Härtefallkommission

Porträt Juliane Nagel.
·Politik·Sachsen

Sachsens Abschiebepraxis: Mutlose Härtefallkommission, gnadenloser Innenminister

In Sachsen passt vieles nicht zusammen. Da jammern dieselben Politiker darüber, dass Sachsen zunehmend die Fachkräfte ausgehen, die gleichzeitig über die Bundesregierung schimpfen, sie würde Menschen nicht konsequent genug abschieben. Immer wieder werden in Sachsen Menschen mitten aus der Arbeit gerissen und zum Flugzeug verfrachtet, die längst integriert sind. Sachsens aktueller Innenminister gibt sich dabei […]

Luan vor dem verschlossenen Tor der Max-Klinger-Schule in Grünau. Foto: René Loch
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Luans Familie scheitert mit Härtefallantrag

Sachsens Härtefallkommission hat entschieden: Die Familie von Luan Zejneli erhält kein Aufenthaltsrecht. Ein entsprechender Antrag des Sächsischen Flüchtlingsrates fand nicht die nötige Zweidrittelmehrheit im Gremium. Nach derzeitigem Stand darf somit nur der 19-jährige Schüler Luan in Deutschland bleiben. Dem Rest der Familie droht Abschiebung.

Das Schreiben an die Härtefallkommission. Foto: privat
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Ein Brief an die Härtefallkommission: „Ohne Familie zu leben, schaffe ich nicht“

Die sächsische Härtefallkommission möchte am Freitag, den 2. März, über das Schicksal einer Familie aus dem Kosovo entscheiden. Nachdem im vergangenen Jahr der Schüler Luan Zejneli auf diesem Weg ein Aufenthaltsrecht erhalten hat, soll nun auch der Verbleib der restlichen Familie in Deutschland gesichert werden. Nach einer negativen Entscheidung würde ihr die Abschiebung drohen. Mit dem Einverständnis von Luan Zejneli dokumentiert L-IZ.de an dieser Stelle ein Schreiben, das der 19-Jährige an die Mitglieder der Härtefallkommission verfasst hat.

Luan vor dem verschlossenen Tor der Max-Klinger-Schule in Grünau. Foto: René Loch
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Wenn die Duldung endet: Sächsische Härtefallkommission wird sich mit Luans Familie befassen

Nachdem die sächsische Härtefallkommission im vergangenen Jahr bereits dem damals 18-jährigen Schüler Luan Zejneli ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschafft hat, wird sie sich in wenigen Wochen auch mit dessen Familienangehörigen befassen. Insbesondere dem Vater sei wegen psychischer Probleme eine Rückkehr in den Kosovo nicht zuzumuten, argumentiert der Sächsische Flüchtlingsrat. Den Eltern und drei Geschwistern droht die Abschiebung.

Luan vor dem verschlossenen Tor der Max-Klinger-Schule in Grünau. Foto: René Loch
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Auch Luans Eltern sollen bleiben

Im vergangenen Jahr sorgte der Fall des damals 18-jährigen Schülers Luan bundesweit für Aufsehen. Sein Asylantrag war abgelehnt worden; er sollte deshalb das Land verlassen. Mitschüler starteten daraufhin eine Online-Petition für seinen Verbleib und hatten damit Erfolg: Luan durfte bleiben. Nun enden bald die Duldungen für seine Eltern. Um diesen ebenfalls einen dauerhaften Aufenthalt zu ermöglichen, hat der Sächsische Flüchtlingsrat erneut einen Antrag in der Härtefallkommission eingereicht.

Luan vor dem verschlossenen Tor der Max-Klinger-Schule in Grünau. Foto: René Loch
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Sächsisches Innenministerium bestätigt Aufenthaltsrecht für Luan

Eigentlich gilt das Kosovo als „sicherer Herkunftsstaat“. Wer dennoch von dort nach Deutschland kommt, um Asyl zu beantragen, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Ablehnung und – schlimmstenfalls – einer Abschiebung rechnen. Genau das konnten einige engagierte Jugendliche im Fall des 18-jährigen Luan Zejneli jedoch verhindern. War er im Februar noch zur Ausreise aufgefordert worden, hat nun das sächsische Innenministerium bestätigt: Luan darf bleiben – zumindest für einige Jahre.

Luan vor dem verschlossenen Tor der Max-Klinger-Schule in Grünau. Foto: René Loch
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Luan darf wahrscheinlich in Deutschland bleiben

Die sächsische Härtefallkommission hat entschieden: Luan soll bleiben. Das bedeutet, dass der Neuntklässler wahrscheinlich seine schulische Ausbildung in Deutschland beenden darf. Anschließend bestehen nach Ansicht von Experten gute Chancen, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu bekommen. Zuvor muss allerdings noch das sächsische Innenministerium dem Ersuchen der Härtefallkommission stattgeben. In der Regel geschieht dies.

Leipzig-Panorama. Foto: Ralf Julke
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Interview mit Benjamin Heinsohn: „Sein Glück kann Luan nur in Deutschland finden“

LEIPZIGER ZEITUNG/Ausgabe 43Das Schicksal des 18-jährigen Luan Zejneli, der womöglich in den Kosovo zurückkehren muss, sorgte vor drei Monaten bundesweit für Schlagzeilen. Zahlreiche Mitschüler hatten sich mit einer Petition für ein Bleiberecht in Deutschland ausgesprochen. Andere jedoch kritisierten dieses Engagement. Am kommenden Freitag, den 19. Mai, wird sich die sächsische Härtefallkommission mit Luans Fall befassen. Benjamin Heinsohn, ein Mitschüler und zugleich Ersteller der Petition, hat der Redaktion im Vorfeld einige Fragen beantwortet.

Die Beratung für Geflüchtete fand trotzdem statt. Foto: Stadtverwaltung Borna
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Flüchtlingsorganisationen werfen sächsischen Ausländerbehörden rechtswidriges Verhalten vor

Mehrere sächsische Flüchtlingsorganisationen, darunter der Sächsische Flüchtlingsrat, werfen den Ausländerbehörden des Freistaates rechtswidriges Verhalten vor. Anstelle von Duldungen würden vielen abgelehnten Asylbewerbern lediglich sogenannte Grenzübertrittsbescheinigungen ausgestellt werden. Dies sei jedoch rechtswidrig und behindere die Integration. Auch der 18-jährige Luan Zejneli hatte zunächst eine solche Bescheinigung erhalten. Am kommenden Freitag, 19. Mai, wird sich die sächsische Härtefallkommission mit ihm befassen.

Melder zu Härtefallkommission

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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