Bei diesem Raubüberfall lief in etwa nichts wie geplant – und am Ende war einer der Täter selbst tot: Fast drei Jahre nach dem schockierenden Vorfall in der Leipziger Nordstraße, bei dem ein Räuber durch die heftige Gegenwehr des Opfers schwer verletzt wurde und starb, verurteilte das Landgericht seine damaligen Komplizen jetzt zu Bewährungsstrafen. Verhandelt wurde seit Ende Februar hinter verschlossener Tür.
Die zwei Angeklagten standen wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht. Laut Anklage hatten sich die jungen Männer (heute 23 bzw. 24) mit einem Komplizen (20) verabredet, einen 18-Jährigen zu überfallen, um an eine größere Menge Bargeld zu gelangen. Tatort war eine Wohnung in der Nordstraße.
Unterschätzte Gegenwehr mit fatalen Folgen
Doch die kriminelle Aktion am Abend des 23. Juli 2023 scheiterte an der völlig unterschätzten Gegenwehr des ausersehenen Opfers: Weder die zahlenmäßige Übermacht des Trios noch Schreckschusswaffen konnten den jungen Mann einschüchtern. Vielmehr wehrte sich der 18-jährige Wohnungsinhaber laut Anklage mit Pfefferspray und einem Messer massiv, schlug die Eindringlinge in die Flucht.
Ohne Beute, aber mit einem schwer verletzten Kumpel im Schlepptau, brachen die Räuber ihre Aktion ab. Der 20 Jahre alte Komplize der jetzt Angeklagten hatte im Rahmen der brutalen Auseinandersetzung Stichwunden erlitten, die man laut Staatsanwaltschaft zunächst selbst versorgen wollte. Schließlich wurde ein Notarzt alarmiert, doch jede Hilfe kam zu spät: Der lebensbedrohlich Verletzte starb in einer Klinik.
Ermittlungen gegen den Überfallenen wurden eingestellt, da er in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt haben soll.
Täter kommen aus bürgerlichem Milieu
Die Überlebenden kamen Ende Februar vor Gericht, nachdem ein erster Prozessanlauf geplatzt war. Bereits Mitte März verurteilte die 2. Kammer des Landgerichts die 23 und 24 Jahre alten Männer zu jeweils einem Jahr und acht Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Beide stammen aus einem bürgerlichen Umfeld, einer von ihnen ist Sohn eines pensionierten Bundesrichters.
Unter Verweis auf gesundheitliche Einschränkungen der jungen Täter war die Öffentlichkeit weitgehend vom Prozess ausgeschlossen.
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