Kolumne: Warum Atheisten am Karfreitag tanzen sollten!
LZ/Auszug aus Ausgabe 53Wussten Sie schon, dass Sie am Karfreitag (und anderen christlichen Feiertagen) angeblich keine Tanz- oder Sportveranstaltung ausrichten dürfen? Und auch keine „anderen öffentlichen Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage zuwiderlaufen“. So steht es in § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen.
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