Das hat mal richtig gekracht im Sächsischen Landtag am Mittwoch, 22. Juni. Nach drei Jahren war die einst von CDU und FDP eingeführte Wasserentnahmegebühr für Wasserkraftbetreiber Geschichte. Drei Jahre lang hat man mit dieser Gebühr die Wasserkraftbetreiber unter Druck gesetzt und in existenzielle Nöte gebracht. Der Punkt geht natürlich an die SPD, die sich diese Rücknahme eines Sinnlos-Gesetzes zur Aufgabe gemacht hatte.

„Die Wasserentnahmeabgabe ist Geschichte! Damit ist ein langjähriger Konflikt zwischen Wasserkraftbetreibern und Freistaat beendet“, begrüßte die Umweltpolitikerin der SPD-Fraktion, Simone Lang, am Mittwoch die Abschaffung der Wasserentnahmeabgabe zum 1. Juli 2016 mit den Stimmen von CDU, SPD und der Fraktion Die Linke. Die Abgabe wurde 2013 durch die damalige schwarzgelbe Koalition eingeführt. Sie sah vor, dass bis zu 25 Prozent der EEG-Erlöse für die Stromerzeugung an den Freistaat abgeführt werden musste.

Die SPD habe diese Abgabe von Anfang an aus guten Gründen, so Lang, abgelehnt: „Die  Wasserkraft ist nicht nur eine saubere und umweltfreundliche Form der Energieerzeugung. Sie hat in Sachsen eine jahrhundertelange Tradition. Sie ist eine wichtige Stütze der Energiewende und sichert zahlreiche Arbeitsplätze – vor allem in den ländlichen Regionen. In Sachsen konnte sie ca. 113.000 Haushalte ein ganzes Jahr mit Strom versorgen. Für die betroffenen Unternehmen führte die Wasserentnahmeabgabe zu existenzbedrohenden Belastungen. Sie war ein Irrweg.“

Wasserkraftbetreiber sind erleichtert

Logisch, dass der Verband der Wasserkraftbetreiber diese Rückkehr zur Vernunft begrüßte.

Nicht nur die Betreiber von Wasserkraftanlagen selbst hatten immer wieder auf die existenzvernichtende Wirkung der Wasserentnahmeabgabe und die verfehlte Lenkungswirkung der gesetzlichen Regelung hingewiesen, sondern auch die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern in Sachsen, die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU MIT Erzgebirge und Sachsen, der Mitteldeutsche Müllerbund und der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft BDEW e.V.

„Ich begrüße die Entscheidung des Sächsischen Landtages ausdrücklich und freue mich, dass mit erfolgter Rücknahme der existenzbedrohenden Wasserentnahmeabgabe die Zukunft der Wasserkraft als wichtige erneuerbare Energie im Freistaat Sachsen langfristig gesichert ist. Die sächsischen Wasserkraftwerksbetreiber verfügen nunmehr wieder über das notwendige Vertrauen in den Bestand bereits getätigter Investitionen und die erforderliche Investitionssicherheit für die Zukunft“, fasst Alexander Düsterhöft, Präsident des Verbandes der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e.V., die Bedeutung der heutigen Entscheidung zusammen und ergänzt: „Ich danke in diesem Zusammenhang allen, die uns auf diesem Weg begleitet, unterstützt und sich mit uns zur Wasserentnahmeabgabe sachlich auseinandergesetzt haben.“

Die Abschaffung der Wasserentnahmeabgabe kam sozusagen in letzter Minute, denn im vergangenen Jahr hatte der Landtag lediglich mehrheitlich beschlossen, dass Widersprüche gegen Festsetzungen der Wasserentnahmeabgabe bis zum 30. Juni 2016 aufschiebende Wirkung haben mit der Folge, dass die Abgabe nicht, wie in sonstigen Fällen, sofort beitreibbar war. Damit eröffnete sich zugleich ein begrenzter Zeitkorridor, in dem eine endgültige Lösung für die in Sachsen ca. 320 betriebenen Wasserkraftanlagen gefunden werden musste. Im Fall der Beibehaltung der Wasserentnahmeabgabe in der bisherigen Form hätte das für zwei Drittel der sächsischen Wasserkraftanlagen das wirtschaftliche Aus bedeutet.

Harte Verhandlungen mit der CDU

Wie hart die SPD dabei mit ihrem Koalitionspartner verhandeln musste, erläutert Simone Lang: „Die SPD hat, in enger Abstimmung mit dem Wasserkraftverband, in teils harten Verhandlungen mit dem Koalitionspartner eine gemeinsame und zukunftsfähige Lösung für die Wasserkraft in Sachsen erreicht. Damit setzen wir sowohl die Forderungen aus der letzten Legislatur, als auch aus dem Regierungsprogramm der SPD um. Darauf können wir zu Recht stolz sein. Unsere Ausdauer, unser Drängen und unser Einsatz für die sächsischen Wasserkraftbetreiber wurden mit der heutigen Verabschiedung des Wassergesetzes belohnt.2

Unterstützung gab es natürlich auch in der Opposition.

