Seit Ende Oktober musste sich ein junger Mann vor dem Leipziger Landgericht verantworten – unter anderem soll er einen Rollstuhlfahrer am Hauptbahnhof eine Treppe heruntergestoßen und verletzt haben. Nun steht fest: Der 30-jährige Petar P. kann wegen einer paranoiden Schizophrenie nicht für die Taten bestraft werden, kommt deswegen in die geschlossene Psychiatrie.
Über den Ausgang des Ende Oktober gestarteten Verfahrens gegen Petar P. hatte zunächst die Leipziger Volkszeitung berichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht gebracht.Erschreckende Serie an Gewalttaten
Laut Anklagebehörde hatte Petar P. zunächst am 14. Februar 2025 in einer Leipziger Obdachlosenunterkunft einen Mann brutal mit Faustschlägen traktiert und auf den am Boden Liegenden weiter eingetreten, ehe Zeugen eingriffen. Das Opfer überlebte knapp mit schweren Schädelverletzungen, Blutungen und einem Augenhöhlenbruch, musste operiert werden.
Am Abend desselben Tages habe Petar P. einen Rollstuhlfahrer am Leipziger Hauptbahnhof eine zwei Meter tiefe Treppe hinabgestoßen. Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde und massive Schmerzen. Offenbar war viel Glück im Spiel, dass der Sturz des behinderten Mannes keinen viel schlimmeren Ausgang nahm.
Die dritte Tat spielte sich am Abend des 29. Dezember 2024 in Offenbach am Main ab: Hier soll Petar P. einem Mann mit einem Messer in die Brust gestochen und ihm eine 1,5 Zentimeter tiefe Stichverletzung zugefügt haben. Der Betroffene trug eine Verletzung im Brustkorb davon.
Entscheidung der Kammer wohl rechtskräftig
Da bei Petar P. eine paranoide Schizophrenie festgestellt wurde, zielte das Verfahren darauf ab, ihn aufgrund von Schuldunfähigkeit nicht im Strafvollzug unterzubringen.
Stattdessen wurde der Verdächtige nun auf unbestimmte Dauer in eine geschlossene Psychiatrie geschickt, um ihm Hilfe angedeihen zu lassen und zugleich die Allgemeinheit zu schützen: Von dem 30-Jährigen gehe weiterhin eine hohe Gefahr aus, hieß es zum Prozessauftakt seitens der Staatsanwaltschaft.
Die Entscheidung entsprach dem Willen sowohl von Anklagebehörde als auch Verteidigung und ist dem Vernehmen nach bereits rechtskräftig.
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