Da ist wohl das Leipziger Marktamt weit übers Ziel hinausgeschossen, als es am Freitag, 1. Dezember, verkündete: „Das Marktamt der Stadt Leipzig beteiligt sich am kommenden Montag am Tag der Stille, der deutschlandweit von mehreren Kommunen aus Protest gegen die stark angestiegenen Gema-Gebühren für die Weihnachtsmärkte begangen wird. Dabei bleibt der Markt den ganzen Tag über still – weder live auf der Bühne noch vom Band wird Musik gespielt.“

Es ist ein Fake-Protest, der den Besuchern des Weihnachtsmarktes auch eine falsche Botschaft vermittelt. Neben Leipzig sind unter anderem Erfurt, Dresden, Hannover, Rostock, Magdeburg, aber auch Wernigerode und Quedlinburg bei dieser seltsamen Protestaktion.

„Alle Weihnachtsmärkte in Deutschland leiden unter den enorm gestiegenen Kosten, die die Gema im vergangenen Jahr völlig überraschend erhoben hat“, begründet Marktamtsleiter Dr. Walter Ebert Leipzigs Teilnahme am stillen Protest am 4. Dezember.

„Die Gebühren werden nun nach der gesamten Veranstaltungsfläche berechnet, unabhängig von der wirklich beschallten Fläche beispielsweise vor der Bühne. Über Nacht steigen so die Gebühren um bis zu 1.000 Prozent. Das hat drastische Folgen für die Kommunen: Bühnenprogramme mit Live-Musik sind nicht mehr zu finanzieren, selbst für Beschallung per Boxen aus der Konserve werden außerordentlich hohe Summen aufgerufen.“

Leidtragende von möglichen Kürzungen wären die vielen Kleinkünstler, regionalen Musiker, Chöre und Vereine, die von der Gema-Erhöhung nicht profitieren, nun aber auch um ihre Auftritte fürchten müssen, behauptet das Marktamt. Kernforderung der beteiligten Kommunen sei eine Überarbeitung und transparente Neufassung des Tarifs für Weihnachtsmärkte, Volks- und Bürgerfeste, der die Spezifik jeder Veranstaltung wiedergebe.

Protestmotiv des Leipziger Marktamtes zum "Tag der Stille". Grafik: Stadt Leipzig
Protestmotiv des Leipziger Marktamtes zum „Tag der Stille“. Grafik: Stadt Leipzig

Jahrelang zu wenig Fläche angemeldet

Und dann schickt das Marktamt noch die Information hinterher, die die Begründung für den Protest eigentlich widerlegt: „Für den Weihnachtsmarkt des Jahres 2022 hat das Marktamt der Stadt Leipzig bereits eine Einigung mit der Gema erzielt. Die Gebührenforderung beträgt nun rund 18.000 Euro. Bis zum letzten Weihnachtsmarkt zuvor im Jahr 2019 hatte die Gebühr bei rund 2.900 Euro gelegen.“

Und bevor dann alle erzürnt auf den dann einen Tag lang weniger besungenen und beschallten Weihnachtsmarkt strömen und sich über die Gema ärgern, verweisen wir hier einfach auf die Informationen der Gema selbst, die extra darauf hinweist, dass es – anders als es das Leipziger Marktamt behauptet – keine Gebührenerhöhung gegeben habe.

Am 30. November ließ sich Gema-Vorstandsmitglied Georg Oeller mit den Worten zitieren: „Ich verstehe die mediale Aufregung nicht. Wir wissen, dass einzelne Weihnachtsmärkte falsche Angaben gemacht haben. Einige große, umsatzstarke Märkte haben uns deutlich zu kleine Flächen gemeldet. Uns geht es im Sinne einer angemessenen Vergütung der Musikautorinnen und -autoren um die korrekte Anwendung eines Tarifs. Kein Weihnachtsmarkt muss auf Musik verzichten, nur weil diese Musik durch die GEMA lizenziert wird.“

Nur haben natürlich die Marktämter vieler großer Städte ihre Gebühren niedrig gerechnet, indem sie nur zentral beschallte Plätze als Ermittlungsgrundlage für die Gebühren angaben – Leipzig zum Beispiel nur den Marktplatz, obwohl der Weihnachtsmarkt in den letzten Jahren immer größere Teile der Innenstadt in Anspruch nimmt. Und nicht nur auf dem Markt badet man in den berühmten und unsterblichen Weihnachts-Liedern, sie schallen auch auf den anderen Straßen und Plätzen aus Buden und Zelten. Diese Nutzung von eben in der Regel Gema-pflichtiger Musik auch durch die Händler und Standbetreiber deckt die Lizenzsumme der Stadt immer mit ab.

