Es kam Corona – und siehe da – der König war ziemlich nackt. Das Digitalisierungs-Land Deutschland war nicht darauf vorbereitet, Kinder einfach mal so im Homeschooling zu unterrichten. Denn ausgerechnet jene Kinder, die sowieso schon Bildungsnachteile aller Art haben, saßen auf einmal zu Hause – ohne ein Endgerät, das ihnen die Teilnahme am Online-Unterricht ermöglicht hätte. Und selbst das Jobcenter tat sich schwer, die Finanzierung eines solchen Gerätes zuzugestehen.

Da musste dann erst am 4. November das Sozialgericht Leipzig entscheiden, dass einer alleinerziehenden Mutter wenigstens das Darlehen für den Erwerb eines 350 Euro teuren Gerätes für ihr Kind zu gewähren sei. Denn im normalen „Hartz IV“-Regelsatz ist dergleichen bis heute nicht vorgesehen. Was eine Menge darüber sagt, was die gewählte Politik von Kindern, Bildung und finanzschwachen Haushalten hält.

Bleiben am Ende nur die Kommunen, die aus eigener Kraft gegensteuern müssen, um dieses Versagen einer von Neoliberalen gemachten Politik irgendwie aus eigener Kraft und Landesunterstützung auszugleichen.

Und deshalb fragte die Grünen-Fraktion im Leipziger Stadtrat extra an: „Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil des Sozialgerichts für die Beschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler in Leipzig über den beklagten Einzelfall hinaus?“

„Gemäß Gerichtsurteil hat der Antragsgegner, das Jobcenter Leipzig, dem Antragsteller für die Anschaffung eines Computers mit Zubehör ein Darlehen i. H. v. 350 Euro zu gewähren. Das Sozialgerichtsurteil bezieht sich auf den Einzelfall“, betont das Dezernat Jugend, Schule und Demokratie in seiner Antwort.

„Es ergibt sich nicht das Erfordernis einer generellen Regelung, wie dies ein BGH-Urteil zur Folge hätte. Bereits jetzt ist es möglich, ein entsprechendes Darlehen beim Jobcenter zu beantragen. Dem Antragsteller werden bei Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen aus dem Vermittlungsbudget finanzielle Mittel gewährt werden.“

Das kann aber nicht die Lösung sein. Und eine schnelle Lösung ist das auch nicht, wenn die betroffenen Eltern eine Verschuldung vermeiden möchten.

Wobei Leipzig schon erste Schritte getan habe, hier zu helfen, betont das Schuldezernat: „Im Rahmen des Digitalpaktes werden den Leipziger Schulen auf Grundlage der Richtlinie ,Digitale Schulen‘ und der ,Mobile-Endgeräte-Förderverordnung‘ des Freistaates Sachsen rund 10.000 mobile Endgeräte (I-Pads und Notebooks) zur Verfügung gestellt. Es ist geplant, bis zu den Winterferien 2021 7.200 Endgeräte an die Schulen auszureichen.

Diese können auch an Schüler/-innen auf Leihbasis übergeben werden. Über das Projekt ,Hardware for future‘ des dezentrale e. V. wird ab Januar 2021 wieder Computertechnik, die an Schulen ausgerollt war, zur Aufbereitung und Ausgabe an Schüler/-innen einkommensschwacher Familien übergeben.“

Was freilich im aktuellen neuen harten Lockdown noch nicht hilft.

Die Zahl der georderten Geräte könnte aber helfen, die gröbste Not zu lindern. Zumindest bis 2024. Jedenfalls steht das so in der Antwort des Schuldezernats.

Laut „Sozialreport 2020“ bekommen in Leipzig nach wie vor über 17 Prozent der Kinder unter 15 Jahren Sozialgeld. 14.759 waren es im Jahr 2019. Mit den älteren Schülern dürften es insgesamt an die 20.000 sein. Die ersten Geräte aus der Landesförderung stehen noch 2021 zur Verfügung, so das Schuldezernat: „Die Fördermittel wurden 2020 beantragt und per Bescheid bewilligt. Der Verwendungsnachweis ist bis April 2021 vorzulegen. Die Geräte werden bereits an die Schulen zum Verleih an die Schüler/-innen ausgegeben. Der Förderzweck ist vorgegeben, eine Änderung ist nicht möglich.“

Und das Schuldezernat kann auch vorrechnen, wie viele dieser mobilen Endgeräte in Leipzigs Schulen bis 2024 zur Verfügung stehen werden:

„Das Medienpädagogische Zentrum betreut aktuell ca. 9.000 Geräte. Die Anzahl der Endgeräte erhöht sich bis zum Jahr 2024 nach jetziger Planung auf mindestens 22.892:

PCs und Notebooks (RL „Digitale Schulen“) 10.042
iPads („Mobile-Endgeräte-Verordnung“) 8.750
Notebooks („Mobile-Endgeräte-Verordnung“) 1.000
Mobile Endgeräte für Lehrkräfte (N.N.) 1.400
Interaktive Tafeln (RL „Digitale Schulen“) 1.042
Beamer (RL „Digitale Schulen“) 1.700

Gesamt 22.892

Daraus resultiert ein wesentlich höherer Beratungs-, Abstimmungs- und Supportaufwand beim Medienpädagogischen Zentrum und der Lecos GmbH als Dienstleister. Im Rahmen der Strukturierung des Amtes für Schule wird dem Thema Schule und Digitalisierung besondere Aufmerksamkeit zukommen und Stellenmehrbedarfe bis zum I. Quartal 2021 geprüft“, so das Schuldezernat.

„Das erklärte Interesse der Verwaltung ist es, dem Thema Digitalisierung in Schulen, auch personell, noch stärkeres Gewicht zu verleihen. Im Rahmen der Berichterstattung zur Trennung des Amtes für Jugend, Familie und Schule wird der Stadtrat über entsprechende Schritte informiert.“

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Um noch mal auf das Urteil des SG Leipzig zurückzukommen: es ist gesetzwidrig. Ein Darlehen nach dem § 24 SGB II ist nur vorgesehen für Zitat:” (1) Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen.”
Auch das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III ist hier falsch angewandt, dort ist von Darlehen auch keine Rede. https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014859.pdf
Man könnte § 28 SGB II nehmen, Bildung und Teilhabe. Oder eben das Land Sachsen und die Kommune, Bildung ist schließlich Ländersache und wir haben Lernmittelfreiheit. Computer sind im Regelbedarf nicht vorgesehen und nicht berücksichtigt. Das Land ist in der Pflicht dafür zu sorgen, dass jedes Kind entsprechend am Unterricht teilnehmen kann.

Dass ein PC nicht vom Regelbedarf umfasst ist wird man spätestens dann erfahren, wenn ein erwachsener Leistungsbezieher beim JC ein Darlehen für einen neuen PC beantragt und das Darlehen mit eben dieser Begründung (nicht im Regelsatz) abgelehnt wird. Dass man ohne PC/Tablet und Internetzugang auch ohne Corona schon ziemlich gelackmeiert ist, interessiert nicht. Aber nun erst mit Corona, Lockdown, seit Monaten für Besucherverkehr geschlossenen Ämtern; da steht so mancher wie der Ochs vorm Tor und wird nicht klüger als zuvor.

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