Etliche Leipziger Taxis haben seit geraumer Zeit den Hinweis groß an der Fahrertür kleben, dass sie über Uber vermittelt werden. Und zwar nur noch über die Uber-App. Was nun die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat auf den Plan rief. Mit einem aktuellen Antrag fordert die Fraktion die Stadtverwaltung und den Oberbürgermeister dazu auf, eine neue, rechtssichere Allgemeinverfügung zu erlassen, die Mindestentgelte für App-vermittelte Fahrdienste wie Uber festlegt. Und um eine Versorgung in der Fläche geht es dabei auch.

„Mit unserem Antrag möchten wir die Stadt Leipzig und den Oberbürgermeister ermutigen, eine rechtsverbindliche Verfügung zu erlassen, die sicherstellt, dass die Kosten für Taxifahrten in Leipzig für alle Bürgerinnen und Bürger kalkulierbar sind – und vor allem, dass diese Leistungen auch verfügbar bleiben“, sagt Fraktionsvorsitzende Anja Feichtinger.

Das Hauptphloem dabeiu ist die Aushöhlung des eigentlichen Taxi-Prinzips: App-vermittelte Fahrdienste seien hingegen gerade in nachfrageschwachen Zeiten oder in den Stadtrandlagen häufig nicht verlässlich verfügbar – „genau dort, wo Mobilität dringend gebraucht wird, ziehen sich diese Anbieter oft zurück“, so Feichtinger.

Damit unterlaufen sie faktisch die Anforderungen an einen öffentlichen Nahverkehr, der für alle da sein muss – zu jeder Zeit und überall im Stadtgebiet.

Neue Allgemeinverfügung zurückgezogen

Hintergrund ist die Entscheidung der Stadt, die im Frühjahr 2025 eingeführte Allgemeinverfügung zu Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen – also Uber & Co. – nach juristischen Einwänden wieder zurückzuziehen.

„Dass Leipzig hier vorzeitig aufgibt, ist das falsche Signal“, sagt Feichtinger. Die SPD-Fraktion warnt eindringlich vor den Folgen eines unregulierten Marktes. „Wenn Fahrpreise nur noch nach Angebot und Nachfrage gestaltet werden, zahlen Menschen zu Spitzenzeiten das Zehnfache – und das ist mit einem fairen und zugänglichen Nahverkehr nicht vereinbar.“

Das Taxi-Gewerbe ist für die SPD-Fraktion ein integraler Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs in Leipzig. Es unterliegt einer Beförderungspflicht und festen Tarifen – im Gegensatz zu den weitgehend frei agierenden Plattformanbietern. Diese Asymmetrie führe zu ruinösem Wettbewerb und gefährde die Existenz lokaler Taxiunternehmen.

Die SPD-Fraktion betont daher: „Es ist uns wichtig, dass im Taxi-Gewerbe faire Löhne gezahlt werden können. Dazu müssen Preise festgeschrieben und Mindestgrenzen gegen Preisdumping durchgesetzt werden.“

Wäre Heidelberg ein Vorbild?

Andere Städte gehen aus Sicht der SPD-Fraktion mit gutem Beispiel voran. In Heidelberg gelten seit dem 1. August 2025 Mindestpreise für Mietwagen, die maximal 7,5 Prozent unter den örtlichen Taxitarifen liegen dürfen.

Die SPD-Fraktion sieht hierin ein praktikables Modell: „Heidelberg zeigt, dass Regulierung funktioniert. Die Stadt Leipzig kann und sollte sich an diesem Beispiel orientieren.“ Und sie betont: „Der Schutz unserer kommunalen Daseinsvorsorge – und dazu gehört auch ein verlässlicher und fairer Fahrdienstverkehr – darf nicht aus Angst vor juristischen Auseinandersetzungen geopfert werden. Leipzig muss Haltung zeigen.“

Das Leipziger Ordnungsdezernat lehnt den Vorstoß der SPD-Fraktion in seiner Stellungnahme trotzdem ab: „Die Verwaltung ist weiterhin in der diesbezüglichen Prüfung, um die Instrumente des Personenbeförderungsgesetzes angepasst auf die Rahmenbedingungen rechtlich sicher nutzen zu können.

Dabei ist sie aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes in der Wechselwirkung mit den vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten im engen Austausch mit dem zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr und anderen großstädtischen Genehmigungsbehörden. Grundlage dieses Prüfprozesses ist weiterhin die – aktuell erst anlaufende Rechtsprechung, u. a. das Urteil des VG Leipzig vom 15.11.2024 – 1 K 311/23.“

Was eben bedeutet: Das Uber-Modell, das das bisherige Taxi-Modell regelrecht aushebelt, darf weiter praktiziert werden, bis Gerichte zu einem Urteil kommen. Und die Politik schaut tatenlos zu, wie auch hier ein funktionierendes Mobilitätskonzept unterlaufen wird.

Aber auch Leipzigs Ordnungsdezernat hat nicht den Mut, dem etwas entgegenzusetzen und erklärt: „Der Erlass einer neuen Allgemeinverfügung über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen ist zeitnah nicht möglich.“

Der Antrag der SPD-Fraktion muss noch im Ausschuss Umwelt, Klima und Ordnung beraten werden, bevor er in die Ratsversammlung kommt.

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