Ein Gerichtsurteil von 2011

Doch die Gema hat das Spiel so nicht mehr mitgemacht und die tatsächlichen Flächen der Weihnachtsmärkte ermittelt und die darauf fällige Summe an die austragenden Marktämter gesendet. Die neue Summe für Leipzig spiegelt also die gewachsene Größe des Weihnachtsmarktes wider. Nichts anders. Und das müsste das Leipziger Marktamt auch seit 2011 schon wissen. Denn die neue Kostenberechnung beruht auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2011.

„Grundlage für die Berechnung nach Tarif U-ST ist die gesamte Veranstaltungsfläche, wie der BGH im Jahr 2011 klargestellt hat – also nicht nur der beschallte Bereich. Die GEMA prüft stichprobenartig, ob die Flächen korrekt gemeldet werden“, betont die Verwertungsgesellschaft, die nicht der Feind ist, der hier an die Wand gemalt wird, denn sie nimmt die Verwertungsrechte all der Künstlerinnen und Künstler wahr, die ihre Rechte durch die Gesellschaft vertreten lassen. Sie verdienen damit wohl verdientes Geld, denn es sind ihre schöpferischen Leistungen, die hier über Gebühren honoriert werden.

Der Bayerische Rundfunk zitiert in einem Beitrag zu den bayerischen Weihnachtsmärkten, die mit demselben Thema konfrontiert sind, die Gema-Kommunikationschefin Nadine Remus mit den Worten: „Was uns an der Debatte ärgert, ist, dass der Eindruck erweckt wird, es handle sich bei den Weihnachtsmärkten um ‘karitative Veranstaltungen’. Das mag bisweilen der Fall sein bei den kleineren Märkten oder mittelgroßen Kommunen. Aber Weihnachtsmärkte sind eben auch ein starker Wirtschaftsfaktor. Die großen Märkte, über die vor allem gesprochen wird und die in der Tat hohe Steigerungen hatten, sind wirtschaftlich relevante Events – bisweilen rein kommerzialisierte Events.“

Wenn dann die Flächen für diese Märkte vergrößert werden oder die Dauer ausgeweitet wird, hat das natürlich Folgen für die Höhe der abzurechnenden Gema-Gebühr. Einige Kommunen versuchen dem Problem auszuweichen, indem sie nur Gema-freie Musik spielen lassen.

Vielleicht werden sich die Bewohner der City am Montag sogar freuen, wenn nicht stundenlang immer wieder dieselben Weihnachts-Hits gespielt werden. Was den Protest nicht sinnvoller macht. Eher dürfte die Stille auch daran erinnern, dass vielleicht auch mal die Weihnachtslieder anderer Künstlerinnen und Künstler gespielt werden, die nicht schon durch Dauerschleife in aller Ohren sind.

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Es gibt 9 Kommentare

CH-Humor eben auf Radio SRF1: Frage: Wohin kommen alle Weihnachtslieder, die am meisten nerven? Antwort: Ins “Verließ Navidad”!

@Chris
> “Ich frag mich nur, was so falsch an der Kritik sein soll? Warum sollen die Städte für Flächen bezahlen, die sie nicht beschallt? Wo fängts an, wo hörts auf?”
Ja, man kann sicher einiges an der GEMA kritisieren. Aber in dem Fall gibt es eben ein BGH- Urteil. Die Städte zahlen doch nicht für Flächen, die sie nicht beschallen! Die Städte haben aber scheinbar bisher nur Flächen direkt vor Bühnen o.ä. gemeldet. Lt. BGH- Urteil ist eben die Größe der Veranstaltungsfläche als Grundlage zu nehmen. Und das ist eben der Weihnachtsmarkt im Gesamten. Und bei Festivals treten die Künstler i.d.R. selbst auf, da dürfte sowas garnicht greifen.

