als eines der schärfsten Schwerter des Rechtsstaats dazu, die Allgemeinheit dauerhaft vor als gefährlich geltenden Straftätern zu schützen: Diese genießen dann nach Ablauf der regulären Haftzeit zwar Lockerungen gegenüber dem Strafvollzug, bleiben faktisch aber weiterhin eingesperrt und werden nicht auf freien Fuß gesetzt. Das Risiko muss in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Sicherungsverwahrung ebenfalls befürwortet und auf zehneinhalb Jahre Gefängnis plädiert, ebenso die Nebenklage. Die Verteidigung hielt achteinhalb Jahre Freiheitsentzug für angemessen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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