Die Tatvorwürfe liegen fast 30 Jahre zurück: Seit Mittwoch, dem 25. März 2026, muss sich ein 66 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Leipzig am Landgericht wegen sechsfacher Vergewaltigung verantworten. 1997 und 1998 soll er seine Stieftochter, eine heutige Staatsanwältin, wiederholt missbraucht haben. Unter Tränen schilderte die längst erwachsene Frau dem Gericht, wie sie die Übergriffe erlebte und warum sie erst 2022 zur Anzeige kamen.

Angela H. (Name verfremdet) ist eine gestandene Frau, Staatsanwältin von Beruf, verheiratet, Mutter. Doch nach ihrer Darstellung schleppte die 42-Jährige jahrelang schuldlos eine unbeschreibliche Last mit sich herum, die erst jetzt rechtlich aufgearbeitet wird: Ihr Stiefvater Frank S. habe sie als Kind wiederholt missbraucht und unter Zwang den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen.

Beim Prozessauftakt im Landgericht Leipzig warf Staatsanwalt Martin Oette dem heute 66-jährigen Handwerker und Unternehmer am Mittwoch sechs Fälle der Vergewaltigung vor, die sich zwischen September 1997 und Dezember 1998 abgespielt haben sollen. Damals, zu Beginn, war Angela H. gerade 14.

Er nannte sie „Püppi“

Begonnen hätten die Missbrauchshandlungen aber schon ein paar Jahre früher – und das schleichend, angefangen mit auffälligen Küssen und Berührungen gegenüber der Stieftochter: „Das war für mich gar nicht so richtig einordenbar“, schildert Angela H. unter Tränen.

Ihren Stiefpapa habe sie eigentlich gemocht, nachdem der leibliche Vater seiner Familie den Rücken gekehrt hatte: „Ich habe mich immer gut mit ihm verstanden, er war nett und freundlich. Ich hatte großes Vertrauen zu ihm.“ Frank S. nannte sie „Püppi“, erinnert sich Angela H., bezeichnete sie als die Tochter, die er liebe und sich immer gewünscht habe.

Doch immer wieder habe er sich abends zu ihr ins Bett gelegt, habe mit ihr scheinbar fürsorglich über den Tag gesprochen und sei schließlich brutal über sie hergefallen, so die Stieftochter. Ihre Mutter habe das entsetzliche Treiben ignoriert, sich vom mutmaßlichen Täter beschwichtigen lassen und weggeschaut.

Nebenklägerin: Stiefvater später offen gewalttätig

Ein erster Wendepunkt war, als das gesellschaftskritische Drama „Frühlings Erwachen“ von 1891 in der Schule aufgegriffen wurde, in dem Sexualität und Vergewaltigung thematisiert werden: „Das war der Zeitpunkt, wo ich wusste, dass das nicht richtig ist“, meint die Geschädigte und Nebenklägerin. Doch auch ihr Flehen, mit den Übergriffen aufzuhören, hätte Frank S. keineswegs gestoppt.

Im Gegenteil: Als sie in die Pubertät kam, sich ihr Körper veränderte und sie mit Schulfreund Marko (Name verfremdet) ihre erste Liebe traf, hätte der Stiefvater sein Verhalten hin zu offener Gewalt und Aggression gesteigert, die damalige Teenagerin einmal etwa unter dem Vorwurf des Zuspätkommens mit Schlägen traktiert.

Auffälliges Verhalten des mutmaßlichen Täters brachte den Fall ins Rollen

Der Angeklagte Frank S. folgt der tränenreichen Aussage seiner Stieftochter reglos. Nach Angaben von Rechtsanwalt Stefan Costabel möchte sich der 66-Jährige schweigend verteidigen.

Ohne erkennbare Emotion hört der Muldentaler auch zu, als Angela H. die Frage des Vorsitzenden Richters Raphael Dombrowski beantwortet, wie es nach vielen Jahren zur Strafanzeige kam: Im Juni 2022 soll sich Frank S. während einer Geburtstagsfeier in Anwesenheit Angela H.s seltsam aufgeführt haben, indem er ihre damals anderthalbjährige Tochter regelrecht „abschleckte“, sie Zunge zu Zunge küsste und mehr.

Als „abartig“ habe ein schockiertes Familienmitglied dieses Verhalten bezeichnet, so Angela H. – und in ihr selbst stiegen die Erinnerungen an das Kindheits- und Jugendtrauma wieder hoch. Über eine Anwältin erstattete sie Anzeige.

Späte Anzeige: Wann die Verjährungsfrist ruht 

Möglich ist dies auch nach vielen Jahren, weil die Verjährungsfrist in Fällen wie diesem bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs Betroffener ruht und erst ab dann die Uhr läuft. Auf diese Weise trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass minderjährige Opfer von Missbrauch oft in einer Abhängigkeit von Tätern etwa aus der eigenen Familie stehen und erst viel später realisieren, was ihnen angetan worden ist.

So bleibt die Möglichkeit der Anzeigestellung auch im fortgeschrittenen Erwachsenenalter noch eine realistische Option, wenn man den Mut und die Kraft aufbringt, zur Polizei zu gehen. Angela H. jedenfalls nutzte diese Möglichkeit, fürchtete aber danach laut eigener Angabe die Rache ihres Stiefvaters: „Ich hatte Angst, dass er vorbeikommt und alles kurz- und kleinschlägt.“

Der Prozess wird fortgesetzt.

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