300.000 Euro für ein Buchprojekt. Da ist selbst Leipziger Herausgeberprofis die Kinnlade heruntergesunken. "Das hätte ich denen für 8.000 gemacht und immer noch was verdient dabei", ist so eine knappe Reaktion auf das Bekanntwerden der höchst spendablen Subvention der Biedenkopf-Tagebücher durch die sächsische Staatsregierung. Gleich zwei Fraktionen haben nachgefragt.

Und wie so oft: Sie haben Antworten bekommen, die eigentlich keine sind. Wer die Antworten der sächsischen Staatsregierung allein in den vergangenen zehn, zwölf Jahren vergleicht, merkt, wie die Auskunftsbereitschaft von Ministern und Staatssekretären im Lauf der Zeit deutlich zurückging, Fragen immer geschickter (oder ungeschickter) ausgewichen wurde und immer mehr Ausreden gefunden wurden, um die berechtigten Fragen der Landtagsabgeordneten nicht zu beantworten – mal sei man als Regierung gar nicht verantwortlich, mal würde es einfach keine Statistik geben dazu, mal sei das ureigenste Regierungshandeln betroffen, mal wolle man Interessen Dritter nicht gefährden, dann wird wieder ein Staatsbetrieb zum privatwirtschaftlichen Unternehmen erklärt – und darüber könne man schon gar nichts sagen. Die Ausredeflut dürfte eigentlich längst Thema eines eigenen Forschungsprojektes sein – zum Beispiel für angehende Politikwissenschaftler.

Und nun haben gleich zwei Abgeordnete wieder solche Antworten zu den Biedenkopf-Tagebüchern bekommen. Und wundern sich nicht mehr.

Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge hat der Freistaat Sachsen Steuergeld im Umfang von mehr als 300.000 Euro in zwei der drei Bände von Kurt Biedenkopfs Tagebüchern investiert. Das Geld ging nicht direkt an den Autor oder den Verlag, sondern wurde im Rahmen des extra aufgelegten Jubiläumsprogramms “25 Jahre Friedliche Revolution und 25 Jahre Deutsche Einheit” von der Sächsischen Staatskanzlei an die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung ausgeschüttet, die dann wiederum die Biedenkopf-Tagebücher mit diesen “großzügigen Zuwendungen” (André Schollbach) bedachte.

Dieser Vorgang roch nach parteipolitischer Korruption und der Linken-Abgeordnete André Schollbach richtete deshalb eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung. Nun liegt die Antwort vor. Daraus ergibt sich, dass die Staatsregierung im Zeitraum vom 18. November 2013 bis zum 30. September 2015 insgesamt 307.900 Euro in sieben Raten an die Konrad-Adenauer-Stiftung für die Biedenkopf-Tagebücher überwies.

Bemerkenswert sei die Antwort auf die Frage, welche Personen mit der Entscheidung, öffentliche Gelder für die Biedenkopf-Tagebücher an die Konrad-Adenauer-Stiftung zu geben, befasst waren, meint Schollbach. Denn tatsächlich hat irgendwie nur einer entschieden, wer die milde Gabe bekommen sollte. Die Antwort der Staatsregierung: „Nach Aktenlage ist davon auszugehen, dass die Entscheidung Anfang Juli 2013 durch den damaligen Chef der Staatskanzlei getroffen wurde.“

Damals war Johannes Beermann (CDU) Chef der Sächsischen Staatskanzlei. Bis Herbst 2014 hatte er den Posten inne. Seit Januar 2015 ist er einer von sechs Bundesbankvorständen, verantwortlich für Personal, Verwaltung und Bau. Aber auch am 10. Februar, 20. März, 22. Juni 2015 und 30. September 2015 wurden noch Raten an die Konrad-Adenauer-Stiftung für das Buchprojekt ausgezahlt. Das war dann schon deutlich nach Beermanns Amtszeit.

“Die verschwurbelte Antwort, welche Personen mit der Entscheidung, öffentliche Gelder für die Biedenkopf-Tagebücher an die Konrad-Adenauer-Stiftung zu geben, befremdet. Warum wird zu dieser einfachen Frage keine klare und eindeutige Aussage getroffen?”, fragt André Schollbach. “Entweder befinden sich die Akten in einem Zustand wie bei Hempels unterm Sofa oder die Staatsregierung weiß es eigentlich besser und verschweigt, welche Personen tatsächlich mit der Entscheidung, staatliche Gelder für die Biedenkopf-Tagebücher auszugeben, befasst waren. Dieser Frage und insbesondere der Rolle von Ministerpräsident Tillich werde ich mit einer weiteren Kleinen Anfrage auf den Grund gehen.“

Und für Volkmar Zschocke, Vorsitzender der Grünen-Fraktion, ist die Sache noch weitaus prekärer, denn das bezuschusste Projekt hat mit dem Zweck des Förderprogramms eigentlich nicht viel zu tun. Er geht von einer Zweckentfremdung der Mittel aus.

