Ob der Antrag der Linksfraktion „Bezahlbares Grundkontingent der Gas- und Stromversorgung für alle Privathaushalte prüfen: Drohende soziale Notlagen in Leipzig rechtzeitig abwenden!“ in der Ratsversammlung am 14. Dezember überhaupt schon zur Abstimmung kommt, ist fraglich. Aber die Stellungnahme der Stadt dazu macht schon sehr deutlich, dass er wohl abgelehnt wird und Städte wie Leipzig hier kaum Handlungsspielraum haben.

Auch dann nicht, wenn sie wüssten, wie viele Haushalte mit den kommenden deftigen Energierechnungen an den Rand der Zahlungsunfähigkeit getrieben werden.

Schon im Juli hatte die Linksfraktion einen ähnlich angelegten Antrag „Schutzschirm gegen Teuerung – 13-Punkte-Garantieplan“ gestellt, der dann in der November-Ratsversammlung abgelehnt wurde.

Ihren neuen Antrag gestellt hat die Linksfraktion schon im September, als endgültig klarwurde, was für enorme Kosten da auf viele Privathaushalte zukommen, wenn sie 2023 ihre Nebenkostenabrechnung bekommen. Im November kündigten dann die Stadtwerke Leipzig ihre deutlichen Preissteigerungen für 2023 an.

Der Linke-Antrag zum bezahlbaren Grundkontingent.

Dass die Linksfraktion mit ihrem Anliegen durchaus richtig liegt, bestätigt jetzt die Stellungnahme der Verwaltung.

Die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Linksfraktion.

„Eine schnelle, spürbare und nachhaltige finanzielle Entlastung der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Leipzig ist notwendig und sinnvoll“, heißt es darin.

Und: „Der Oberbürgermeister setzt sich im Deutschen Städtetag bereits fortwährend für Entlas­tungen im Zuge der Energie- und Gaskrise ein. Diese bestehen unter anderem aus erwei­terten Beratungsangeboten für die Bürgerinnen und Bürger, einer Erhöhung des Wohngel­des sowie der Einführung des Bürgergeldes.“

Der Bund ist auf einer Ebene handlungsfähig, wo Kommunen die Hände gebunden sind. Er kann auch ganz andere Gelder aufrufen, um solche Hilfspakete zu finanzieren.

„Die Bundesregierung hat mit dem dritten Entlastungspaket Maßnahmen auf den Weg ge­bracht, um die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen zu entlasten. Hierin enthal­ten ist eine Strompreisbremse, die eine Basisversorgung zu günstigen Preisen ermöglichen soll. Ein Sparanreiz bleibt weiterhin erhalten“, betont die Verwaltungsvorlage.

„Ferner wurde eine Gaspreisbremse mit einem hohen Finanzierungsvolumen durch den Bund angekündigt. Die genaue Ausgestaltung die­ser Gaspreisbremse ist noch offen. Es wurde eine Einmalzahlung für den Dezember ange­kün­digt; der Preisdeckel selbst soll ab März, ggf. rückwirkend zum Januar, eingeführt werden. Die von der Bundesregierung bereits veranlassten Maßnahmen sind somit zum Teil deckungsgleich mit den im Antrag geforderten Entlastungen.“

Datenschutz verhindert haushaltsgenaue Hilfe

Leipzig sollte aber – so dachte sich die Linksfraktion – die Bundesprogramme nicht ersetzen, sondern ganz konkret vor Ort tätig werden, um die finanzielle Not der am ärgsten betroffenen Haushalte zu lindern.

Aber genau das geht nicht, stellt die Verwaltung nun fest: „Die im Antrag vorgeschlagenen Prüfungen stoßen absehbar auf eine Reihe von Problemen bei Organisation und Zuständigkeit, daher sind auch diese Prüfungen entbehrlich.

Das in den Beschlusspunkten 1 und 2 geforderte Tarif-Modell (u. a. Staffelung nach Einkom­mensverhältnissen der Haushalte) ist aus Datenschutzgründen nur mit individueller Zustim­mung der jeweiligen Kunden möglich. Die Stadtwerke Leipzig (SWL) sind nicht berechtigt, sich selbst über die Einkommens‐ bzw. Vermögensverhältnisse der Kunden zu informieren, was einer unkomplizierten Umsetzung der in 1. a) bis c) beschriebenen Staf­felung entge­gensteht.

Die SWL weisen weiterhin darauf hin, dass sie über keine Kapazitäten zur Über­prüfung und Sonderbehandlung der unterschiedlich berechtigten Kundengruppen entspre­chend des beschriebenen differenzierten Grundkontingente‐Tarif‐Modells verfügen.“

Womit sich das von der Linken gewünschte „differenzierte Grundkontingent-Tarif-Modell“ als nicht umsetzbar erweist.

Die Stadtwerke wissen nicht, was für ein Haushalt hinter einer Zählernummer steckt und wie hoch dessen Einkommen ist. Und sie dürfen es auch nicht wissen. Sie erfahren es immer nur stückweise dann, wenn Stadtwerke-Kunden in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Wobei die Linksfraktion auch nicht direkt auf die Einkommenssituation der Haushalte abzielte, sondern auf deren langjährigen Durchschnittsverbrauch.

Ließe sich daraus nicht eine Art Grundbedarfsmodell stricken?

Nein, stellt die Verwaltungsvorlage fest.

„Die unter 3. vorgeschlagene Quersubventionierung würde daran scheitern, dass eine günstige Preisstellung für bedürftige Kunden zu einem unverhältnismäßigen Zustrom in dieser Kundengruppe führen würde. Kunden hingegen, welche diese Rabattierung mitfinan­zieren müssten, würden dann zu anderen, günstigeren Anbietern wechseln.

Die Wettbe­werbs­situation der Leipziger Stadtwerke würde mit einem solchen Modell stark belastet werden. Nicht alle Leipzigerinnen und Leipziger werden von den Stadtwerken versorgt, eine Entlastung über die Stadtwerke würde somit nicht allen Bedürftigen zugutekommen.“

Noch stehen ein paar Ausschüsse auf der To-do-Liste zur Behandlung des Antrags, sodass dieser Antrag der Linksfraktion wohl erst im Januar zur Abstimmung in die Ratsversammlung kommt. Aber wohl mit eher schlechten Aussichten auf Erfolg. Da hilft wohl wirklich nur Sparen beim Heizen und beim Stromverbrauch, sodass die Rechnung am Ende nicht gar so hoch ausfällt.

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