„Es gibt ihn, den Erfolg für hartnäckige Oppositionsarbeit“, betont Jana Pinka, Sprecherin für Umweltpolitik der Linksfraktion. „Die Koalition schafft die von CDU und FDP eingeführte Wasserentnahmeabgabe aus den von der Linksfraktion immer wieder eingebrachten Gründen ab. So findet für meine Fraktion und für mich eine lange politische und fachliche Anstrengung ihren vorläufigen Abschluss. Nicht nur wird die Wasserkraft als perspektivisch sinnvolle Nutzung von erneuerbarer Energie anerkannt. Offenbar hat sich bei der Koalition auch endlich die Einsicht durchgesetzt, dass gelebte Traditionen Sachsens, Arbeitsplätze und technische Innovationen nicht bevorzugten Interessen Einzelner zum Opfer fallen dürfen. Fast vier Jahre mühsamer Diskussion, vieler parlamentarischer Initiativen und offenbar auch eines neuen Koalitionspartners hat es bedurft, damit das beschämende Ziel der CDU, die Wasserkraft durch eine Abgabe zu vernichten, aufgegeben wird. Es ging meines Erachtens von Anfang an nie um fachpolitische Ziele, sondern um die Verdrängung von Wasserkraftanlagen als Form der erneuerbaren Energie im Zuge eines extremen sächsischen Braunkohle-Lobbyismus!“

Wer finanziert jetzt die Verbesserung der Fließgewässer?

Tatsächlich hatten auch die reinen Zahlen gegen diese Abgabe gesprochen, rechnet Pinka vor: „Wirft man einen Blick hinter die ‚Kulissen‘ der Wasserentnahmeabgabe, fördert man Erstaunliches zutage: Etwa 80 Prozent der sächsischen Wasserkraftanlagenbetreiber haben danach mehr Abgaben zahlen müssen, als sie durch die Durchleitung des Wassers aus Fließgewässern durch ihre Anlagen überhaupt an finanziellen Vorteilen hätten erlangen können. Die ausgereichte Förderung für die Herstellung von Fischauf- und -abstiegsanlagen betrug mit zehn Prozent nur einen Bruchteil der prognostizierten Einnahmen aus der Wasserentnahmeabgabe.“

Aber wer bekam das Geld eigentlich?

„Das Gros der Fördermittel zur Herstellung bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit sächsischer Fließgewässer ging nicht etwa an die Wasserkraftanlagenbetreiber, sondern an Dritte“, stellt Pinka fest. „Die Landestalsperrenverwaltung, die ebenfalls in einer enormen Dimension und mit enormen Umweltauswirkungen eigene Wasserkraftanlagen betreibt, zahlt nur eine sehr marginale Wasserentnahmeabgabe. Im Gegenzug bekommt sie aber im Jahresdurchschnitt der Jahre 2008 bis 2015 insgesamt 1,5 Mio. EUR Landeszuschüsse zur Herstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern. Ganz und gar aus dem Vollen kann die Landwirtschaft schöpfen. An sie wurden im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2015 insgesamt 23,7 Millionen Euro an Landesmitteln ausgereicht.“

Eine Forderung hat sie noch: „Meine Fraktion fordert auch nach dem heutigen Beschluss weiter, den Anlagenbetreibern nicht nur die Abgabenzahlung, sondern auch die darauf entfallenden Zinsen zu erstatten, um sie für alle erlittenen Vermögensnachteile zu entschädigen.“

Und die Grünen?

Sachsen hat noch immer keine Lösung für die Wasserrahmenrichtlinie

Die finden es konsequenterweise immer noch nicht hinnehmbar, dass die Bergbaukonzerne von der Wasserentnahmeabgabe befreit bleiben. Denn anders als Mühlenbesitzer verändern sie mit dem Abpumpen von Millionen Kubikmetern Grundwasser tatsächlich massiv den Wasserhaushalt im Umfeld ihrer Tagebaue. Und es ist noch immer ungeklärt, wie Sachsen dafür sorgen  will, die Wasserqualität der Flüsse endlich zu verbessern.

Also haben die Grünen einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt. Denn ändern muss sich was an Sachsens Flüssen.

Nach Vorstellungen der Grünen soll eine Wasserentnahmeabgabe in moderater Höhe erhoben werden mit der Möglichkeit zur weiteren Halbierung, wenn die Wasserkraftanlagen so ertüchtigt worden sind, dass sie mit einem guten ökologischen Zustand der Gewässer im Einklang stehen. Weiter soll die Berechnung der Abgabe zugunsten der Betreiber vereinfacht und die durch nichts zu rechtfertigende Befreiung der Braunkohle von der Abgabe beendet werden.

Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion erläutert das Ansinnen: „96 Prozent der sächsischen Fließgewässer befinden sich in einem belasteten bis schlechten ökologischen Zustand. Dabei spielen auch Wasserkraftanlagen eine Rolle. In der EG-Wasserrahmenrichtlinie wird ein guter ökologischer Zustand allerdings als staatliche Pflichtaufgabe definiert, deren Nicht-Einhaltung mittelfristig zu erheblichen Strafzahlungen führt. Wir müssen also mit dem Gesetz einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlagenbetreiber, der Umwelt und nicht zuletzt der Steuerzahler finden.“

Deswegen haben sie der Abschaffung auch nicht einfach zugestimmt.

