Am 1. Juni 2016 hat die Bundesregierung den Entwurf zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) beschlossen. Und es ist wie so oft eine Verschlimmbesserung der eh schon inkonsistenten Energiepolitik der Bundesregierung. Auch diesmal werden weitere Kosten für die Energiewende auf die Verbraucher abgewälzt, auch wenn es im ersten Schritt die kommunalen Versorgungsunternehmen trifft.
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