Die Öffentlichkeitsfahndung nach mutmaßlichen Beteiligten der Südvorstadt-Randale am 12. Dezember 2015 hat trotz einer nur einstelligen Zahl an Hinweisen zu zwei neuen Ermittlungsverfahren geführt. Laut Staatsanwaltschaft wurden von 145 namentlich bekannten Tatverdächtigen bislang sieben Personen rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Nun droht erstmals einem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe. Er soll einen besonders schweren Landfriedensbruch begangen haben.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat infolge einer Öffentlichkeitsfahndung zwei neue Ermittlungsverfahren gegen Personen eingeleitet, die sich an den Ausschreitungen am 12. Dezember 2015 in der Südvorstadt beteiligt haben sollen. Das teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit.

An jenem Tag hatten mehrere tausend Menschen gegen eine Neonazidemonstration protestiert. Rund um die Karl-Liebknecht-Straße kam es in diesem Zusammenhang zu Auseinandersetzungen zwischen Linksradikalen und Polizei. Es flogen Steine, Flaschen und Knallkörper auf die Beamten; die Polizei setzte Wasserwerfer und Tränengas ein. Auf beiden Seiten gab es zahlreiche Verletzte. Es entstand ein Sachschaden von mehreren hunderttausend Euro.

Im August 2017 veröffentlichte die Polizei sieben Fotos von Verdächtigen. Laut Staatsanwaltschaft ist seitdem eine einstellige Zahl an Hinweisen bei den Ermittlungsbehörden eingegangen. Es sei bislang aber nicht möglich gewesen, eine der gesuchten Personen zu identifizieren. Die Staatsanwaltschaft wertet die Hinweise nach eigenen Angaben weiter aus.

Bislang sieben rechtskräftige Verurteilungen

Insgesamt wurden bislang 190 Ermittlungsverfahren gegen 145 namentlich bekannte Tatverdächtige und mehrere unbekannte Personen eingeleitet. Bei den Beschuldigten handelt es sich überwiegend um Linksradikale, aber auch um Neonazis und Polizisten. Mittlerweile wurden 94 Verfahren eingestellt, unter anderem weil Täter nicht ermittelt oder Verdächtigen konkrete Taten nicht nachgewiesen werden konnten. In sieben Fällen kam es bislang zu rechtskräftigen Verurteilungen. Dabei handelt es sich jeweils um Geldstrafen.

Die bislang letzte Gerichtsverhandlung fand am Freitag, den 12. Januar, statt. Der Angeklagte wurde wegen versuchter Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 16 Euro verurteilt. Er soll aus einer Gruppe heraus einen Stein auf einen Wasserwerfer geworfen haben. Ursprünglich war gegen die Person wegen Landfriedensbruch ermittelt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dieser Woche ist ein weiterer Prozess am Amtsgericht geplant. Der Angeklagte soll in einer Menge von 200 bis 300 Personen gewesen sein, aus der heraus Gegenstände auf Polizisten geworfen wurden, und damit einen besonders schweren Landfriedensbruch begangen haben. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Er wird nicht beschuldigt, selbst einen Gegenstand geworfen zu haben.

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