„Die jetzt vorgesehene pauschale Befreiung der Wasserkraftanlagenbetreiber von der Wasserentnahmeabgabenpflicht hat die einseitige Belastung des Steuerzahlers zur Folge und entlässt einen Teilverursacher der ökologischen Schädigungen der Fließgewässer aus der Verantwortung“, sagt Günther. „Werden die Mittel aus der Abgabe zur direkten Sanierung der Wasserkraftanlagen mit einer späteren Ermäßigung von der Abgabenhöhe gekoppelt, entsteht für alle Anlagenbetreiber ein hoher ökonomischer Anreiz zur Verbesserung des Gewässerzustands im Umfeld ihres Betriebes. Außerdem wird es möglich, nennenswerte Beträge zur ökologischen Verbesserung einzunehmen und zielgerichtet zu verwenden. Mit Hilfe eines Förderprogramms kann und soll der Freistaat die Maßnahmen finanzieren, wenn die Mittel aus der Wasserentnahmeabgabe nicht ausreichen.“

Sachsen hat schon eine wichtige Fristverlängerung verstreichen lassen

Denn dass CDU und FDP überhaupt darauf kamen, eine Wasserentnahmegebühr zu definieren, hat ja mit einer europäischen Richtlinie zu tun, um die sich Sachsen bislang immer herumgedrückt hat.

Die von den beiden Parteien gewählte Form der einseitigen Belastung der Wasserkraftanlagenbetreiber wurde dem Problem überhaupt nicht gerecht.

Es geht um die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), in der ein guter ökologischer Zustand der sächsischen Oberflächengewässerkörper als staatliche Pflichtaufgabe formuliert wird.
Nach Ablauf der ersten Frist im Jahr 2015 zur Umsetzung der Richtlinie befinden sich die sächsischen Fließgewässer zu 96 Prozent noch immer in einem belasteten bis schlechten Zustand. Die Wasserkraftanlagen bewirken in der Regel Zerschneidungen der Gewässerdurchgängigkeit, Verschlechterungen des Geschiebetransports, Beeinträchtigungen der Gesundheit und der dynamischen Ausbreitung von Organismen wie z.B. Wanderfischarten und verhindern häufig die Wiederherstellung der natürlichen Auendynamik. Ein Problem, das man nur mit hohem technischem Aufwand beheben kann.

Fakt ist aber auch, dass Landwirtschaft und Bergbau noch viel stärker beitragen zur Belastung der Flüsse.

Sachsen muss handeln: Ignorieren die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland ihre Umsetzungspflichten nach der Richtlinie, muss mit der Verurteilung zu erheblichen Strafzahlungen durch die Europäische Union gerechnet werden. Diese Belastungen des Steuerzahlers können durch umsichtige Erfüllung und Finanzierung der EG-WRRL vermieden werden, betont Günther.

„Wasserkraftanlagen bieten eine Möglichkeit zur schadstoffarmen Energiegewinnung, leisten einen Beitrag zur Energiewende und stärken in der Regel regionale Strukturen. In dem seit 2013 gültigen Sächsischen Wassergesetz wurde eine zu hohe Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen mit schwankenden Belastungen eingeführt. Sie führte regelmäßig zu einer hohen betriebswirtschaftlichen Belastung der Unternehmer und verhinderte die Bildung von Investitionskapital. Dies hatte u.a. zur Folge, dass nur noch wenige Mittel zur ökologischen Sanierung der schon vorhandenen Anlagen zur Verfügung stand“, ergänzt Gerd Lippold, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, das ganz und gar nicht so einfache Thema.

„Die im Änderungsantrag der Grünen-Fraktion eingebaute neue Systematik der Staffelung ist angelehnt an die Wassernutzungsgebühr für Wasserkraftanlagen an staatlichen Gewässern in Bayern. Diese leistungsbezogene Gebühr ist einfach und schon bei Inbetriebnahme genau berechenbar. Die Bemessungsgrundlage ist damit unbürokratisch und einfach umzusetzen. Die Höhe korreliert über die Größe mit dem Umfang des Eingriffes in den Wasserhaushalt und der Rentabilität der Anlagen. Mit steigender Leistung steigt die Wirtschaftlichkeit überproportional durch Skaleneffekte. Durch die Staffelung wird somit die Leistungsfähigkeit der Betreiber ausreichend berücksichtigt. Da mit zunehmender Größe der Anlage auch der Eingriff in den Wasserhaushalt zunimmt, wird dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit genüge getan.“

Der Landtag hat jetzt zwar die Abschaffung der einseitigen Gebühr beschlossen, aber es gibt immer noch kein Gesetz, das in Sachsen endlich eine stringente Verbesserung der Wasserqualität zustande bringt. Man ist tatsächlich wieder nur da, wo man 2012 schon war – ohne dass man einen Schritt weitergekommen wäre.

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“Wasserkraftbetreiber sind gerettet, doch eine Lösung für die schlechte Gewässerqualität in Sachsen ist noch immer nicht gefunden”

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