Strafe dient der Resozialisierung – doch geht es danach, dann beißt sich nicht allein die sächsische Justiz an Sandra E. seit zig Jahren die Zähne aus: Die 58-Jährige kassierte zuletzt mal wieder eine Haftstrafe, nachdem sie sich mehrfach hat bewirten lassen, ohne die Rechnung zu begleichen. Weil sie Rechtsmittel gegen den drohenden Gefängnisaufenthalt eingelegt hatte, verhandelte das Landgericht am Freitag erneut, wobei die massiv vorbestrafte Frau selbst gar nicht erst erschien.
Eine Liste von 35 Vorstrafen seit dem Jahr 1997 zieht sich durch die Vita von Sandra E.: Oft geht es um Leistungserschleichung. Und Betrug: So auch im vorliegenden Fall, der am Freitag von der 9. Strafkammer des Landgerichts Leipzig verhandelt wurde.
Weil die Angeklagte zwischen Mitte November und Ende Dezember 2023 siebenmal in Lokalen als vermeintlich zahlungswilliger und -fähiger Gast bestellt, gespeist und getrunken hatte, ohne anschließend die Rechnung zu bezahlen, hatte sie das Leipziger Amtsgericht im Oktober 2025 verurteilt: sechs Monate Haft ohne Bewährung. Die Einzelrechnungen der betroffenen Restaurants in Leipzig und Bad Lausick lagen zwischen 17 Euro und 67 Euro, in der Summe entstanden 274 Euro Schaden.
Verteidigung kritisiert Haftstrafe
Das Landgericht rollte den Fall am Freitag als zweite Instanz erneut auf, weil Sandra E. ihr Recht genutzt hatte, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Sie selbst blieb dem Termin ohne Entschuldigung fern, auch ihr Anwalt Patrick Schäfer konnte die 58-Jährige spontan nicht erreichen. Aber in der Verhandlung, die dann zwangsläufig ohne die Hauptperson geführt wurde, legte er sich ins Zeug: Die erwiesene Schuld seiner Mandantin war in diesem Berufungsprozess kein Streitthema, wohl aber das Strafmaß.
Sandra E. weist, wie auch das Amtsgericht schon feststellte, eine dissoziierte Intelligenzminderung auf, steht unter Betreuung und kann nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein. Sie sei zwar zeitlich-räumlich orientiert und ausdrucksfähig, aber in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt, sagte ihr Verteidiger.
Die Haftstrafe sei unangemessen, man habe trotz vergleichsweise geringer Schadensspanne unzulässige Verschärfungen bei Einzelstrafen vorgenommen. Und: Seine Klientin sei ein Mensch, bei dem der Verstand aussetze, wenn sie sich etwas Gutes tun will. „Sie steht nach wie vor zu den Taten, bereut sie.“
2002 wegen Totschlags verurteilt
Allerdings: Was der Rechtsanwalt in die Waagschale warf, hatte das Leipziger Amtsgericht bereits berücksichtigt. Sandra E. galt hier als vermindert schuldfähig, zudem räumte sie die Vorwürfe sofort ein, die zu dieser Zeit auch schon länger zurücklagen.
Den mildernden Umständen stand allerdings Sandra E.s beachtliches Vorstrafenregister entgegen. 2002 war sie wegen Totschlags an ihrem eigenen Kind gar zu sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Es war das mit Abstand furchtbarste der vielen Delikte, die Sandra E. immer wieder hinter Schloss und Riegel gebracht hatten.
Erschwerend kam hinzu, dass die notorische Zechprellerin in kurzen Intervallen die Gaststätten betrat und die Strafaussicht sie nicht abzuschrecken vermochte: Als sie sich in Leipzig den Bauch vollschlug, geschah dies nur wenige Wochen, nachdem sie zuletzt auf der Anklagebank hatte Platz nehmen müssen.
Keine Chance auf Bewährung: „Sozialprognose sehr ungünstig“
„Die Sozialprognose ist meines Erachtens sehr ungünstig“, meinte denn auch Staatsanwältin Winderlich. Ein Lernprozess sei bei der Angeklagten nicht erkennbar, zig Chancen in Freiheit habe die Chemnitzerin in der Vergangenheit vertan, ihre Lebenssituation und Verhaltensmuster zeigten keinen Anhaltspunkt für eine echte Kehrtwende. Sie forderte das Festhalten an einer neuen Haftstrafe, Verteidiger Schäfer dagegen drei Monate mit Bewährung.
Die Kammer schloss sich der Staatsanwaltschaft an: Das Urteil des Amtsgerichts Leipzig sei fehlerfrei und sorgsam abgestuft, befand die Vorsitzende Richterin Antje Schiller. Sie gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Botschaft bei der Angeklagten ankomme. Nach Aussage ihres Verteidigers lebe Sandra E. aktuell vom Taschengeld ihrer Betreuerin, wolle gern in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten und stottere 25.000 Euro Schulden bei der Justizkasse ab.
Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden. Er wolle dies mit seiner Mandantin klären, so ihr Rechtsanwalt.
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