Kein Wunder, dass Sachsens Umweltminister genervt ist. Nicht nur die Grünen, deren Ur-Thema ja die Umwelt ist, nerven ihn Woche für Woche mit Anfragen zu seiner Arbeit und zu seinem Verantwortungsbereich. Würde alles so laufen, wie die Sächsische Regierung immer wieder gern erzählt, wäre das kein Problem. Seine Abteilungsleiter könnte stolz Rede und Antwort stehen. Doch das können sie auch beim Thema Quecksilber in Energiesparlampen nicht. Diesmal hat eine Linke den Minister genervt.

Die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Dr. Jana Pinka, hat den Minister zum Gefahren- und Risikopotential quecksilberhaltiger Energiesparlampen gefragt. Denn – naja, die Zeit drängt, denn bald ist Schluss mit der Glühbirne. Ab dem 1. September 2012 dürfen auch die Modelle mit 25 W und 40 W nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Ist zwar nicht neu, der Termin. Aber selbst bei Terminen, die schon seit Jahren bekannt sind, stellt sich in der Regel heraus: Man hat Wichtiges einfach schleifen lassen.

Könnte in diesem Fall nicht die Schuld des sächsischen Umweltministers sein, weil es hier um bundesweite Regelungen geht. Aber es wäre schon ein Zeichen von Verantwortung gewesen, wenn man von Regierungsseite aus die Rücknahmesysteme in Sachsen einmal beleuchtet hätte. Wie dicht sind sie? Wie gut sind sie? Gibt es Problemstellen?

Dann hätte der Minister auf Pinkas Anfrage vielleicht einfach auflisten können, wer wo im Land alles nicht mehr funktionsfähigen Energiesparlamen zurücknimmt und welcher Laden sich um Standards kümmert, denn es sind Lampen auf dem Markt, die halten die Grenzwerte der Gesetzgeber ein – und andere fahren eine Billigproduktion, die auch zu erhöhtem Quecksilbereinsatz führt. Offiziell ab Samstag, 1. September, ist die Energiesparlampe Leuchtmittel Nummer 1 auch in Sachsen.

“Diese Regelung der Europäischen Kommission wurde mit der Begründung auf den Weg gebracht, durch den Einsatz neuer Leuchtmittel Energie zu sparen. Was der Gesetzgeber offensichtlich nicht nachhaltig ermittelt hat, sind die offenbar nachweislich gesundheitsschädlichen Auswirkungen des in diesen Energiesparlampen enthaltenen Quecksilbers”, kritisiert Pinka, nachdem einige solcher Nachrichten in letzter Zeit durch die Medien gingen. “Daher habe ich den sächsischen Umweltminister, Herrn Kupfer, gefragt, ob denn in Sachsen bekannt ist, ob das Recycling dieser Leuchtstofflampen gut funktioniere und ob man regelmäßig die Einbaugrenzwerte von Quecksilber im Sinne des Verbraucherschutzes prüfe.”

So richtig anfreunden kann sich Jana Pinka mit den Energiesparlampen nicht. “Die Antworten zur Kleinen Anfrage sagen alles: Er kennt keine Recyclingquoten im Freistaat, wissenschaftliche Erkenntnisse zum Umfang und den Auswirkungen auf die gesundheitliche Umwelt sind ihm auch fremd und prüfen muss er die Grenzwerte in den quecksilberhaltigen Produkten auch nicht”, ärgert sie sich nun. “Danke, Herr Kupfer, dabei hatte ich mir erhofft, dass wir gemeinsam auf europäischer Ebene aktiv werden könnten und z. B. den Ausschuss der Regionen, der die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union vertritt, auffordern, sich dieser technologischen Fehlentwicklung im Interesse der Gesundheit der Bürger anzunehmen. Denn erstens wird beim Zerbrechen einer Energiesparlampe Quecksilber inhaliert und kann zu gesundheitlichen Schäden führen und nicht jeder Betroffene weiß um das richtige Handeln. Und zweitens führt mangelndes Recycling zu Quecksilberemissionen in die Schutzgüter der Umwelt, massenhaft und europaweit. Schade, Herr Kupfer, ich kann nur feststellen, mit Ihnen kann ich das wohl nicht erreichen.”Glühlampen wandeln nur fünf Prozent Energie in Licht um, durch die restlichen 95 Prozent entsteht Wärme. Mit jeder 14-Watt-Energiesparlampe, die anstelle einer 60-Watt-Glühbirne eingesetzt wird, spart der Nutzer bis zu 10 Euro Energiekosten jährlich.

Bei fachgerechter Entsorgung von LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren wird ein wesentlicher Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. In den Recyclinganlagen werden die Altlampen in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt, so dass über 90 Prozent der Materialien der Wiederverwertung zugeführt werden können.

Mehrere Märkte – auch in der Region Leipzig – die Energiesparlampen verkaufen, haben auch ein Rücknahmesystem dafür. Bei den “Toom”-Baumärkten heißt das System zum Beispiel “Lightcycle”.

Anfang August wies “Toom” noch einmal auf das Rücknahmesystem hin. Denn: Wegen der darin enthaltenen Elektronik dürfen Energiesparlampen nicht dem regulären Hausmüll zugeführt werden. Je nach Lampentyp kommen nach der Rücknahme verschiedene Verfahren zum Einsatz, um die Stoffe voneinander zu trennen. Der größte Teil – Glas – wird für die Produktion neuer Energiesparleuchten wiederverwertet, das enthaltene Quecksilber wird destilliert und kann nach dem Recycling industriell wiederverwendet werden.

Was ist bei einer zerbrochenen Lampe zu beachten?

Bei normalem Gebrauch geht von Energiesparlampen keinerlei Gesundheitsgefährdung aus. Das in Energiesparlampen enthaltende Quecksilber kann nur im Falle eines Lampenbruches austreten.

Beim Aufräumen der zerbrochenen Teile sollte daher Folgendes beachtet werden: Zunächst das Zimmer ausreichend lüften. Um Schnitte zu vermeiden, empfiehlt sich das Tragen von Handschuhen, dann zunächst die größeren Teile der Lampe vorsichtig zusammenkehren und einem gut verschließbaren Behälter (z. B. eine feste Plastiktüte) verstauen. Kleinere Splitter können mit einem feuchten Papiertuch oder einem Klebeband aufgenommen werden. Der Staubsauger sollte nur dann genutzt werden, wenn die Oberfläche keine andere Möglichkeit zulässt. Danach direkt den Beutel und den Filter entfernen.

Informationen zu “Lightcycle”: www.lightcycle.de

Die Kleine Anfrage von Jana Pinka:
http://edas.landtag.sachsen.de

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