Auch die neuen Leipziger Richtwerte für die Kosten der Unterkunft könnten vor Gericht nicht standhalten

Richtig zuversichtlich klang es am 22. Januar, als die Leipziger Stadtverwaltung nach Jahren des zähen Ringens die neuen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft bekannt gab: „Die Stadt Leipzig passt die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) der Mietpreisentwicklung an. Zur Ermittlung der neuen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft hat das Sozialamt ein sogenanntes ,Schlüssiges Konzept‘ erarbeitet. Diese Verwaltungsvorlage wurde gestern durch Oberbürgermeister Burkhard Jung in seiner Dienstberatung bestätigt.“