Ein großer Teil der Legida-Gegner, die sich am 2. Mai 2016 an einer Sitzblockade beteiligten, hat nun mit empfindlichen Geldstrafen zu kämpfen. Insgesamt sollen sich die Kosten auf über 50.000 Euro belaufen. Eine neue Solidaritätskampagne ruft zur Unterstützung auf und kündigt für die kommenden Wochen verschiedene Veranstaltungen und Aktionen an.

Allzu oft war es in vergangenen beiden Jahren nicht vorgekommen, dass Antirassisten der völkisch-nationalistischen Legida effektiv den Weg versperren konnten. Zwar gab es immer wieder Sitzblockaden, doch wirkliche Wirkung entfalteten diese nur selten: beispielsweise am 14. September 2015, als Protestierende die Legida-Demo vor dem Hauptbahnhof bereits nach wenigen Metern stoppen konnten, woraufhin deren Teilnehmer – darunter zahlreiche Neonazis – gewalttätig wurden. Eine Woche später gelang es Gegendemonstranten in der Innenstadt erneut, die Legida-Route deutlich zu verkürzen.

Weil das die Rassisten jedoch nicht vom Weitermachen abgehalten hat, sahen sich antifaschistische Aktivisten auch in der Folgezeit dazu gezwungen, ihren Protest auf die Straße zu tragen und gegebenenfalls sich auch dorthin zu setzen. Am 2. Mai 2016 nahmen deshalb mehrere hundert Menschen auf dem Dittrichring zwischen Thomaskirche und Neuem Rathaus Platz und blockierten die komplette Straßenbreite. Die Polizei erlaubte die spontane Versammlung jedoch nur auf der inneren Fahrspur.

Etwa 150 Personen, die auf dem äußeren Ring sitzen blieben, landeten anschließend in einem Polizeikessel. Dort nahmen die Beamten ihre Personalien auf. Legida lief unterdessen auf einer Nebenstraße an den Gegendemonstranten vorbei. Eine wirkliche Störung des Aufzugs lag nicht vor.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte dennoch gegen 160 Teilnehmer der Sitzblockade. Bis heute wurden fünf Personen rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. In sieben Fällen hat die Staatsanwaltschaft einen sogenannten Strafbefehlsantrag gestellt. Ein Amtsrichter muss nun darüber entscheiden, ob die Beschuldigten die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Geldstrafe zahlen sollen, ob es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt oder ob der Antrag abgelehnt wird. Sollten die Beschuldigten den Strafbefehl erhalten, können sie dagegen Einspruch einlegen. Dann käme es ebenfalls zu einer Hauptverhandlung.

2. Mai 2016. Die Polizei stellt sich zum “Kessel” auf. Video: L-IZ.de

Die übrigen 148 Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft eingestellt – teils gegen Zahlung einer Geldauflage, teils wegen Geringfügigkeit. In diesen Fällen wurden die Verfahren an die Bußgeldbehörde abgegeben, welche für Ordnungswidrigkeiten zuständig ist. Eine statistische Auswertung, gegen wie viele Personen bislang tatsächlich eine Geldbuße verhängt wurde, erfolgt laut Ordnungsamt jedoch nicht.

Insgesamt sollen alle Personen, die von einem rechtskräftigen Urteil, einer Geldauflage oder einer Geldbuße betroffen sind, mehr als 50.000 Euro zahlen. Dies behauptet zumindest eine neue Kampagne mit dem Namen „Dazusetzen!“. Etwa 50 Betroffene und Unterstützer haben sich laut einer Pressemitteilung am Mittwochabend getroffen, um über das weitere Vorgehen zu beraten: „Angesichts der hohen Kosten und der großen Zahl der Betroffenen sehen wir die Notwendigkeit finanzieller und juristischer Unterstützung.“ Zudem sei es „doppelzüngig“, dass die Stadt die Zivilcourage der Legida-Gegner lobe, dieses jedoch gleichzeitig sanktioniere.

Am 8. März soll im „Interim“ in der Demmeringstraße ein weiteres Treffen stattfinden. Im April seien zudem „öffentlich wirksame Aktionen“ geplant.

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Keine Kommentare bisher

Was für ein Aufriss für ein paar Meter Umweg für die Besorgten. Wenn die doch weiterlaufen konnten war das doch höchstens eine Art kreative Weggestaltung.^^ Man kanns auch übertreiben.

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