Bewohner/-innen der Asylunterkunft in Dölzig nahe Leipzig haben in den vergangenen Wochen mehrmals die hygienischen Zustände vor Ort kritisiert. Ein Wortführer wurde mittlerweile nach Chemnitz verlegt – angeblich aus medizinischen Gründen. Er selbst fühlt sich dafür „bestraft“, Missstände angesprochen zu haben. Zudem wurde ein MDR-Team, das vor Ort drehte, von der Security bedrängt und festgehalten. Die zuständige Landesdirektion will den Vorfall prüfen.

Geflüchtete zählen zu den Personen, die von der Coronakrise besonders betroffen sind. Sie müssen teilweise mit hunderten Menschen in einer Unterkunft leben und sich mit mehreren Personen ein Zimmer teilen. Der empfohlene Sicherheitsabstand lässt sich so nicht einhalten. Kommt es zu Coronafällen – so wie vor zwei Wochen in der Max-Liebermann-Straße in Leipzig –, steht die gesamte Einrichtung unter Quarantäne.

Ein weiteres Problem sind offenbar die hygienischen Zustände in einigen Unterkünften. So berichtete beispielsweise das MDR-Magazin „exakt“ am Mittwoch, den 1. April, über angebliche Missstände in der Erstaufnahmeeinrichtung in Dölzig nahe Leipzig.

Keine Seife, kein Toilettenpapier

In dem Beitrag schildert ein Bewohner der Unterkunft, dass die Toiletten nicht ausreichend gereinigt seien und es dort weder Seife noch Toilettenpapier gebe. Zudem mangele es in der Einrichtung an Desinfektionsmitteln. Ein wirksamer Schutz gegen das Coronavirus sei so nicht möglich.

Bereits am 26. März hatten 71 Bewohner/-innen einen Brief an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Malteser verfasst. Letztere betreiben die Aufnahmeeinrichtung in Dölzig. Die Bewohner/-innen seien wegen der Situation „verängstigt und wütend“, schreiben sie. Viele seien wegen ihres Alters, diverser Vorerkrankungen und des in den Herkunftsländern Erlebten in schlechter Verfassung.

Wie aus dem „exakt“-Beitrag hervorgeht, hat die für die Einrichtung zuständige Landesdirektion Sachsen die Vorwürfe zurückgewiesen. Es gebe im Verkaufskiosk ausreichend Seife und an ausgewählten Standorten genügend Desinfektionsmittel. Die Sanitäreinrichtungen werden laut Landesdirektion mindestens zweimal täglich gereinigt. Pro Person und Tag stehe eine Rolle Toilettenpapier zur Verfügung. Dieses sei an der Rezeption erhältlich.

Dass Desinfektionsmittel und Toilettenpapier nicht mehr in den Sanitärräumen selbst zur Verfügung stehen, liege daran, dass Bewohner/-innen diese entfernt hätten, um sich einen eigenen Vorrat anzulegen.

Bestrafung oder medizinisch notwendig?

Der in dem „exakt“-Beitrag befragte Bewohner der Unterkunft wurde einen Tag später nach Chemnitz verlegt. Er fühle sich nun dafür „bestraft“, dass er Missstände angesprochen habe, heißt es in dem Beitrag. Auf Anfrage der L-IZ teilte die Landesdirektion mit: „Die Verlegung erfolgte aus medizinischen Gründen in eine Einrichtung mit besonderen Unterstützungsangeboten.“

Nach Angaben der Linksfraktion im sächsischen Landtag lebt der Mann nun in einer Unterkunft, in der normalerweise Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen untergebracht sind. Die Linksfraktion zitiert ihn mit den Worten: „Ich bin die einzige gesunde Person hier. Hier befinden sich alte Menschen, Kranke. Sie reden nicht, ich kenne hier niemand. Das fühlt sich wie Isolation an.“

Juliane Nagel, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion, sagt dazu: „Es macht mich fassungslos, dass ein Mensch, der öffentlich berechtigte Kritik äußert, offenbar dafür sanktioniert wird. Das steht der Landesregierung nicht gut zu Gesicht. Sie muss sich dazu erklären.“

Security bedrängt MDR-Team

Fragwürdig ist neben den hygienischen Zuständen und der Verlegung des Bewohners auch der Umgang der Security mit dem MDR-Team, als dieses gerade die Unterkunft filmte. In dem Video ist zu sehen, wie Security-Mitarbeiter offenbar erst den Kameramann bei seiner Arbeit bedrängten, anschließend die Abfahrt des Autos blockierten und schließlich erklärten, angeblich das gedrehte Material beschlagnahmen zu dürfen.

Die Landesdirektion teilte mit, dem Sachverhalt nachgehen und mit den Mitarbeitern reden zu wollen. Der MDR-Beitrag zeige „Verhaltensweisen, die für ein nicht der Situation angemessenes Vorgehen von Mitarbeitern des Wachschutzunternehmens sprechen“. Allerdings seien nur „Ausschnitte des Gesamtgeschehens“ zu sehen. Falls nötig, werde man gegenüber der Security die „Rechte und Grenzen im Zusammenhang mit Filmaufnahmen nochmals klarstellen“.

Fehlende Drehgenehmigung

Zum Verhalten der Journalisten teilte die Landesdirektion mit, dass diese ohne Genehmigung in einem Parkhaus gedreht hätten, das dem Freistaat gehört. Ob zudem auf der ebenfalls dem Freistaat gehörenden Zufahrt zur Asylunterkunft gedreht wurde, lasse sich aus den gezeigten Aufnahmen „nicht zweifelsfrei“ erkennen.

Arndt Ginzel, der für den Beitrag verantwortliche Journalist, sagte der L-IZ, dass es an dem Parkhaus kein Schild mit einem entsprechenden Hinweis gegeben habe. Bei den Dreharbeiten vor der Einrichtung sei man auf der Straße gewesen. Der MDR habe den Beitrag juristisch geprüft und kein Fehlverhalten feststellen können.

Dafür spricht auch die in dem Beitrag gezeigte Kommunikation mit den Security-Mitarbeitern. Diese sagen, dass man privates Gelände von einer öffentlichen Straße aus nicht filmen dürfe. Das ist ebenso falsch wie die Behauptung, dass die Security das Drehmaterial beschlagnahmen dürfe. Bis auf wenige Ausnahmen gilt für das Arbeitsmaterial von Journalist/-innen ein Beschlagnahmeverbot.

Das Minutenprotokoll zum Vorfall mit dem Deutschlandhütchenträger am 16. August in Dresden

Das Minutenprotokoll zum Vorfall mit dem Deutschlandhütchenträger am 16. August in Dresden

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