2014 verprügelten mehrere Personen den LOK-Spieler Nico F. (22) in einer Straßenbahn am Connewitzer Kreuz. Christoph F. (21) und Amos L. (22) und ein weiterer unbekannter Täter schlugen zu. Anfang 2016 verurteilte das Amtsgericht Leipzig beide wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein Helfer der beiden erhielt einen Freispruch. Am Dienstag fand am Landgericht Leipzig die Berufungsverhandlung statt und endete mit drei Verurteilungen.

Die 3. Strafkammer des Landgerichts Leipzig musste sich am Dienstag mit einer Auseinandersetzung im Fußballmilieu beschäftigen. Am 27. November 2014 fuhr der LOK-Spieler Nico F. in der Straßenbahn über das Connewitzer Kreuz und wurden von BSG Chemie-Fans erkannt. Christoph F. rief seinen Freund Amos L. herbei. Benjamin K. hielt damals die Straßenbahntür auf, damit F. und L. in die Straßenbahn gelangen konnten. Zusammen mit einem bis heute unbekannten Täter schlugen sie auf ihr Opfer ein.

Bereits im Januar verurteilte das Amtsgericht die beiden 20-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Beide waren geständig. Ihr Helfer K. erlangte einen Freispruch. In der Berufungsverhandlung sollte es bei den Tätern um eine Milderung der Strafen gehen. Bei K. setzte Staatsanwältin Silke Kühlborn auf eine Verurteilung.

Im Raum stand die Frage, inwieweit die Angeklagten Abstand zur gewaltbereiten Fußballszene genommen haben. Bei Amos L. gab es weniger Zweifel trotz seiner Strafakte, die typische Delikte aus dem Fußballmilieu aufweist. Der 22-Jährige arbeitet derzeitig in einem festen Arbeitsverhältnis als Ladenbauer. „Seit der Hausdurchsuchung fahre ich nicht mehr auswärts“, beschreibt er seinen Lebenswandel. Aufgrund seiner Arbeitszeiten gehe er nur noch zu Heimspielen. Da wäre es einfacher, solchen Konfrontationen aus dem Weg zu gehen“, so der Angeklagte.

Berufungsverfahren am Landgericht. Foto: Alexander Böhm
Berufungsverfahren am Landgericht. Foto: Alexander Böhm

Die Aussage reichte offensichtlich für die Staatsanwaltschaft, um ihre Berufung zurückzuziehen und somit eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro zu bestätigen. Bei Christoph F. sah dies anders aus.

Er verwies ebenfalls darauf, sich von der gewaltbereiten Szene distanziert zu haben. Er schilderte die Auswirkungen auf ihn durch eine Hausdurchsuchung und Berichte der Bildzeitung. F. ist Sohn eines Leipziger Politikers. Anfang des Jahres leistete er noch ein freiwilliges soziales Jahr in einer Leipziger Flüchtlingseinrichtung ab. Als sein Arbeitgeber über die „Bild“ von seiner Verurteilung erfuhr, kündigte er ihm. Für den angehenden Studenten eine missliche Situation, da er sich weder zeitnah an einer Hochschule einschreiben noch eine Ausbildung anfangen konnte.

Bei der Beantwortung der Fragen von Staatsanwältin Kühlborn zu seinen persönlichen Verhältnissen lieferte Christoph F. einen weiteren Grund für die Prügelattacke. „Nico F. ist bekennend rechts“, schweifte der Fußballfan kurzfristig ab, um anschließend von seiner Anwältin Annette Clement-Sternberger unterbrochen zu werden.

Kühlborn zweifelte an, dass sich F. von der gewaltbereiten Fußballszene ernsthaft distanziert hat und überraschte seine Verteidigerin mit einem weiteren laufenden Verfahren: Im November 2015 soll F. einem Chemnitzer Fußballfan während einer Auseinandersetzung gewaltsam das Handy abgenommen haben. „Sie wurden identifiziert“, bekräftige die Staatsanwältin den Vorwurf.

Vorsitzender Richter Norbert Göbel. Foto: Alexander Böhm
Vorsitzender Richter Norbert Göbel. Foto: Alexander Böhm

Im Rahmen der Hauptverhandlung ergaben sich für den Vorsitzenden Richter Norbert Göbel und die Strafkammer keine weiteren Anhaltspunkte, um wesentlich von den damaligen Strafen abzuweichen. Christoph F.s Berufung wurde verworfen. Er muss wegen seiner Schläge 600 Euro zahlen.

Für den Helfer der beiden ging die erneute Verhandlung negativ aus. Das Landgericht hob den Freispruch des Amtsgerichts auf und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss er 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

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