Nach monatelanger Fahndung wurde die gesuchte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Tschechien gefasst. Und: Das Landgericht Leipzig verurteilte einen 37-Jährigen unter anderem wegen Mordes an an seiner Ex-Partnerin in Reudnitz zur Höchststrafe. Die LZ fasst zusammen, was am Donnerstag, dem 9. April 2026, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Monatelang untergetaucht: Tschechiens Polizei fasst gesuchte Rechtsextremistin
Monatelang war sie auf der Flucht und entzog sich dem Haftantritt in Sachsen, nun wurde die gesuchte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich im benachbarten Tschechien gefasst. Über den Fahndungserfolg berichtete am Donnerstag zuerst die Mitteldeutsche Zeitung.
Demnach nahmen tschechische Polizisten sie auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Schönbach (böhmisches Vogtland) fest. Aktuell werde ein Auslieferungsverfahren nach Deutschland in die Wege geleitet. Hier, genauer gesagt im sächsischen Chemnitz, hätte Liebich sich Ende August 2025 zum Antritt eines 18-monatigen Freiheitsentzugs in der JVA einfinden sollen. Doch die 55-Jährige blieb dem Termin fern und setzte sich ab.
Bereits im Juli 2023 war Liebich, damals noch unter männlichem Vornamen bekannt, vom Amtsgericht Halle an der Saale zu benannter Strafe verurteilt worden, wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung. Sie hatte ihren Geschlechtseintrag später auf Grundlage eines geänderten Gesetzes ändern lassen. Zuletzt stand Liebich im Juli letzten Jahres mit weiteren Personen wegen einer Auseinandersetzung mit einem Demo-Fotografen in einem Berufungsprozess am Landgericht Leipzig. Das Verfahren wurde hier eingestellt, änderte aber nichts am Hallenser Urteil, das nun mit der Haftstrafe vollstreckt werden soll.
Mord in Reudnitz: 37-Jähriger soll lebenslang hinter Gitter
Seine Version von Unfall und Blackout war für die Kammer eine Lüge: Rund acht Monate nach dem Messerangriff auf eine Frau und deren 10 Jahre alten Sohn in Reudnitz verurteilte das Landgericht den Ex-Partner der 42-Jährigen am Donnerstagmittag zu lebenslanger Haft wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Dazu wurde eine besondere Schwere der Schuld erkannt, was eine Entlassung nach 15 Jahren in Haft so gut wie ausschließt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, die Verteidigung des Verurteilten möchte Revision einlegen.
Nach Überzeugung der 2. Strafkammer attackierte Nick W. (37) seine Ex-Partnerin am Abend des 18. August 2025 in deren Wohnung mit einem Messer und brachte der arglosen Frau Verletzungen bei, an denen sie später verstarb. Nachdem es ihr zunächst noch gelungen war, in Panik durch das Erdgeschossfenster auf die Straße zu springen, entschloss sich Nick W. nach gerichtlicher Feststellung, seinen Sohn mit dem Messer anzugreifen. Das Kind überlebte die 14 Stiche nach mehrstündiger Not-OP.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Nick W. heimtückisch und zudem aus niedrigen Beweggründen handelte, weil er die Abwendung seiner Ex-Partnerin hin zu einem Leben ohne ihn nicht akzeptiert habe. Der Angeklagte hatte eine gezielte Tatplanung abgestritten, er selbst wählte den Notruf und wurde noch vor Ort festgenommen. Mehr zum heutigen Urteil finden Sie hier.
Worüber die LZ heute berichtet hat:
Urteil am Landgericht nach Frauenmord in Reudnitz: Angeklagter Nick W. (37) kassiert Höchststrafe
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