Das Thema sozialer Wohnungsbau und Höhe der Kosten der Unterkunft beschäftigt mittlerweile die Leipziger Stadtgesellschaft. Gibt es überhaupt noch genügend Wohnungen in Leipzig, die sich Menschen auf „Hartz IV“-Niveau leisten können? Diese Frage beschäftigte auch die Linksfraktion. Auskunft geben kann ihr die Stadtverwaltung freilich nur zu den Beständen der stadteigenen Wohnungsgesellschaft LWB.

Die kam ja in letzter Zeit wieder in die Diskussion, weil sie einige ihrer bisher unsanierten Wohnungsbestände in der Südvorstadt modernisiert, am Ende aber nur noch wenige Wohnungen im unteren Leipziger Preissegment liegen werden.

Dabei hatte der Stadtrat die LWB ja auch verpflichtet, nicht nur im gesamten Stadtgebiet Wohnungen vorrätig zu halten, sondern auch solche im Segment der Sozialwohnungen.

Genau danach fragte die Linksfraktion und hat jetzt vom Baudezernat Antwort bekommen.

„Aus den Eigentümerzielen gibt es das Erfordernis, ein Drittel der Wohnungen im KdU-fähigen Preissegment vorzuhalten“, antwortet das jetzt auf die Frage zu den verfügbaren Wohnungen im niedrigen Preissegment. „Rein rechnerisch sind das aktuell 11.686 Wohneinheiten. Die LWB hält aber momentan mehr Wohnungen im KdU-fähigen Preissegment vor, als gefordert.“

KdU sind die Kosten der Unterkunft, die Empfänger von SGB II vom Jobcenter (also letztlich der Stadt) erstattet bekommen. Die Höhe dieser KdU ist zunehmend Diskussionsthema im Stadtrat, weil die Neumieten auf dem freien Wohnungsmarkt deutlich steigen, der preiswerte Wohnraum aber sichtlich zusammengeschmolzen ist.

„Hat die Stadtverwaltung Kenntnis davon, wie viele von den KdU-Wohneinheiten der LWB von Transferleistungsempfängern angemietet werden? Wenn ja, wie sieht das Verhältnis aus? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?“, wollte die Linksfraktion noch wissen. Denn es nützt ja nichts, einen Bestand preiswerter Wohnungen vorzuhalten, wenn er für die Bedürftigen doch nicht zur Verfügung steht. Denn wer einmal eingezogen ist in seine Wohnung, zieht ja nicht unbedingt wieder aus, wenn er besser verdient.

„Nur zum Zeitpunkt des Abschlusses von Mietverträgen erhält die LWB Informationen über empfangene Transferleistungen“, teilt denn das Baudezernat auch erwartbar mit. „Ob Mieter in der Folge weiterhin Transferleistungsempfänger bleiben oder nicht, darf vom Vermieter aus Gründen des Datenschutzes nicht nachgehalten werden.“

Wohnungen im KdU-Segment im Bestand der LWB. Grafik: Stadt Leipzig
Wohnungen im KdU-Segment im Bestand der LWB. Grafik: Stadt Leipzig

Ob die über 11.000 Wohnungen im KdU-Segment auch von Menschen in SGB-II-Bezug bewohnt werden, ist also nicht benennbar und bezifferbar. Eigentlich ist das eine Blackbox, die einige Konsequenzen mit sich bringt. Denn dann steht tatsächlich das Thema Schaffung neuer Sozialwohnungen im Raum, die dann auch den möglichen Anwärtern zur Verfügung stehen.

Denn parallel sind ja etliche preiswerte Wohnungen – siehe oben – verloren gegangen.

„Wie viele KdU-Wohneinheiten der LWB werden aufgrund von Modernisierungen und Mieterhöhungen in den Jahren 2018 und 2019 über dem aktuell gültigen KdU- Rahmen liegen?“, fragte denn die Linksfraktion auch noch.

„Die Modernisierungsumlagen und Mieterhöhungen erfolgen basierend auf den bestehenden rechtlichen Grundlagen und mit Blick auf die Sicherung der nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilität der LWB unter Berücksichtigung der Eigentümerziele“, betont das Baudezernat. „Bei der Vornahme von Mieterhöhungen im Bestand wird grundlegend ein Beibehalt von KdU-fähigen Wohnungen im KdU-fähigen Segment angestrebt, so dass sich hieraus in den kommenden 2 Jahren keine größeren Veränderungen ergeben.“

Und dann wird es ganz verzwickt. Denn tatsächlich genügen die Fördergelder für den Sozialwohnungsbau nicht, um nach einer Modernisierung ein niedriges Mietpreissegment zu sichern. Und viele der gestiegenen Baukosten resultieren direkt aus Vorgaben des Bundes, die der Bund in die Wohnungsbauförderung aber nicht eingepreist hat.

Und da – so betont das Baudezernat – entsteht ein Dilemma, das zunehmend nicht mehr gelöst werden kann: „Inwieweit erforderliche Modernisierungen zu Mieterhöhungen über den aktuell gültigen KdU-Rahmen führen, ist ganz wesentlich abhängig von der weiteren Entwicklung der Baukosten. Gemäß aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass der aktuell gültige KdU-Rahmen zu niedrig ist, um erforderliche Sanierungen/Modernisierungen kostendeckend realisieren zu können.“

Logisch, dass es zu immer deutlicheren Forderungen kommt, den Satz für die Kosten der Unterkunft in Leipzig zu erhöhen. Am 31. Januar war es großes Diskussionsthema im Stadtrat. Und die Diskussion wird sich noch weiter erhitzen, je weniger preiswerte Wohnungen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt zu finden sind.

Der niedrige KdU-Satz in Leipzig ist ein steigendes Risiko für gewaltbetroffene Frauen

Der niedrige KdU-Satz in Leipzig ist ein steigendes Risiko für gewaltbetroffene Frauen

 

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