Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze, sondern mindestens ebenso viele neue Gesetze, Verordnungen und Vorschriften mit sich, von den Regeln für die Steuererklärung bis zum Punktesystem in Flensburg. Auch für Energieverbraucher ändert sich einiges - Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, erklärt, was wichtig wird.

Höhere EEG-Umlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen eine feste Vergütung je Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Hierfür wird von den Stromkunden eine sogenannte Umlage erhoben. Diese wird im Jahr 2014 voraussichtlich auf einen neuen Höchstwert von 6,240 Cent je Kilowattstunde steigen.

Laut Heizkostenverordnung müssen Vermieter für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten ab spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Anderenfalls darf der Mieter den Anteil der Wärmekosten, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde, pauschal um 15 Prozent kürzen.

EU-Label für Staubsauger: Die EU-Ökodesign-Richtlinie regelt für alle europäischen Staaten, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Im neuen Jahr treten weitere Bestimmungen daraus in Kraft: Ab 1. September müssen alle Staubsauger, die neu in den Handel gelangen, das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Außerdem gelten erhöhte Mindestanforderungen an ihre Energieeffizienz. Eine weitere Verschärfung wird es im Jahr 2017 geben.

Anforderungen an Neubauten: Auch die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird am 01.05.2014 in Kraft treten. Darin geregelt sind unter anderem neue, verschärfte Anforderungen, die Neubauten bezüglich ihres Energieverbrauchs und von Wärmeverlusten erfüllen müssen. Außerdem müssen Verkäufer und Vermieter beispielsweise energetische Kennwerte künftig in Immobilienanzeigen mit angegeben.

Bei allen Fragen zum Strom sparen, energieeffizienten Bauen und zur Auswahl effizienter Geräte hilft die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch, mit einem Energie-Check oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Beratungsangebote kostenfrei.

Mehr Informationen gibt es auf:
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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