Erklärt das Bundesverfassungsgericht Jobcenter-Sanktionen endgültig für menschenunwürdig?

Das Bundesverfassungsgericht wird am 5. November 2019 über die Zulässigkeit der Sanktionen im SGB II entscheiden. Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles war als vom Verfassungsgericht bestimmter sachverständiger Dritter unmittelbar an dem Verfahren beteiligt. Und er erläutert vor der Gerichtsentscheidung noch einmal, warum Sanktionen gravierende Menschenrechtsverstöße sind.