Die AfD möchte stärkste Fraktion im kommenden Landtag sein. Bislang galt dieses Vorhaben als durchaus realistisch, schließlich liegt die Partei in Umfragen zusammen mit der CDU vorn. Doch der Landeswahlausschuss hat diese Hoffnungen nun gedämpft. Wegen formeller Fehler schrumpft die Landesliste der AfD von 61 auf 18 Kandidaten. Einige Sitze im Landtag könnten deshalb unbesetzt bleiben.

Die sächsische AfD darf nur mit 18 statt 61 Listenkandidaten zur Landtagswahl am 1. September antreten. Das entschied der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am Freitag, den 5. Juli.

Nach Darstellung mehrerer Journalisten vor Ort beanstandeten die Mitglieder des Ausschusses die Zusammenstellung der Landeslisten. Diese hatte an zwei Tagen im Februar beziehungsweise März stattgefunden. Zunächst wurden 18 Kandidaten gewählt, später die restlichen 43. Der Landeswahlausschuss beklagte insbesondere unterschiedliche Wahlverfahren auf beiden Versammlungen und die ungeklärte Frage, ob letztere als Fortsetzung der ersten zu werten sei.

Der AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban soll während der Sitzung selbst von einer „zweiten Versammlung“ gesprochen haben – und hat die Situation für seine Partei dadurch offenbar noch verschlimmert. Die Beratungen des Ausschusses dauerten mehrere Stunden; zwischendurch gab es eine Unterbrechung.

Die konkreten Folgen für die AfD und den sächsischen Landtag sind noch nicht absehbar. Laut aktueller Wahlumfragen dürfte die Partei nach der Landtagswahl mit mehr als 30 Sitzen rechnen. Relevant sind zunächst die Direktmandate. Sollten den Parteien nach Abzug dieser entsprechend ihres Wahlergebnisses noch weitere Sitze zustehen, kommen die Landeslisten ins Spiel.

Sollte die AfD beispielsweise Anspruch auf 30 Sitze haben und 20 der 60 möglichen Direktmandate gewinnen, könnten die zehn Bestplatzierten der Landesliste, die kein Direktmandat gewonnen haben, in den Landtag einziehen. Wäre die Landesliste mit den Direktmandaten weitgehend identisch, hätte die AfD möglicherweise zu wenig Kandidaten übrig, um alle Sitze zu füllen. Diese blieben dann von der AfD unbesetzt, der Paragraf 6 Abs. 5 des Sächsischen Wahlgesetzes spricht von “unbesetzten”, also frei bleibenden Plätzen.

Die anderen Parteien würden in jedem Fall dadurch profitieren, dass der Anteil ihrer Sitze im Landtag gemessen an der Gesamtzahl wachsen würde. So könnten sich im Landtag beispielsweise Mehrheiten für Koalitionen ergeben, die durch das Wahlergebnis eigentlich nicht möglich gewesen wären.

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