Der Wahlkampf steuert auf sein Ende zu. Am Sonntag, den 26. Mai, wählen viele Menschen in Sachsen das Europaparlament und kommunale Parlamente. Neben Inhalten dominieren in den letzten Tagen juristische Auseinandersetzungen um Plakate rechtsradikaler Parteien den Wahlkampf. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass Plakate von NPD und „Der 3. Weg“ nicht wieder aufgehängt werden müssen. Die AfD wehrt sich unterdessen gegen das Verbot ihres Wende-Plakats in Leipzig.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Eilanträge der Neonaziparteien NPD und „Der 3. Weg“ bezüglich entfernter Wahlplakate abgelehnt. Das geht aus einem am Samstag, den 25. Mai, veröffentlichten Beschluss hervor.

Die sächsische Stadt Zittau hatte in der vergangenen Woche drei Wahlplakate der NPD wegen angeblich volksverhetzender Inhalte abhängen lassen. Darauf waren die Sätze „Migration tötet“, „Stoppt die Invasion“ und „Widerstand jetzt“ sowie die Namen mehrerer deutscher Städte zu lesen. Die NPD hatte beim Verwaltungsgericht Dresden und beim Oberverwaltungsgericht Bautzen erfolglos gegen diese Entscheidung geklagt. Beide Gerichte teilten die Einschätzung der Stadt.

Das BVerfG begründete seine Ablehnung des NPD-Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit einer Folgenabwägung. Der Nachteil für die Partei sei wegen der niedrigen Anzahl an betroffenen Plakaten, des bereits in Kürze endenden Wahlkampfs und der Möglichkeit, andere Motive zu verwenden, gering.

Wohl nicht volksverhetzend

Inhaltlich legte sich das BVerfG nicht fest, äußerte jedoch Zweifel an den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Eine „pauschale Verächtlichmachung aller Migranten“ durch den Slogan „Migration tötet“ sei nicht ausreichend begründet worden. Zudem sei die Deutung, wonach „Widerstand jetzt“ als „Aufforderung an die Bevölkerung zum tatsächlichen Widerstand zu verstehen sei“, im Kontext einer Wahlkampagne „kaum tragfähig“.

Auch in Görlitz hängen diese NPD-Plakate nicht mehr. Die Stadt hat die Wahlplakate am Freitag abnehmen lassen und sich dabei auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen berufen, wonach der Inhalt volksverhetzend sei. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht jedoch entschieden, dass Görlitz die Anhörungsrechte der NPD verletzt habe und die Plakate deshalb nicht abnehmen dürfe.

Neben der NPD hatte auch der „3. Weg“ einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diesen lehnte das BVerfG aus formalen Gründen ab. „Das Antragsvorbringen ermöglicht es dem Bundesverfassungsgericht nicht, das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu beurteilen“, schrieb das Gericht.

Streit um AfD-Plakate dauert an

Die juristische Auseinandersetzung um die Wende-Plakate der AfD in Leipzig dauert unterdessen an. Zunächst hatte das Landgericht der Partei untersagt, das Foto eines verstorbenen Fotografen, auf dem eine Montagsdemonstration 1989 zu sehen ist, weiterhin für ihren Wahlkampf zu verwenden. So lautet zumindest die einstweilige Verfügung. Das Gericht verwies auf die fehlende Namensnennung und darauf, dass frei verwendbare Fotos nicht einfach für Wahlkampfzwecke, also politische Positionierungen genutzt werden dürften.

Leipzigs AfD-Vorsitzender Siegbert Droese kündigte nun an, juristisch gegen diese Entscheidung vorzugehen. Sollte die AfD verlieren und die Plakate vor der Wahl nicht entfernen, droht ihr ein Ordnungsgeld.

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