Bei einem Besuch im Museum der bildenden Künste Leipzig (MdbK) stellten am Freitag, 16. Juni. Dr. Stefan Weppelmann, Direktor des MdbK, Rüdiger Beck, Chefrestaurator MdbK und Dr. Harald Langenfeld, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Leipzig und Mitglied des Stiftungsvorstandes der Ostdeutschen Sparkassenstiftung, ein besonderes Projekt vor: Erstmals sollen Max Klingers monumentale Hauptwerke – Das Urteil des Paris, Die Kreuzigung Christi und Christus im Olymp – gemeinsam im MdbK zu sehen sein.

Die Kreuzigung Christi befindet sich seit 1918 im Bestand des Museums. Christus im Olymp kam 1938 als Dauerleihgabe der Österreichischen Galerie Belvedere nach Leipzig und wurde in den Jahren 2007/2008 umfassend vom MdbK mit Unterstützung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung gemeinsam mit der Sparkasse Leipzig restauriert.

Als Dauerleihgabe, ebenfalls aus dem Belvedere, folgt nun Das Urteil des Paris, welches öffentlich in Leipzig restauriert wird. Die Restaurierung wird durch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung gemeinsam mit der Sparkasse Leipzig und die Karin und Uwe Hollweg Stiftung ermöglicht. Nach Abschluss der Restaurierungsarbeiten beginnt der Wiederaufbau des Kunstwerkes Ende August 2023.

Museumsdirektor Stefan Weppelmann skizzierte bei dem Termin die Bedeutung des Projektes:

„Das Museum der bildenden Künste Leipzig beherbergt den bedeutendsten Bestand an Werken von Max Klinger, der zeitlebens international vernetzt tätig war. So stand er etwa auch in regem Austausch zur Wiener Secession. Wichtige Frühwerke, wie der Christus im Olymp oder das Parisurteil gelangten nicht zuletzt deshalb in die Sammlung des Belvedere in Wien. Seit über 80 Jahren darf das MdbK im Rahmen des Klingerbestandes bereits mit Österreich kooperieren – es besteht also eine lange Partnerschaft, für die ich sehr dankbar bin.

Besonders dank des außerordentlichen Engagements der Ostdeutschen Sparkassenstiftung, der Sparkasse Leipzig sowie der Hollweg-Stiftung, können wir diese Kooperation nun mit Klingers Parisurteil fortsetzen, das ebenfalls als Dauerleihgabe für mindestens fünf Jahre in Leipzig zu sehen sein wird. Sensationell, dass damit nun alle drei Großformate öffentlich ausgestellt sind und hier auch in einen Dialog mit Klingers bildplastischen Werken treten können.“

„Mit dieser Restaurierung erfüllen wir den Wunsch Max Klingers: Alle drei Werke werden endlich als Gesamtkunstwerk zu sehen sein. Die Präsentation setzt Zeichen über die Grenzen der Stadt hinaus und bereichert auch die mitteldeutsche Kulturlandschaft. Wir laden alle Besucherinnen und Besucher, insbesondere die Leipzigerinnen und Leipziger ein, sich vor Ort bei den laufenden Restaurierungsarbeiten ihren ganz persönlichen Eindruck von diesem großen Künstler der Stadt zu machen“, sagte Dr. Harald Langenfeld bei der Vorstellung.

Das Gesamtkunstwerk

1885 begann Max Klinger (1857–1920) mit der Ausführung eines monumentalen, Skulptur und Malerei verbindenden, Werkes, welches das Urteil des Paris zeigt. Diese mythologische Szene besitzt seit ihrer Formulierung durch Homer in der Ilias eine lange Darstellungstradition.

Um 1900 war das Sujet aufgrund der allgemeinen Antikenbegeisterung, nicht zuletzt ausgelöst durch die Ausgrabungen Heinrich Schliemanns in Troja, äußert populär. Klingers Parisurteil wurde 1887 vollendet und im Folgejahr erstmals in Berlin öffentlich ausgestellt.

Es folgten die beiden anderen großformatigen Werke, in denen Klinger die Möglichkeiten der Verbindung von Malerei und Skulptur weiter auszuloten vermochte: 1890 die Die Kreuzigung Christi und 1897 die noch größere Komposition Christus im Olymp. Der Künstler beschäftigte sich über 15 Jahre mit der Ausführung dieser Trias, die in der Literatur oft zu einer Werkgruppe zusammengefasst wird.

Das Urteil des Paris kam 1901 als Schenkung des Klinger Freundes, Förderers und Sammlers Alexander Hummel ans Museum Belvedere und war dort lange Zeit magaziniert. Vor dem Aufbau und der Präsentation in Leipzig sind deshalb restauratorische Maßnahmen zwingend notwendig.

Wie schon bei der großen Wiederherstellung und Restaurierung des Christus im Olymp vor 15 Jahren wird dieses Projekt wesentlich von der Ostdeutschen Sparkassenstiftung gemeinsam mit der Sparkasse Leipzig – diesmal flankiert von der Karin und Uwe Hollweg Stiftung – getragen.

Zu den notwendigen Maßnahmen gehören die Konservierung der Malschichten, Bearbeitungen der Bildträger, Reinigung der Oberflächen sowie die Überarbeitung der fehlfarbigen und gealterten Retuschen. Es gibt Schäden, die auf maltechnisch bedingten Ursachen basieren, wie Schichtentrennungen und Farbschichtverluste.

Zudem ist eine alterungsbedingte Ermüdung des Materials festzustellen. Dazu zählen eingerissene Spannränder bei den kleineren Bildformaten und instabile Spannränder am Hauptbild. Dieses ist auf einen zu schwachen Keilrahmen (nicht original) aufgespannt.

Er kann das enorme Gewicht der doublierten Leinwand nur ungleichmäßig aufnehmen. Deshalb muss der jetzige Keilrahmen durch einen stabileren und leichteren Spannrahmen ersetzt werden. Die Schäden am Schmuckrahmen und an den gefassten Gipsskulpturen beschränken sich auf kleine Ausbrüche und Fehlstellen, die bearbeitet werden müssen.

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