Wenn in Leipzig über Verkehr diskutiert wird, dann geht es meist um Autofahrer, Radfahrer, Lkw und ÖPNV. Aber die größte Gruppe der Verkehrsteilnehmer wird in der Regel vergessen, obwohl sie zugleich die schwächste ist: Das sind die Fußgänger in Gemeinschaft mit Rolli-Fahrern, Kinderwagenschiebern und all den Anderen, die auf einen Fußweg ohne Gefahren angewiesen sind. Nur ein echter Spezialbeauftragter fehlt, hat der Seniorenbeirat der Stadt Leipzig nun festgestellt.

Am 4. Februar hat der Beirat einen Antrag formuliert, der an eine ganze Reihe von Anträgen und Anfragen anknüpft, die der CDU-Stadtrat Konrad Riedel in den vergangenen Jahren gestellt hat. Er ist auch stellvertretendes Mitglied im Seniorenbeirat. Und er verwies auch in der Diskussion um den STEP Verkehr darauf, dass den Menschen, die auf Leipzigs Fußwegen unterwegs sind, deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden müsse.

“Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr” sieht nun auch der Seniorenbeirat und beantragt: “Im Sinne der Gleichbehandlung der Verkehrsarten wird, analog zum Radverkehrsbeauftragten, die Stelle eines Fußwegebeauftragten geschaffen. Die Ausstattung beider Stellen mit finanziellen und personellen Ressourcen ist gleichwertig. Zur Verbesserung der Infrastruktur für einen sicheren und attraktiven Fußgängerverkehr wird ein Fußwegesanierungsprogramm erarbeitet, das sich nicht nur auf die Miterledigung der Fußwege bei laufenden Straßenbaumaßnahmen beschränkt, sondern eigenständige Sanierungsmaßnahmen für Fußwege mit hoher Nutzerfrequenz und desolatem Bauzustand definiert. In die Erstellung und Prioritätensetzung wird örtlicher Sachverstand (Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte, ggf. Bürgervereine) einbezogen.”

Immerhin ein Antrag, der deutlich macht, dass man in Leipzig nicht nur über Wirtschaftsverkehr diskutieren kann, wenn es um die Verkehrszukunft geht. Denn wenn eine Stadt immer mehr ältere und mobilitätseingeschränkte Bewohner hat, kann man auch die Fuß- und Überwege nicht einfach in einem zum Teil lebensgefährlichen Zustand lassen. Dann braucht es jemanden, der darauf achtet, dass auch die Bewegung auf den Trottoirs barriere- und unfallfrei erfolgen kann.

“Die Gleichbehandlung der Verkehrsarten sollte oberster Grundsatz städtischer Verkehrspolitik sein, denn jede Verkehrsart hat ihre unverzichtbare Rolle bei der Sicherung der Mobilität für alle Leipziger”, stellt der Seniorenbeirat fest und moniert: “Für die Verkehrsarten des Umweltverbundes spiegelt sich eine solche Gleichbehandlung nicht in der städtischen Verwaltungsstruktur wieder: um die Belange des Radverkehrs kümmert sich ein Radverkehrsbeauftragter, während der Fußgängerverkehr als elementarste Form menschlicher Mobilität keinen solchen Lobbyisten als seine Vertretung hat.”

Und weil gerade alle den Entwurf zum STEP Verkehr und öffentlicher Raum gelesen haben, kann man auch auf das dort niedergeschriebene Kapitel zum Fußgängerverkehr verweisen: “Die vielfältigen Aufgaben zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußgängerverkehr sind im Kapitel 5.1. des neuen STEP Verkehr und öffentlicher Raum hinreichend beschrieben. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung des Fußwegenetzes, Minderung von Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, sichere Querung von Hauptstraßen und Kreuzungen. Dieses Aufgabenspektrum ist mit dem des Radverkehrsbeauftragten absolut vergleichbar!”

Und daraus folge natürlich, dass hier ähnlich konsequent gearbeitet wird, wie es beim Radwegeprogramm zumindest angedacht ist: “Der neue STEP Verkehr und öffentlicher Raum definiert umfangreiche Ansprüche an eine attraktive Infrastruktur für den Fußgängerverkehr. Die elementarste dieser Aufgaben ist dabei aber, das bereits vorhandene Fußwegenetz für den Alltag in einen Zustand zu versetzen, der eine sichere und bequeme Nutzung ermöglicht. Derzeit wird dieses Wegenetz von einer Vielzahl baulicher Schäden geprägt, z.B. geplatzte und lockere Granitplatten, aufgebrochener Asphalt, Schlaglöcher und wahre ‘Buckelpisten’.”

Diese “Buckelpisten” aber werden von unterschiedlichsten Nutzergruppen jeden Tag betreten, bekraxelt, überlaufen: “Für gesunde junge Menschen sind solche Schäden meist nur lästig, für Senioren mit Rollator, Rollstuhlfahrer, aber auch Eltern mit Kinderwagen hingegen eine wirkliche Behinderung und Unfallgefahr”, stellt der Seniorenbeirat fest. “Es besteht also vielfacher Handlungsbedarf und zwar unabhängig vom geltenden Straßen- und Brückenbauprogramm, dessen Prioritäten aus dem Fahrbahnzustand resultieren. Die Prioritäten des Fußwegesanierungsprogramms müssen sich hingegen aus der Nutzerfrequenz und dem tatsächlichen Bauzustand der Wege ableiten.”

Im Klartext: Da, wo jeden Tag besonders viele Leipziger zu Fuß unterwegs sind, sollten die Fußwege als allererstes in Ordnung gebracht werden. Und kompetente Ansprechpartner vor Ort, die die Probleme kennen, gäbe es auch genug: “Die örtlichen Gremien (Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte) und auch die Bürger- und Heimatvereine in den Stadtteilen und Ortschaften sind aufgrund ihrer örtlichen Sachkenntnis die natürlichen Partner der Verwaltung bei der Aufstellung dieses Programms.”

Jetzt kann man gespannt sein, wie Leipzigs Ratsfraktionen zur Schaffung eines Fußwegebeauftragten stehen.

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