Die Dresdner Polizei ermittelt erneut gegen den bereits mehrfach vorbestraften Pegida-Chef Lutz Bachmann. Diesmal steht der Verdacht der Volksverhetzung im Raum, nachdem der Rechtsradikale am Montag, den 7. Oktober, dazu aufgerufen hatte, politische Gegner in einen Graben zu werfen und diesen anschließend zuzuschütten. Zudem hat das Verwaltungsgericht Dresden im Eilverfahren ein Verbot des für Samstag in Ostritz geplanten Neonazievents „Kampf der Nibelungen“ bestätigt.

Der Staatsschutz der Dresdner Kriminalpolizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann eingeleitet. Das teilte die Behörde am Mittwoch, den 9. Oktober, mit. Anlass ist eine Rede des 46-Jährigen auf einer Pegida-Demonstration am Montag, den 7. Oktober 2019.

Dort hatte Bachmann seine politischen Gegner – darunter Linke, Grüne, Gewerkschaften und Klimaaktivist/-innen – mit nationalsozialistischer Rhetorik beleidigt. Er bezeichnete sie unter anderem als „asoziale Maden“, „Parasiten“ und „Volksschädlinge“ beziehungsweise „Volksfeinde“, die auf einer „entarteten Seite des Grabens“ stehen würden. „Wir werfen sie in den Graben, dann schütten wir diesen Graben zu“, sagte Bachmann weiter.

Dazu teilte die Polizei mit: „Nachdem die Beamten bereits entsprechendes Videomaterial der infrage stehenden Rede gesichert und ausgewertet hatten, gingen zwischenzeitlich sieben Online-Anzeigen bei der Polizeidirektion Dresden ein. Diese bezogen sich ebenfalls auf den Inhalt der Rede und stellten auf Volksverhetzung sowie Anstiftung zur Straftat ab.“ Bachmann ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und Drogenhandel.

Weitere Anzeige durch Grünen-Politiker

Bereits am Dienstag hatte der Grünen-Landtagsabgeordnete Thomas Löser auf Twitter mitgeteilt, dass er Strafanzeige gegen unbekannt und das Organisationsteam von Pegida gestellt habe. Mehrere Personen sollen während der Demonstration „Aufhängen“ skandiert und dabei ihn gemeint haben.

An der Demonstration am Montag beteiligten sich unter anderem der sächsische AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban und sein Parteikollege André Wendt, der kürzlich zum Vizepräsidenten des Landtages gewählt wurde.

Neben dem Ermittlungsverfahren gegen Bachmann beschäftigten sich die staatlichen Behörden in Dresden am Mittwoch mit weiteren rechtsradikalen Aktivitäten. Das dortige Verwaltungsgericht bestätigte im Eilverfahren ein Verbot der für Samstag, 13. Oktober 2019, in Ostritz geplanten Neonaziveranstaltung „Kampf der Nibelungen“.

Die Stadt hatte das Verbot damit begründet, dass es sich nicht um eine Sportveranstaltung handle, sondern um eine Vorbereitung auf den Kampf gegen das politische System. Die Veranstalter des Events kündigten am Mittwoch an, Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einzulegen.

Liveticker: Mehrere Tote bei offenbar rechtsradikalem Anschlag in Halle

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