Seit rund drei Wochen befinden sich drei Personen wegen der Ausschreitungen am Connewitzer Kreuz in Untersuchungshaft. Ein Beschuldigter wurde heute aus der JVA entlassen. Nachdem in der vergangenen Woche bereits sein Rechtsanwalt auf eine sofortige Freilassung gedrängt hatte, gab es nun auch einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft.

Eine der drei Personen, die sich seit Neujahr wegen der Ausschreitungen am Connewitzer Kreuz in Untersuchungshaft befinden, ist am Mittwoch, den 22. Januar, aus der JVA entlassen worden. Das teilten Rechtsanwalt Daniel Werner und die Staatsanwaltschaft Leipzig übereinstimmend mit. Ein entsprechender Beschluss des Ermittlungsrichters sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgt.

Diese begründete ihren Antrag auf Anfrage der L-IZ mit einem Schreiben von Werner. Darin habe der Rechtsanwalt die „persönlichen und beruflichen Bindungen des Beschuldigten“ aufgezeigt. Die durch das Gericht erteilten Auflagen seien nach Auffassung der Staatsanwaltschaft „dazu geeignet, dem weiterhin bestehenden Fluchtanreiz entgegenzuwirken“. Die Ermittlungen gegen den Beschuldigten dauern an.

Die Staatsanwaltschaft legt ihm zu Last, in der Silvesternacht am Connewitzer Kreuz einen Polizisten mit einem Schlag verletzt zu haben, um damit die Festnahme einer anderen Person zu verhindern. Dies gelang ihm offenbar. Anschließend habe er sich gegen seine eigene Festnahme gewehrt.

Staatsanwaltschaft weist Vorwurf zurück

In der vergangenen Woche hatte Werner beklagt, dass sein Mandant rechtswidrig in Untersuchungshaft sei. Er begründete dies mit der langen Dauer zwischen Festnahme und richterlicher Vorführung, mit der angeblichen Befangenheit des Ermittlungsrichters und damit, dass am Amtsgericht ein notwendiges Dokument verschwunden sei.

Die Staatsanwaltschaft erklärt die Dauer zwischen Festnahme und richterlicher Vorführung – es waren circa 40 Stunden – mit notwendigen Ermittlungen, um die Prüfung eines Haftantrags vorzubereiten. „Dies erfolgte zusammen mit den anderen Vorgängen aus der Neujahrsnacht unverzüglich und zugleich mit der gebotenen Gründlichkeit.“ Gegen das Unverzüglichkeitsgebot habe man – anders als von Werner behauptet – nicht verstoßen.

Aktuell befinden sich somit noch zwei Personen wegen der Ereignisse in der Silvesternacht in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft begründet dies in einem Fall mit Fluchtgefahr und im anderen Fall mit Wiederholungsgefahr. Beiden wirft sie unter anderem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor.

Silvester in Connewitz: Anwalt beklagt rechtswidrige Untersuchungshaft

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