Die am Donnerstag, 15. März, in einer Presseinformation veröffentlichte Information des Zweckverbands für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), die DB wolle sich ein Monopol auf die Marke S-Bahn erhalten, ist nicht korrekt, erklärt die Deutsche Bahn AG. Die Nutzung der Marken S-Bahn, RE und RB stehe vielmehr seit 2010 auch den Wettbewerbern der DB offen.

Doch irgendwie hat die Bahn in Sachen Markenschutz so ihre eigenen Ansichten. Denn so ganz ohne Honorar durften die Markennamen – die nun nach Gerichtsfeststellung keine mehr sind – nicht benutzt werden.

“Fällig wird hier lediglich eine symbolische Lizenzgebühr von 0,4 Cent je gefahrenem Zugkilometer”, teilt die Bahn mit. “Die Produktnamen S-Bahn, RE und RB, die seit Jahrzehnten im Nahverkehr präsent sind und in deren Bekanntheit die DB viel investiert hat, bieten den Fahrgästen Orientierung. Sie stehen – solange sie geschützt sind – für eindeutige Leistungszusagen, die jeder Kunde kennt. Aus diesem Grund hat die DB gemeinsam mit der Bundesgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG SPNV) einen Weg gefunden, der allen Eisenbahnverkehrsunternehmen die Nutzung der Marken ermöglicht, ohne dass der Schutz der Marken dafür aufgehoben werden muss. Die DB hält an dieser gemeinsamen Strategie mit der BAG SPNV fest und ist weiterhin bereit, die SPNV-Marken im Interesse der Kunden zu lizenzieren.”

Die Bezeichnung “S-Bahn” wurde erstmals 1930 für die Berliner Stadtschnellbahn eingeführt. Die DB AG hatte “S-Bahn” 1999 als Wortmarke angemeldet.

Die S-Bahn Mitteldeutschland, in deren Vorfeld der Streit ausgetragen wurde, soll nach Fertigstellung des Citytunels Leipzig am 15. Dezember 2013 in Betrieb gehen. Das Streckennetz ist 430 Kilometer lang. Den Zuschlag für den Betrieb der sechs Linien für die folgenden zwölf Jahre hat 2011 die DB AG bekommen.

www.s-bahn-mitteldeutschland.de

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