Wegen dreier schwerer Gewaltdelikte steht ein 30 Jahre alter Mann seit Montag, dem 27. Oktober, vor dem Leipziger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung aus, hält den Verdächtigen aber wegen einer psychischen Krankheit für nicht schuldfähig. Der Prozess dreht sich daher um die Frage einer dauerhaften Einweisung des Mannes in die Psychiatrie.
Der junge Mann in Handschellen wirkte am Landgericht gut aufgelegt, lächelte, schien zeitweise sogar zu scherzen. Doch hinter der sympathischen Fassade von Petar P. verbirgt sich laut Anklagebehörde ein Mensch, der im Zustand der paranoiden Schizophrenie schwerste Gewalttaten begangen hat und dem man lieber nicht begegnen möchte: Er sei für die Allgemeinheit gefährlich, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Montag.
Anklagebehörde geht von drei Gewalttaten aus
Laut ihrer Antragsschrift, die darauf abzielt, den Tatverdächtigen wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, soll Petar P. am 14. Februar 2025 gegen 02:15 Uhr in einer Obdachlosenunterkunft in der Leipziger Helenenstraße einen Mann immer wieder mit Faustschlägen traktiert und auf den am Boden Liegenden weiter eingetreten haben, bis Zeugen intervenierten.
Das Opfer erlitt potenziell lebensbedrohliche Schädelverletzungen, einen Augenhöhlenbruch und Blutungen, wurde in der Uniklinik versorgt und operiert, überlebte den Angriff.
Am Abend, etwa 19:00 Uhr, habe Petar P. völlig unvermittelt einen Rollstuhlfahrer am Leipziger Hauptbahnhof eine zwei Meter tiefe Treppe heruntergestoßen. Auch hier war viel Glück im Spiel, dass das Opfer „nur“ eine Platzwunde und Schmerzen erlitt. Petar P. sei aber bewusst gewesen, dass ein Sturz kopfüber auch tödlich hätte enden können, so die Staatsanwaltschaft.
Die dritte Tat spielte sich am Abend des 29. Dezember 2024 in Offenbach am Main ab. Hier soll Petar P. einem Mann mit einem Messer in die Brust gestochen und ihm eine 1,5 Zentimeter tiefe Stichverletzung zugefügt haben. Anschließend habe er selbst den Notruf gewählt, Polizei und Rettungskräfte somit an den Tatort in einem Haus gelotst. Der Geschädigte überlebte auch hier, er musste wegen einer Verletzung im Brustkorb ärztlich versorgt werden.
Voraussichtlich keine Bestrafung, aber Einweisung in Psychiatrie
Petar P. habe alle drei Taten im Zustand der paranoiden Schizophrenie begangen und könne daher für seine Taten nicht bestraft werden, besagt die Annahme der Staatsanwaltschaft Leipzig. Wenn sich dies bestätigt, würde der Bulgare formal freigesprochen, müsste aber zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in eine psychiatrische Einrichtung. Dort ist er auch aktuell untergebracht.
Für das Gerichtsverfahren vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Leipzig sind bis zu einer Entscheidung sechs weitere Prozesstage bis Ende November terminiert.
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