Wir leben ja wieder in Zeiten, in denen das Rauben geistigen Eigentums zum Sport geworden ist. Es wird kopiert und geklaut. Und um der Polizei keine Handhabe zu geben, mieten die Raubdrucker von heute ihre Server einfach im Ausland, genauso, wie auch die Raubdrucker zu Goethes Zeit agierten. Ein Thema, das natürlich anklingt, wenn Jürgen Weiß die Verleger-Autoren-Diskussion um das Jahr 1800 zum Buchinhalt macht.

Weiß ist ja selbst Verleger, hat 2003 die Edition am Gutenbergplatz gegründet, um nach dem Verschwinden des renommierten Teubner Verlags wenigstens einen unabhängigen Wissenschaftsverlag in Leipzig zu halten. Und nebenbei einen Verlag, der die Geschichte des Teubner Verlags mit seinem ambitionierten Gründer Benedictus Gotthelf Teubner in Erinnerung hält. Und damit die Geschichte der großen und erfindungsreichen Leipziger Verleger, von denen einige Dutzend bis heute berühmt sind. Auch weil sie den Berühmten ihrer Zeit einen Ort geschaffen haben, an dem sie ihre Schriften zum Buch werden lassen konnten. Oder die sie auch manchmal erst berühmt gemacht haben. Auch solche Verleger gab es. Und gibt es bis heute.

Denn Autoren wissen oft nicht wirklich, wie gut sich ein Buch verkauft. Auch Goethe wusste es nicht wirklich, der sich fürstlich bezahlen ließ, wenn er so gnädig war, Verlegern wie Göschen oder Cotta seine gesammelten Werke mal für ein Zeitchen zu überlassen. Nicht für immer, denn dem Geheimrat zu Weimar war sehr wohl bewusst, dass das Recht des Autors an seinem geistigen Werk einen Wert hatte. Wenn auch manchmal einen unbezahlbaren. Auch das wusste Goethe, dieser alte Schelm, der es durchaus fertigbrachte, seinen Verlegern klarzumachen, dass sie die 1.000 Taler, die sie ihm fürs Abdruckrecht überlassen sollten, ja mit den anderen, schlechteren Autoren verdienen könnten, die zwar nie in den Ruhmestempel deutscher Klassiker kommen würden, vom Lesevolk aber verschlungen wurden.

Wen genau er damit meinte, hat er im im Buch abgedruckten Zitat zwar nicht gesagt. Aber vorstellbar wäre der Bruder seiner Frau, jener Christian August Vulpius, der mit „Rinaldo Rinaldini, der Räuberhauptmann“ einen echten Bestseller schrieb. Goethe schrieb keine Bestseller. (Den „Werther“ mal vorsichtig in Klammern gesetzt.) Eher Longseller. Und er war ein gnadenloser Verhandler, wenn es um seine Bucheinkünfte ging. Was dann auch Friedrich Arnold Brockhaus zu spüren bekam, der nur zu gern zum Goetheschen Hauptverleger geworden wäre. Aber während Goethe ihm Aussichten machte, verhandelte Goethe schon mit einem anderen. Brockhaus bekam eine Absage. Und das, obwohl Goethe auch eifrig den Brockhaus lobte, den er auf seinem Schreibtisch stehen hatte.

Logisch also, dass man in der Sammlung, die Weiß hier angelegt hat, von allen Seiten durchaus unterschiedliche Kommentare zu lesen bekommt. Nebst dem Fluch von Georg Joachim Göschen über die Raubdrucker, niedergeschrieben um das Jahr 1786. Einer Zeit, in der die schwergewichtigsten Philosophen erst einmal erklären mussten, was das Urheberrecht eigentlich war und warum es kein Autor tatsächlich an einen Verleger abgeben konnte, sodass der Verleger dann machen konnte, was er wollte. Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte mussten das erst einmal auseinanderdröseln. In einer Zeit, in der der Leipziger Musikverleger Johann Gottlob Breitkopf sich noch seufzend an die guten alten Zeiten erinnerte, als der Autor überhaupt kein Geld bekam und der Verleger fürs Verlegen bezahlt wurde.

Kein Wunder, dass es von Goethe ein sehr schön abfälliges Zitat über Breitkopf gibt, in dem er sich darüber auslässt, wie der reiche Herr Breitkopf es sich leisten konnte, sich gegenüber seinem alten Stammsitz ein noch viel größeres Haus gleich gegenüber bauen zu können.

Eine verzwickte Beziehung. Bis heute. Zuletzt ja wieder mit skurrilsten Argumenten am Beispiel der VG Wort durchgefochten. Einer, der die hübschesten und bissigsten Dinge zu dieser problematischen Zweierbeziehung gesagt hat, ist ja Heinrich Heine, der es ja auch mit Cotta zu tun bekam. Aber er taucht nur mit einem Streiflicht in diesem Buch auf, das im Grunde den Raum erkundet zwischen der Manifestierung des Urheberrechts im späten 18. Jahrhundert und der gesetzlichen Befristung desselben auf 30 Jahre nach Tod des Autors, eine Befristung, die eng mit dem Jahr 1867 zusammenhängt, als die Werke der Klassiker gemeinfrei wurden und Philipp Anton Reclam die Chance ergriff, diese Werke endlich in wirklich preiswerten Volksausgaben unter die Leute zu bringen.

Und am Ende gibt es noch einen zweiten Fluch, diesmal von einem Dichter, der sich wohl zu Recht beraubt sah durch die Nachdrucker, die eben nicht mal beim Dichter oder dessen erstem Verleger anfragten, sondern die Bücher so, wie sie auf die Leipziger Messe kamen, nachsetzten und verkauften. Der Dichter war der Dumme. Gottfried August Bürger, bekannt durch seinen „Münchhausen“ dazu: „Denn das Wort Nachdrucker ist ein gleichbedeutender Ausdruck für Lumpenhund.“

Das gilt bis heute.

Und warum macht Jürgen Weiß das alles? Natürlich ist dieses Buch damit so eine Art Aphorismensammlung zum frühen Debattenprozess um die Themen geistiges Eigentum und Urheberrecht. Eine Debatte, die – wie schon erwähnt – heute wieder aktuell ist. Und es ist der Einstieg in eine neue Reihe in der Edition am Gutenbergplatz, die er damit auch gleich mal ankündigt. Darin soll es dann um den Kern dessen gehen, was Verleger zu Verlegern macht: „verlegerische Entscheidungen und Entwicklungen“. Denn natürlich können Autoren tolle Urheber sein. Aber wie wird daraus erst ein Buch, das man auch so gut verkauft, dass alle davon leben können – Verleger, Drucker, Lektoren, Korrektoren und natürlich die Autoren?

Eine Frage, die, wie wir wissen, heute in ganz anderer Schärfe steht, da man die selbstverantwortlichen Verleger fast nur noch in kleinen Verlagen findet und die großen Verlage zunehmend darauf verzichten, anspruchsvolle Titel schon aus Mäzenatentum mit ins Programm zu nehmen. Oder gar jegliches Verlagsprofil nivellieren und einst starke Marken im überschwappenden Portfolio verschwinden lassen. Da sich ja alles rechnen muss. Goethe hätte da wohl eher keine Chance. Es sei denn, er würde aus seinem komischen Zauberlehrling einen Fantasy-Roman für Kinder machen.

Jürgen Weiß Verfasser – Verleger – Verträge, Edition am Gutenbergplatz Leipzig, Leipzig 2019, 19,50 Euro.

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