Das neue Jahr ist nun schon sechs Tage alt und noch immer beschäftigen die Vorgänge in der Silvesternacht auf dem Connewitzer Kreuz die Medien. So hat die „Zeit Online“ heute das Video vom 0:15 Uhr erfolgenden Übergriff auf drei Beamte, welches die L-IZ.de am 2. Januar 2020 detailgetreu beschrieben hatte, zwar online gestellt, scheint aber eine Menge übersehen zu wollen. Nun kann man feststellen, dass unsere Beschreibungen korrekt waren und warum wir es nicht zeigten. Folgen hat die Silvesternacht auch für einen 27-Jährigen, der bereits morgen deshalb im Eilverfahren vor dem Amtsgericht stehen wird. Da, wo es heute bei der ersten Verhandlung über die Hildegardstraße bereits einen Paukenschlag gab.

Zuerst ein paar Worte zu dem Video, welches den Übergriff am 1. Januar 2020 um 0:15 Uhr auf drei Beamte der Einsatzpolizei am Kreuz seit heute 16 Uhr auf „Zeit Online“ zeigt. Dass es echt ist, ist unbestritten, so lag es auch der L-IZ-Redaktion zur Ansicht vor. Auch dass es den Angriff zeigt, ist klar. Was die drei Journalisten Christian Fuchs, Aiko Kempen und Edgar Lopez in ihrer Behauptung „Angriff in Connewitz war offenbar nicht orchestriert“ jedoch zum Inhalt des Videos eigentlich sagen wollen, bleibt schleierhaft und rechtlich äußerst seltsam.

Etwas bemüht versuchen sie darzulegen, dass es keinen gemeinsamen Angriff von mehreren vermummten Personen auf drei Einsatzbeamte gegeben haben soll, während dieser gemeinsame Angriff im Video zu sehen ist. Der Kernsatz dazu, „relativ klar zu sehen ist jedoch, dass es keinen orchestrierten Angriff einer großen Gruppe Linksextremisten auf die später verletzten Polizisten gab“, ist ein Versuch, den Angriff von acht bis zehn gemeinsam handelnden Personen und damit die ausgeübte Gewalt zu verharmlosen, indem man den Eindruck erweckt, 20 oder 30 vermummte Angreifer seien orchestrierter als eine kleinere Zahl von ihnen.

Dass sie überhaupt darauf fokussieren, ob der Angriff nun „orchestriert“ oder nicht war (was bei dem gemeinsamen Vorgehen juristisch weitgehend irrelevant ist), zeigt zudem, dass sie sich über das Hauptthema gar keinen Kopf gemacht oder es schlicht übersehen haben: im Video sieht man zwei Tritte gegen den unbehelmten Kopf eines 38-jährigen Einsatzbeamten, der anschließend durch diese Einwirkung bewusstlos am Boden liegenbleibt.

Zudem sind sie offenbar bemüht, das noch einmal festzustellen, was aus der L-IZ.de-Beschreibung längst bekannt war: der Beamte trägt seinen Helm zu Beginn der sichtbaren Angriffe nicht auf dem Kopf, sondern in der Hand. Ob ihm dieser zu einem früheren Zeitpunkt heruntergerissen wurde oder er ihn selbst abgesetzt hat, ist im Video nicht zu sehen (lesen Sie hier die Beschreibung auf der L-IZ.de).

Nach Einsichtnahme in das Onlinevideo auf „Zeit Online“ wertet der Leipziger Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz gegenüber der L-IZ.de exakt diese Tritte gegen den ungeschützten Kopf eines Menschen als den Beginn einer Tötungsabsicht. Also die Inkaufnahme des Versterbens des Beamten, welcher in dieser Situation keinen Widerstand mehr leisten kann und somit weitgehend wehrlos ist.

Der Mordversuchvorwurf rechtfertige sich auch aus dem dahinterliegenden Motiv, welches Schulz heute gegenüber der L-IZ.de mit „Hass auf Polizisten“, also einen niederen Beweggrund nennt. Die Angreifer jedenfalls nehmen die Sache mit dem Hass auf Polizeibeamte so genau, dass sie vor zwei Tagen ein anonymes Bekennerschreiben auf indymedia veröffentlichten, in welchem sie den Namen eines attackierten Beamten nannten.

Dass die Angreifer ihr Tun im Übrigen erst einstellen, als weitere Beamte hinzueilen, wird als kein eigenständiger „Rücktritt von der Tat“ gewertet. Heißt: es kann unterstellt werden, dass sie auch nach der Bewusstlosigkeit des Beamten weiter auf ihn oder seinen Kollegen eingeschlagen und getreten hätten, wären nicht andere Beamte dazugekommen. Was den Tatvowurf ebenso erhärtet, wie das zweimalige Zutreten des einen Angreifers.