RJ ist schon so vieles, wenn es darum geht alles in Frage zu stellen, was die Stadt macht und sagt – nun wird er gar zum Rächer der GEMA, die nicht ohne Grund von so vielen Seiten (auch vielen Künstlern selbst) stets und ständig kritisiert wird.
Ich frag mich nur, was so falsch an der Kritik sein soll? Warum sollen die Städte für Flächen bezahlen, die sie nicht beschallt? Wo fängts an, wo hörts auf? “Dürfen” dann z.B. Festivals und ähnliche VA’s demnächst noch für ihre Park-/Campingplätze GEMA-Gebühren bezahlen? Übrigens ist die Außenbeschallung gemäß §5 Abs.3 b) der Marktsatzung den Händlern eigentlich gar nicht erlaubt, ergibt eine kurze Recherche, die eigentlich auch dem Autor durchaus zuzumuten wäre. Dementsprechend müsste die GEMA dann auf die Standbetreiber zugehen. Wenn sie nicht die Kapazitäten dazu haben – warum sollen Andere das auslöffeln? So meine Sicht.

@Sebastian
Nun ja, wenn man den Artikel liest steht dort, dass das Marktamt jahrelang rechtswidrig (vielleicht wissentlich?) zu wenig Fläche gemeldet hat. Das müsste einen Aufschrei wert sein, nicht die nun gespielte Aufregung.

Ich zähle mich zu denen, die sehr gern auf den Weihnachtsmarkt gehen, und dazu keinen “musikalischen Hintergrund” für den “Zauber” brauchen. Wenn es jetzt zu viel Geld kostet, dann soll man es eben lassen oder GEMA-freie Musik spielen, wenn es denn wirklich als nötig empfunden wird, seitens der Händler. Ich kann es “Aufschrei” darum nicht verstehen, ehrlich gesagt.

@Christof
> “Was die GEMA da jetzt macht, ist zwar rechtlich anscheinend richtig mit dem ausmessen der Marktfläche, aber nicht unbedingt angebracht.”
Warum? Wenn es rechtlich richtig ist, ist es auch angebracht. Die Künstler freuen sich, wenn ihre Musik auf kommerziellen Veranstaltungen (nichts anderes ist ein Weihnachtsmarkt) nicht kostenfrei gespielt wird.
> “Wie ist das dann mit Darbietungen von Laien, Kindergruppen und Straßenmusikern? Wird der Veranstalter damit ebenfalls zur Kasse gebeten, wenn diese Laienkunst über Verstärker dargeboten wird?”
Wenn es eine kommerzielle Nutzung darstellt, ja. Ist bei Straßenmusikern meist nicht der Fall, auch wenn da oftmals ein Hütchen steht. Die habe i.d.R. auch keine Auftrittsgenehmigung.
> “Und wenn beim Arzt oder im Laden mal ein Radio läuft ist das doch über den Rundfunkbeitrag abgedeckt, oder?”
Nein, GEMA und Rundfunkbeitrag sind zwei unterschiedliche Dinge. Vom Rundfunkbeitrag bekommen die Künstler nichts.

Dieses dauernde Gedudel gerade auf Weihnachtsmärkten mit immer den selben Liedern ist nicht unbedingt angenehm. Was die GEMA da jetzt macht, ist zwar rechtlich anscheinend richtig mit dem ausmessen der Marktfläche, aber nicht unbedingt angebracht. Wie ist das dann mit Darbietungen von Laien, Kindergruppen und Straßenmusikern? Wird der Veranstalter damit ebenfalls zur Kasse gebeten, wenn diese Laienkunst über Verstärker dargeboten wird? Was ist aber mit der Dauerbeschallung in Geschäften und Einkaufsmärkten? Es sollte, wenn sinnvoll, um die kommerziell beschallten Fläche oder den Räume gehen. Aber wie und wer hält das auseinander? Und wenn beim Arzt oder im Laden mal ein Radio läuft ist das doch über den Rundfunkbeitrag abgedeckt, oder?

Die GEMA ist eine gute Idee, aber in ihrer momentanen Form ein großer arroganter Saftladen. Sag ich als Musiker. Und als Sohn einer Blumenladen-Besitzerin, die fast Pleite machte, als die GEMA in einer geheimen Kontrolle feststellte, dass das leise Dudeln von MDR-Sachsen-Radio aus dem Pausenraum auch im Kundenraum zu hören war. Ganz leise zwar, aber es war wohl zu hören. Und da das eine kommerzielle Nutzung darstellen sollte, wurde eine saftige Nachforderung gestellt.
M.E. operiert die GEMA oft völlig ohne Augenmaß. Das nützt weder den MusikerÏnnen, noch den Gewerbetreibenden.

Weihnachtsmarkt nur mit GEMA-freier Musik sollte kein Problem sein.

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