Krankenversicherung von der Steuer absetzen? GKV & PKV

Zuletzt aktualisiert:  11.05.2024

Private Krankenversicherung: Steuerliche Vorteile richtig nutzen

Das sollten Sie über die Absetzbarkeit der PKV-Beiträge wissen

Wer sich für eine Private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, profitiert nicht nur von vielen Zusatzleistungen und Services, sondern kann auch steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Die gezahlten Beiträge lassen sich nämlich in bestimmtem Umfang von der Steuerlast absetzen. Allerdings gilt es, einige Regeln zu beachten, damit Sie die Steuererleistung voll ausschöpfen können.

Grundsätzliche Absetzbarkeit

Als Steuerzahler können Sie Ihre Beiträge für die Private Krankenversicherung im Rahmen der sogenannten „Sonderausgaben“ geltend machen. Dabei handelt es sich um bestimmte persönliche Aufwendungen, die der Fiskus als Vorsorgeaufwendungen anerkennt und steuermindernd berücksichtigt.

Relevante Beträge und Formulare In Ihrer Einkommensteuererklärung tragen Sie die Beiträge für die PKV in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ unter der Rubrik „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ ein. Hier können Sie auch weitere Versicherungskosten wie Prämien für die Berufsunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherung angeben.

Allerdings: Nicht alle Leistungen sind absetzbar

Nun gilt es aber zu beachten, dass das Finanzamt nicht Ihre gesamten PKV-Beiträge als Sonderausgaben anerkennt. Denn viele Tarife der Privaten Krankenversicherung übernehmen Behandlungskosten, die weit über den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen.

Das Punktesystem des Finanzamts Um zu ermitteln, welcher Anteil Ihrer Gesamtprämie steuerlich abzugsfähig ist, verwendet das Finanzamt ein Punktesystem. Dabei erhalten die absetzbaren Leistungen wie ambulante und stationäre Behandlungen oder Zahnersatz einen bestimmten Punktwert zugeordnet. Nicht absetzbare Mehrleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer bekommen ebenfalls einen Punktwert.

Die Formel zur Berechnung des Abzugsbetrags lautet:

Summe der Punktwerte für nicht absetzbare Leistungen / Summe der Punktwerte für absetzbare Leistungen x Höhe der Prämie

Beispiel: Ihre monatliche PKV-Police mit 400 Euro Prämie enthält als Mehrleistungen Zahnersatz, Chefarzt und Heilpraktiker. Der nicht absetzbare Anteil liegt bei (5,58 + 9,24 + 1,69) Punkten, der absetzbare Anteil bei (54,60 + 15,11 + 9,88) Punkten. Somit wären monatlich 317,02 Euro Ihrer Prämie steuerlich abzugsfähig.

Viele Versicherer teilen Ihnen den absetzbaren Anteil direkt mit.

Höchstbeträge beachten

Doch selbst nach Berücksichtigung des Abzugsbetrags können Sie den verbleibenden Anteil Ihrer PKV-Prämie gegebenenfalls nicht in vollem Umfang steuerlich geltend machen. Denn der Gesetzgeber hat für die „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, zu denen auch Ihre PKV-Beiträge zählen, Höchstbeträge definiert.

Für Arbeitnehmer und Beamte liegt dieser Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr, Selbstständige können maximal 2.800 Euro ansetzen. Wichtig: In diesen Höchstbeträgen sind nicht nur die PKV-Prämien enthalten, sondern auch Kosten für weitere Versicherungen wie die Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Risikolebensversicherung.

Rückerstattungen beachten

Einige PKV-Tarife sehen vor, dass der Versicherer einen Teil der Prämien zurückerstattet, wenn im Laufe des Jahres keine Rechnungen eingereicht wurden. In solchen Fällen müssen Sie die Rückerstattung von den gezahlten Prämien abziehen, bevor Sie diese steuerlich geltend machen.

Das sogenannte „Zuflussprinzip“ besagt dabei, dass der Ertrag oder Aufwand in dem Jahr steuerlich wirksam wird, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist. Eine Rückerstattung, die Sie beispielsweise im Februar für das Vorjahr erhalten, ist somit im Jahr des Zahlungseingangs von Ihren geltend gemachten Prämien abzuziehen.

Tipps für die korrekte Steuererklärung

Um bei der Steuererklärung alles richtig zu machen und die maximale Steuerersparnis zu erzielen, empfiehlt es sich, einige Dinge zu beachten:

  1. Prüfen Sie vorab, welche Leistungen Ihrer PKV-Police absetzbar sind und welche nicht. Viele Versicherer geben den absetzbaren Anteil direkt an.
  2. Addieren Sie alle Ihre Vorsorgeaufwendungen des Jahres sorgfältig und vergleichen Sie die Summe mit dem für Sie geltenden Höchstbetrag.
  3. Behalten Sie Rückerstattungen im Blick und ziehen Sie diese vom Jahresbeitrag ab, bevor Sie ihn in die Steuererklärung eintragen.
  4. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung von einem Profi prüfen zu lassen. So vermeiden Sie teure Fehler.

Mit etwas Sorgfalt und Kenntnis der steuerlichen Regeln können Sie als PKV-Versicherter die vorgesehenen Steuervergünstigungen voll ausschöpfen und Ihre Beiträge zumindest teilweise wieder hereinbekommen.

Gut durchgeplant und strategisch umgesetzt, lässt sich die private Krankenversicherungsprämie effektiv reduzieren – ein Vorteil, den Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

Tipp: Bei Fragen oder Unklarheiten holen Sie sich qualifizierte Beratung ein!

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