“Die Antwort bestätigt den Verdacht der Zweckentfremdung von Haushaltsmitteln: Das staatspolitische Interesse an den Tagebüchern wird mit der Erinnerung an die erste Legislaturperiode des Landtages begründet. Finanziert wurden sie allerdings aus dem Topf ’25 Jahre friedliche Revolution’. Dabei geht es aber um die Erinnerung an die Ereignisse vom Herbst 1989 – 1990 und nicht um Prof. Kurt Biedenkopfs Wirken als erster Ministerpräsident”, kommentiert Zschocke die Antwort des heutigen Staatskanzleichefs Dr. Fritz Jaeckel (CDU) auf seine Anfrage zur “Finanzierung der Biedenkopf-Tagebücher”.

Ein anderes Thema konnte Jaeckel in seiner Antwort relativieren: Die Nutzungsrechte für die Bücher liegen nicht allein bei den Biedenkopfs. Außerdem sei schon 2013 ein Nutzungsvertrag mit der Konrad Adenauer Stiftung abgeschlossen worden: “Das Nutzungsrecht erstreckt sich nicht nur auf die Publikation der Tagebücher in Buchform, sondern erfasst auch die auszugsweise Veröffentlichung in Broschüren und im Internet. Gleichzeitig hat sie (die Konrad Adenau Stiftung, d. Red.) sich verpflichtet, die ihr gegenüber dem Siedler-Verlag zustehenden Einnahmen aus der Verwertung in Höhe von 10 % der Verkaufserlöse an den Freistaat Sachsen abzuführen.”

Es könnte also passieren, wenn sich alle drei Biedenkopf-Bände zu je 29,99 Euro in der geplanten Auflage von je 3.000 Stück komplett verkaufen, dass der Freistaat von den eingesetzten 307.000 sogar 26.000 Euro wiedersieht.

Antwort des Innenministeriums auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (Grüne) “Finanzierung der Biedenkopf-Tagebücher” (Drs 6/3028).

Antwort von Dr. Fritz Jaeckel auf die Kleine Anfrage von André Schollbach. (Drs 6 / 3025).

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Es gibt 5 Kommentare

Ich möchte Sie, olala, bitten, sich mit derartigen Darlegungen zurück zu halten.

Es gibt beispielsweise nicht einmal ein Gesetz, welches sich Haushaltsgesetz nennt. Über ihre restlichen Darlegungen hülle ich lieber den Mantel des Schweigens, da ich Sie fachlich nicht bloß stellen möchte. Ich empfehle ihnen anzufragen, ob es möglich ist, diesen Kommentar zu löschen.

Also “Schuster bleib bei deinen Leisten”. Es bringt auch nichts andere zu beschimpfen, denn man begegnet sich immer zweimal im Leben.

Gegenbeweise?

Aber lassen wir solche Wortspielereien

Weil das so ist. Nein, mache ich etwas konkreter. Besonders für Sie, Herr Freitag.

Eine Klärung des Sachverhaltes ist recht einfach. Dazu benötigt man zuerst grundlegende Kenntnisse über die kassenrechtlichen Vorschriften (z.B. über die Bestätigung der “Sachlichen Richtigkeit”) des Freistaates Sachsen. Dazu gehört auch die Festlegung, bis er zu welcher Summe der Chef der Sächsischen Staatskanzlei berechtigt ist Beträge anzuweisen. Es muss zahlungsbegründende Unterlagen geben (z.B. einen Vertrag, Aktenvermerke, Schriftverkehr).

Wenn man als Linke die Problematik aufwirft, was ich für sehr gut halte, dann sollte man sich doch erst einmal um die Klärung dieser Sachverhalte bemühen. Einfacher geht es doch gar nicht.
Danach klärt sich der Rest (fast) von allein.

Aber das ist nun einmal so, wenn man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht. Selbst nicht einmal die oft so gepriesenen Finanzexperten der Parteien. Gegenwärtig kommt es mir bei den Sächsischen Linken so vor, als ob die gar nicht mehr mitbekommen, dass es genügend Wald im Freistaat gibt. Wie ist sonst so eine Hilflosigkeit zu erklären?

Die Sächsischen Grünen können das Wort “Wald” bereits nicht mehr schreiben.

Für was? bitteschön beachten sie das Haushaltsgesetz dort sind solche Ausgaben eigentlich im Haushaltsplan zu veranschlagen. Wenn die Haushaltsmittel aus einem anderenTitel entnommen wurde, siehe oben, da es für unseren “König Biedi oder auch Rabattkönig” keinen solchen gab muß noch irgendein mit dem Vollzug des Haushalts betraute Person hier zugestimmt haben.
Bei dieser Summe, die auch noch mit Vertrag zur “Gewinnbeteiligung” versehen wurde ist es geradezu absurd, dass das ohne Rückendeckung erfolgt ist. Ansonsten hätte die Person die die Kassenanordnung unterschrieben hat einen disziplinarisch zu ahndenden Rechtsverstoß begangen.

Da hat wohl der Chef der Sächsischen Staatskanzlei 2014 ganz allein entschieden, wer die 307.000 Euro bekommt.

Das hat er mit 99,9 % – tiger Sicherheit nicht.

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