Es gibt Leute, die warten tatsächlich auf die Schiffbarkeitserklärung für die Seen im Leipziger Südraum. Obwohl kein Mensch dort eine Schiffbarkeit braucht. Aber Sachsen liegt ja bekanntlich am Meer und jeder Politiker hat ein Kapitänspatent in der Tasche. Und da aus dem Neuseenland immerfort Rufe nach der Schiffbarkeitserklärung kommen, gab die Landesdirektion am Freitag, 24. März, den Zwischenstand zum Verfahren bekannt.

Die Vizepräsidentin der Landesdirektion Sachsen, Andrea Staude, hatte dazu anlässlich der 45. Sitzung der Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland am 24. März im Leipziger Neuen Rathaus informiert.

Gegenwärtig werde noch intensiv an den Verfahren zur Feststellung der Fertigstellung (FdF) gearbeitet. Die Feststellung der Fertigstellung der Tagebauseen ist die Voraussetzung für das Erreichen der allgemeinen Schiffbarkeit auf Grundlage des Sächsischen Wassergesetzes.

Aber die Seen sind zumeist noch gar nicht „fertig“ im bergbaurechtlichen Sinn. Noch ist hier eigentlich der Bergbausanierer LMBV in der Verantwortung, der die Seen erst wirklich in die Hoheit der Kommunen abgibt, wenn die Seen baulich und von der Wasserqualität her stabil sind.

Genutzt werden sie schon vorher. Dazu reicht im Grunde eine simple Allgemeinverfügung, die auch regelt, welche Nutzungen über den Allgemeingebrauch hin auf den Seen erlaubt sind und welche nicht. Dazu gehört zum Beispiel auch der Betrieb von Motorbooten. Bis dato regelt die Zahl der zugelassenen Motorboote auf dem Cospudener See so eine Allgemeinverfügung. Auf dem Zwenkauer See hat der Landkreis Leipzig sich auf das von CDU und FDP beschlossene Wassergesetz berufen und im Vorgriff eine Mastergenehmigung für über 300 motorbetriebene Boote ausgereicht.

Mit der Schiffbarkeitserklärung muss vorher geklärt sein, wie viel Motorbootbetrieb die Seen vertragen. Oder maximal vertragen.

Dazu werde jetzt umfassend geprüft, ob alle Voraussetzungen für die Schifffahrt bereits vor der endgültigen Herstellung der Tagebauseen gegeben sind, teilt die Landesdirektion mit. Dabei sind die Belange des Umwelt-, Schifffahrts- und Bergrechts zu prüfen. Insbesondere die naturschutzrechtlichen Fachprüfungen erfordern längere Bearbeitungszeiträume, da hierzu umfangreiche Gutachten einzuholen sind. So sind beispielsweise regelmäßig umfassende Artenschutzfachbeiträge notwendig. Deren Bearbeitungsdauer liegt zwischen 12 bis 18 Monaten. Die übrigen Voraussetzungen lassen sich in kürzeren Abständen klären.

Der aktuelle Stand für die Tagebauseen im Leipziger Südraum:

Zwenkauer See

Das Naturschutzgutachten zum Zwenkauer See liegt zur Prüfung vor. Bis zum 30. Juni 2017 wollen die zuständigen Naturschutzbehörden die Prüfung abschließen. Erst nach Vorlage des Prüfergebnisses lasse sich die abschließende Allgemeinverfügung zur Feststellung der Fertigstellung des Zwenkauer Sees für die allgemeine Schifffahrt erstellen.

Markkleeberger See, Störmthaler Kanal, Störmthaler See

Das Naturschutzgutachten für die Gewässer im ehemaligen Tagebaubereich Espenhain (Markkleeberger See, Störmthaler Kanal, Störmthaler See) ist noch in Bearbeitung. Gemäß aktueller Zeitplanung kann frühestens im September 2017 mit dem Abschluss der Prüfung durch die Naturschutzbehörden gerechnet werden. Auch hier lässt sich erst nach Vorlage des Prüfergebnisses die abschließende Allgemeinverfügung zur Feststellung der Fertigstellung erstellen.

Cospudener See

Die Vergabe des Auftrages zur Erstellung der naturschutzfachlichen Gutachten ist für April 2017 vorgesehen. Erst nach der Vergabe der Leistung kann der weitere Zeitplan konkretisiert werden. Die Prüfergebnisse für den Teil Naturschutz sind nicht vor Mitte 2018 zu erwarten.

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