Mehrere sächsische Flüchtlingsorganisationen, darunter der Sächsische Flüchtlingsrat, werfen den Ausländerbehörden des Freistaates rechtswidriges Verhalten vor. Anstelle von Duldungen würden vielen abgelehnten Asylbewerbern lediglich sogenannte Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt werden. Dies sei jedoch rechtswidrig und behindere die Integration. Auch der 18-jährige Luan Zejneli hatte zunächst eine solche Bescheinigung erhalten. Am kommenden Freitag, 19. Mai, wird sich die sächsische Härtefallkommission mit ihm befassen.

Zunächst war es eine sogenannte Grenzübertrittsbescheinigung, die der 18-jährige Luan Zejneli im Februar erhalten hatte. Er wurde darin aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen aus Deutschland auszureisen. Erst mit Ablauf der Frist erhielt der im Kosovo geborene Schüler eine sogenannte Duldung bis Mitte März. Da sich mittlerweile die sächsische Härtefallkommission mit ihm befasst, droht ihm derzeit keine Abschiebung.

Zahlreiche Organisationen im Freistaat engagieren sich gegen Abschiebungen. Aktuell ist jedoch ein anderes Thema in den Fokus gerückt: die Grenzübertrittsbescheinigung. Im deutschen Aufenthaltsrecht hat dieses Dokument keine Grundlage. Jede Ausländerbehörde kann die Bescheinigung nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten – in der Regel sind darin aber zumindest die Personalien und eine Frist zur Ausreise festgehalten.

Aus der Antwort auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) geht hervor, dass das Schriftstück dann ausgestellt werde, wenn „kein Rechtsanspruch auf eine Duldung“ bestehe und „der Ausländer ausreisepflichtig“ sei. Doch genau das zieht der Sächsische Flüchtlingsrat in Zweifel.

Gemeinsam mit dem „Initiativkreis Menschen.Würdig“, dem Peperoncini-Rechtshilfefond und dem Bornaer Verein Bon Courage wirft er den sächsischen Ausländerbehörden vor, rechtswidrig zu handeln. In einer am Donnerstag verschickten Pressemitteilung heißt es: „Anstatt dass abgelehnte Asylsuchende eine Duldung erhalten, werden zunehmend sogenannte Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt und das immer dann, wenn vorgeblich kein Rechtsanspruch auf eine Duldung bestehe.“ Aus Gesprächen mit Betroffenen sei ersichtlich, dass die Ausländerbehörden häufig gar nicht erst mögliche Duldungsgründe prüfen, sondern gleich Grenzübertrittsbescheinigungen ausstellen würden.

Dies sei nicht nur rechtswidrig, sondern auch problematisch für die abgelehnten Asylsuchenden. Ihnen werde es dadurch zusätzlich erschwert, eine Arbeitsstelle zu finden oder ein Konto zu eröffnen. Dies erschwere wiederum die Integration – deren Gelingen eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, vielleicht doch noch einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Die Härtefallkommission beispielsweise nennt den „Stand der sprachlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Integration in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland“ als wesentliches Kriterium für ihre Entscheidungen.

Kim Schönberg vom „Initiativkreis Menschen.Würdig“ vermutet, dass die abgelehnten Asylsuchenden mit diesem Vorgehen zur Ausreise gedrängt werden sollen: „Den Beamten dürfte klar sein, wie stark sie die Betroffenen psychisch belasten. Dieses Vorgehen ist reine Schikane.“

Die Ausländerbehörde der Stadt Leipzig widerspricht den in der Pressemitteilung erhobenen Vorwürfen: „Eine Grenzübertrittsbescheinigung wird lediglich in den Fällen ausgestellt, in denen die Betroffenen tatsächlich freiwillig ausreisen wollen.“ Was so wohl nicht ganz richtig sein kann. Mindestens im Fall von Luan Zejneli scheint dies nicht zuzutreffen: Im Gespräch mit der L-IZ im Februar hatte der Leipziger Schüler den Wunsch geäußert, in Deutschland bleiben zu dürfen. Damals sagte er: „Ich fühle mich hier wohl und komme sehr gut zurecht. Im Kosovo müsste ich wieder ganz von vorne anfangen.“

Am Freitag, den 19. Mai, wird sich nun die Härtefallkommission mit ihm befassen. Der Sächsische Flüchtlingsrat hat den Antrag gestellt, ihm eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Damit der Antrag erfolgreich ist, müssten diesem zunächst mindestens sechs der neun Mitglieder zustimmen. Anschließend müsste das sächsische Innenministerium über das Ersuchen der Härtefallkommission entscheiden. In der Regel gibt es einem solchen Ersuchen statt.

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Noch schlimmer ist es, wenn Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden, und dort von den Taliban ermordet werden, wie erst gestern geschehen, Afghanistan ist kein sicheres Land, für Frauen sowieso nicht!

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