Ab dem kommenden Montag, 20. April, wird es einige Lockerungen in Sachen Coronaschutz geben. Geschäfte sollen teilweise wieder öffnen; zwei Wochen später auch Schulen und Friseure. Die Kontaktverbote bleiben jedoch mindestens bis zum 3. Mai bestehen. Die genauen Regelungen für Sachsen dürften bald folgen. Die L-IZ fasst zusammen, was am Mittwoch, den 15. April 2020, in Leipzig und darüber hinaus wichtig war.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich am Mittwochabend auf einer Pressekonferenz zu weiteren Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus geäußert. Zuvor hatte sich Merkel mit den Ministerpräsident/-innen der Länder beraten.

Abstandsregeln und Kontaktverbote sollen mindestens bis zum 3. Mai andauern. Gaststätten bleiben geschlossen und religiöse Veranstaltungen dürfen weiterhin nicht stattfinden. Ob dies auch für Demonstrationen gilt, hat Merkel zunächst nicht gesagt. Zudem soll es bis zum 31. August keine Großveranstaltungen geben – was genau darunter zu verstehen ist, wird sich wohl in den nächsten Tagen zeigen, denn die Umsetzungen der Beratungsergebnisse liegt bei den Ländern.

Im Gegenzug sind zahlreiche Lockerungen geplant: Ab dem 4. Mai soll der Schulunterricht – zunächst in Abschlussklassen – schrittweise wieder stattfinden. Auch Friseure dürfen ab diesem Tag wieder öffnen. Bereits ab dem kommenden Montag ist es Geschäften mit bis zu 800 Quadratmetern erlaubt, wieder zu öffnen. In allen Fällen müssen jedoch Hygiene- beziehungsweise Sicherheitskonzepte vorhanden sein.

Abweichungen in Sachsen möglich

Größtenteils dürften diese Regeln auch für Sachsen gelten. Allerdings sind die Bundesländer jeweils selbst dafür verantwortlich, entsprechende Verordnungen oder Verfügungen zu erstellen. Bislang hat Sachsen beispielsweise die Kontaktverbote strenger ausgelegt als die meisten anderen Bundesländer.

Ein Punkt, in dem Sachsen möglicherweise von den Regeln abweichen könnte, sind die Schulöffnungen. In einem Interview mit dem MDR hatte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Morgen gesagt, dass die ersten Schulen in Sachsen schon ab kommendem Montag wieder öffnen sollen – also zwei Wochen früher. Ob sich Sachsen nun anpassen wird und Schulen doch erst am 4. Mai öffnen, wird sich wohl morgen entscheiden.

Nachtrag: Sachsen präzisiert bereits am Abend

Im Gegensatz zu den Bundesregeln will Sachsen beim Thema Schulöffnungen am eigenen (Sonder)weg festhalten, wie die Regierung in einer heute vom MDR übertragenen Pressekonferenz mitteilte.

Für einige Schüler sollen die Schulen schon am Montag und nicht erst am 4. Mai öffnen, zu vermuten ist, dass dies vor allem obere Klassenstufen, also ältere Schüler betreffen könnte – genau spezifiziert wurde das jedoch heute noch nicht. Auf Bundesebene hatte der bayrische Ministerpräsident Markus Söder ausgeführt, dass man den kleineren Schülern und Kindern nicht zumuten könne, mit Mundschutz in die Schule zu gehen – hier sei laut Söder auch die entsprechende Disziplin nicht zu erwarten.

Entgegen der noch bis diesen Sonntag geltenden Regel soll man sich ab dem kommenden Montag nun auch in Sachsen mit einer Person treffen dürfen, die nicht in der eigenen Wohnung wohnt. Dies ist auch die Linie des Bundes.

Eine Maßnahme, die zumindest in Leipzig aus Sicht des Umweltvereins „Ökolöwe“ dringend nötig wäre, betrifft Straßen, die zu Fuß- und Radwegen umgewandelt werden sollten. Eine entsprechende Lösung gibt es bereits am Hauptbahnhof, wo Personen, die auf die Straßenbahn warten, dadurch mehr Abstand voneinander halten können.

Umweltverein wirft Baubürgermeisterin Dubrau Untätigkeit vor

Ähnliche Lösungen sind laut „Ökolöwe“ in der Jahnallee, in der Harkortstraße, am Connewitzer Kreuz und auf weiteren Teilen des Innenstadtringes denkbar. „Das Einzige, was bisher auf der Straße sichtbar wird, ist die Untätigkeit der verantwortlichen Baubürgermeisterin“, urteilt der Verein. „Frau Dubrau sind die Belange der Fußgänger und Radfahrerinnen offenbar egal.“

Was heute außerdem wichtig war: Die linke Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz meldet einen neuen Höchststand antisemitischer Straftaten in Sachsen. Das gehe aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage hervor. 2019 habe es mindestens 156 solcher Straftaten gegeben. Außerdem wurde heute bekannt, dass der Bundesgerichtshof die Urteile gegen die Mitglieder der rechten Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ prüfen muss. Die acht Verurteilten haben Revision eingelegt (via MDR).

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