Ein 43-jähriger Leipziger ist am Landgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.980 Euro verurteilt worden, weil er auf Facebook zwei Bilder mit Nazi-Inhalten geteilt hat. Darauf zu sehen waren ein Hakenkreuz-Tattoo und das KZ Buchenwald, in welches laut Bildbeschriftung alle Flüchtlinge gebracht werden sollten.

Ein Bild zeigt eine Szene aus dem Film „American History X“: Darauf zu sehen sind Hauptdarsteller Edward Norton mit ausgestreckten Armen und einem Hakenkreuz-Tattoo auf der linken Brust sowie die Worte „Wir warten“. Das andere Bild zeigt das KZ Buchenwald und einen Text, demzufolge alle Flüchtlinge dorthin gebracht werden sollten. Beides teilte Karsten D. vor etwa einem Jahr – an seinem Geburtstag – auf Facebook.

Am Amtsgericht war der 43-jährige Leipziger deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden. Ausschlaggebend war jedoch lediglich das Hakenkreuz-Bild. Die Buchenwald-Darstellung bewertete das Gericht als geschmacklos, aber nicht rechtswidrig. Gegen diese Entscheidung war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.

Strafverteidiger Arndt Hohnstädter, der bereits als Rechtsanwalt für Legida und die NPD in Erscheinung getreten ist, argumentierte auf mehreren Ebenen: „Flüchtlinge“ seien wegen der angeblich beliebigen Benutzung des Wortes keine klar definierte Gruppe im Sinne des Volksverhetzungsparagraphen, sondern ein „Propagandabegriff“ und „Teil der Sprachregelung der Bundesregierung“.

Weiter teilte er dem Gericht mit, seiner Rechtsauffassung nach sei das bloße Teilen von Facebook-Beiträgen anderer User „wertneutral“. Zudem sei das Posting als Polemik im Rahmen der tatsächlich geführten Debatte über die Unterbringung von Geflüchteten in ehemaligen Vernichtungslagern zu sehen.

Doch sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Richter Bernd Gicklhorn sahen das anders. „Eine polemische Auseinandersetzung ist hier beim besten Willen nicht zu erkennen“, erklärte Gicklhorn. Zudem bewertete er das unkommentierte Teilen von Facebook-Beiträgen als Aneignung der entsprechenden Inhalte und Botschaften. Weil Karsten D. nicht vorbestraft war, beließ es das Gericht bei der Mindeststrafe von 90 Tagessätzen. Insgesamt muss der derzeit arbeitslose Mann 1.980 Euro zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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