Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen NPD und „3. Weg“, AfD soll Wende-Plakat entfernen
Der Wahlkampf steuert auf sein Ende zu. Am Sonntag, den 26. Mai, wählen viele Menschen in Sachsen das Europaparlament und kommunale Parlamente. Neben Inhalten dominieren in den letzten Tagen juristische Auseinandersetzungen um Plakate rechtsradikaler Parteien den Wahlkampf. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass Plakate von NPD und „Der 3. Weg“ nicht wieder aufgehängt werden müssen. Die AfD wehrt sich unterdessen gegen das Verbot ihres Wende-Plakats in Leipzig.

















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