Irritierend ist in diesem Zusammenhang also vor allem, dass es im „Zeit“-Text kein Wort über die nun öffentlich einsehbaren zwei Tritte eines Angreifers an den Kopf eines unbehelmten Beamten im Video ab Sekunde 37 bis Sekunde 40 gibt.

Die drei Journalisten haben also – offenbar durch sie selbst unbemerkt, weil sie darauf fokussiert sind, den Tathergang irgendwie abzuschwächen – einen Online-Beleg geliefert, dass es sich bei dem Angriff auf den bewusstlos getretenen Beamten um einen versuchten Mord handeln könnte. Und fabulieren stattdessen am Ende etwas darüber, ob nun der Tatvorwurf auf „gefährliche Körperverletzung heruntergestuft“ würde, weil nun nicht mehr klar sei, ob dem Beamten der Helm vom Kopf gerissen worden sei.

Zudem haben sie durch die Veröffentlichung des Videos die Person gefährdet, welche es gefilmt hat. Durch die Perspektive wird nun für Täter und die Polizei klar, wo diese zur Tatzeit stand. Ob sie nun etwas von den Beteiligten des Übergriffs zu befürchten hat, ist offen. Weitere Medien werden nun das Video ebenfalls veröffentlichen, der MDR hat bereits damit begonnen.

Legt das ermittelnde LKA Sachsen hingegen dieses Video womöglich mit anderen Aufzeichnungen von fest installierten Kameras am Kreuz übereinander, könnte auch sie eventuell den unfreiwilligen Zeugen finden. So hat die „Zeit Online“ also aus anderer Perspektive betrachtet Polizeiarbeit übernommen, welche eventuell Dritte gefährdet.

Interessant dürfte zudem werden, ob die ermittelnden Beamten gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft sich einen Gerichtsbeschluss organisieren, welcher ihnen eine Durchsuchung in den entsprechenden Räumen der Journalisten oder der „Zeit“ ermöglichen, um das Beweismaterial sicherzustellen. Denn ab dem Deliktvorwurf des versuchten Mordes ist genau das möglich.

Apropos möglich …

Bereits am Mittwoch wird sich nun auch ein 27-Jähriger Tatverdächtiger am Amtsgericht Leipzig in einem Beschleunigten Verfahren zu den Silvesternacht-Ereignissen am Connewitzer Kreuz verantworten. Dies gab heute das Amtsgericht bekannt. Ob es sich möglicherweise um einen der Angreifer von 0:15 Uhr oder um einen gänzlich anderen Vorgang zu einem späteren Zeitpunkt handelt, ist noch offen.

Der Vorwurf jedenfalls lautet auf Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung, wobei bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Wenn es denn so war …

Rechte Polizisten?

Wie es hingegen bei den Vorfällen am 9. Juli 2019 bei der Spontandemonstration an der Hildegardstraße war, wurde seit heute am Amtsgericht Leipzig verhandelt. Zwei Personen sind wegen Landfriedensbruchs angeklagt, weil sie angeblich Flaschen und Steine auf Polizist/-innen und Fahrzeuge geworfen und dabei eine Frau getroffen haben. Während die Verteidigung „keine Tatbeteiligung“ ihrer Mandanten sieht, kann man bei einem Detail von einem Paukenschlag am ersten Verhandlungstag sprechen.

So konnte ein Verteidiger ein Foto präsentieren, welches den Polizeizeugen zusammen mit Mitgliedern des rechtsradikalen Imperium-Fight-Teams zeigt. Dieser Zeuge war an der Verhaftung eines Angeklagten am 9. Juli 2019 beteiligt. Neben der Tatsache, dass bereits im Vorfeld vermutet wurde, dass sich die Anklage weitgehend auf Polizeiaussagen stützen würde, wäre dies natürlich ein weiterer Schatten auf der Polizeiweste der Leipziger Einsatzpolizei.

Denn von neutral kann bei einer Beziehung zum Imperium Fight-Team dann wohl keine Rede mehr sein. Ein ausführlicher Bericht zum ersten Verhandlungstag findet sich hier.

In Kürze

Bei der Leipziger Firma Halberg Guss müssen nun doch 100 Menschen entlassen werden. Ob und wie dies mit dem Kampf der Gießer um ihre Arbeitsplätze vor einem Jahr zusammenhängt, veröffentlichen wir morgen.

Silvester am Kreuz: Die Spirale dreht sich (1)

Silvester am Kreuz: Die Spirale dreht sich (1)

Silvester am Kreuz: Die Spirale dreht sich (2) + Videos

Silvester am Kreuz: Die Spirale dreht sich (2) + Videos

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