Der Generalbundesanwalt hat Lina E. und drei mutmaßliche Mittäter wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und diverser weiterer Straftaten angeklagt. Damit ist das Ermittlungsverfahren gegen die vier Angeklagten abgeschlossen. Im Zwischenverfahren muss das Oberlandesgericht Dresden entscheiden, ob es die Anklage zulässt und die Hauptverhandlung eröffnen wird. Für die Leipziger Studentin bedeutet das, dass sie zunächst weiter in Untersuchungshaft bleiben wird. Mit einer Entscheidung über den weiteren Verfahrensgang ist realistischerweise in der zweiten Sommerhälfte zu rechnen.

Die Verteidiger der Connewitzerin, Erkan Zünbül und Björn Elberling, äußerten sich am Montag in einem Statement erstmals zu der vor dem Oberlandesgericht Dresden erhobenen Anklage. Sie sind sich sicher: „Ein erheblicher Teil der Vorwürfe wird sich nicht belegen lassen.“

18 Monate lang habe das Landeskriminalamt ermittelt. Seit sechs Monaten ist der Generalbundesanwalt involviert. Die Behörden hätten nahezu alle Ermittlungsmaßnahmen genutzt, die die Strafprozessordnung hergibt: Telefone und Gespräche in Autos seien überwacht, umfangreiche Finanzermittlungen und Observationen durchgeführt, Wohnungen durchsucht worden.„Nichtsdestotrotz ist die Anklageschrift mit heißer Nadel gestrickt“, sagen die Rechtsanwälte. Das Verteidiger-Duo möchte jetzt erreichen, dass das Oberlandesgericht die Anklage nur teilweise zulässt und die Hauptverhandlung vor einem Schöffengericht eröffnet.

Oder anders ausgedrückt: Sie halten den Generalbundesanwalt für nicht zuständig. Dass Lina E. einer kriminellen Vereinigung angehört habe, sei nicht beweisbar. „Dies zeigt schon ein Blick in Aktenband 2 der Ermittlungsakte mit der Überschrift ,Organisation’ – denn der ist komplett leer.“ Als Beleg des Vorwurfs solle vor allem die politisch linke Einstellung der Beschuldigten dienen.

„Die Bundesanwaltschaft bemüht auch weiter das Klischee von klandestin handelnden, nahezu untergetauchten Personen“, berichten die Anwälte. „Begründet wird dies etwa damit, unsere Mandantin habe die Miete für ihre Wohnung nicht selbst gezahlt – was stimmt: Gezahlt haben ihre Eltern im Wege des Unterhalts.“

Ob die Anklage tatsächlich auf tönernen Füßen steht, lässt sich für Außenstehende in Unkenntnis der Aktenlage nicht nachprüfen. Der Bundesgerichtshof hatte in seinen Haftentscheidungen stets einen dringenden Tatverdacht gegen Lina E. angenommen. Irritierend ist bis heute, dass Lina E. – obwohl angeblich zu einer kriminellen Vereinigung gehörend – allein in Untersuchungshaft sitzt.

Sollte die Anklage gegen sie unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen werden, droht der Connewitzerin im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

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