In der Bundesratssitzung in dieser Woche wurde das von der Regierungskoalition geplante Bürgergeld abgelehnt. Gerade die unionsgeführten Bundesländer stimmten dagegen. „CDU und CSU lehnen das Bürgergeld aber ab, weil es aus ihrer Sicht die Motivation senkt, eine Arbeit anzunehmen“, schrieb der „Spiegel“. Eine Begründung, mit der seinerzeit schon „Hartz IV“ verschärft wurde. Aber eine Haltung, die Kathrin Rösler so nicht mehr akzeptieren kann. Weshalb die Leipzigerin einen Offenen Brief geschrieben hat.

Gerichtet an die beiden Parteivorsitzenden Friedrich Merz (CDU) und Markus Söder (CSU), die auch persönlich immer wieder das geplante Bürgergeld attackiert haben. Wenn Bundesregierung und Bundesrat sich nicht einigen können, geht ein solcher Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, wo ein Kompromiss gefunden werden muss.

Der kann aber auch wieder bedeuten, dass die von den Unionsparteien so vehement geforderten Sanktionen – also Geldkürzungen – auch gegen Empfänger von Bürgergeld wieder möglich sind.

Der Offene Brief

Nein, sehr geehrte schreibe ich nicht.

Die Herren Merz und Söder, ihres Zeichens Fraktionsvorsitzender im Bundestag und Ministerpräsident in Bayern,

nicht unerwartet, aber trotzdem mit Schrecken habe ich soeben in den Nachrichten das Abstimmungsergebnis zum Bürgergeld vernommen.

Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie sagen, dass das Gesetz verbesserungswürdig ist. Das war das ALG2 auch von Anfang an. Viele Betroffene und Richter sorgten immer wieder für Verbesserungen. Wobei man bitte nicht vergessen darf: 16 Jahre lang war die CDU in Regierungsverantwortung und hätte es schon längst ändern können. Aber die heißen Kartoffeln lässt man ja immer die anderen aus dem Feuer holen.

Was für ein Problem haben Sie eigentlich? Neid? Meine Güte, auf was denn? In Ihren Augen sind die 150.000 Euro, die ein Ehepaar mit zwei Kindern als Schonvermögen behalten darf, doch eh nur Peanutstaub. Reicht gradmal für zweimal Flugzeug betanken.

Und wenn nun dieser Familienvater mit den 150.000 Euro auf dem Konto und dem kleinen Häuschen genau jener Maler ist, der von Ihnen ja immer so gern als Beispiel herangezogen wird, 35 Jahre gearbeitet und gespart hat, Häuschen selbst gebaut nach Feierabend, gespart und jeden Pfennig umgedreht, vielleicht noch etwas mehr als nur nen alten Hund geerbt hat und nun arbeitslos wird, weil Rücken und Gelenke nicht mehr so wollen wie mit 20, weil sich Farbdämpfe in die Lungenfunktion einmischen, und dieser bisher hochgefeierte Held der Arbeit ausgemustert wird und ALG2 beantragen muss, dieser Mann ist nun der Schmarotzer in Person, die personifizierte Lichtgestalt des Sozialleistungsbetruges.

Dieser Mann muss nun geteert und gefedert werden und am besten so hoch wie möglich gehängt werden? Dem steht jetzt keine Unterstützung zu, dieser faulen Sau, der soll mal endlich richtig arbeiten, die Arbeitgeber warten händeringend auf diese heruntergewirtschaftete Fachkraft!

Genug der Polemik. Sie selbst wissen sehr genau, wie plump Ihre Lügen zum Thema sind und waren. Sie wissen selbst, dass dieser Fall mit einem Vermögen dieser Art höchstselten auftreten wird. Aber er könnte, und allein das ist schon zu viel für Ihre armen Mittelstandsnerven.

Und nun soll diese faule Socke auch noch Vertrauenszeit bekommen? Wenn der sich nicht zu Amazon schicken lässt, dann muss ihm doch aber wenigstens der Arsch aufgerissen werden dürfen bis zum Hals? Der braucht doch gar kein Geld, der hat doch! Also sanktionieren, trifft keinen Armen! Und was will der? Umschulen?

Ja spinnt der denn? Wer soll denn das bezahlen? Wieder der arme Steuerzahler? Der muss doch so schon für alles herhalten! Der Maler war auch mal Steuerzahler, aber ist egal, jetzt ist er ‘ne faule Sau mit Ansprüchen, die ja wohl doch zu weit gehen!?

Seit der Einführung von Hartz4 wurde das Recht auf Weiterbildung abgeschafft. Es gab zwar Bildungsmaßnahmen, aber die beschränkten sich größtenteils auf Bewerbungstraining, irgendwelche nichtssagenden und von der Wirtschaft nicht gebrauchten Anpassungslehrgänge.

Selten, dass eine richtige Berufsausbildung finanziert wurde. Dies hängt mit der Förderfähigkeit durch Bafög zusammen. Ist die Ausbildung grundsätzlich mit Bafög förderfähig, ergibt sich kein Leistungsanspruch auf ALG2. Egal, ob der Lernwillige Bafög erhalten kann oder nicht.

Somit hatte sich der Großteil Lernwilliger vom Lernen verabschieden müssen und wurde in Leiharbeitsfirmen und diversen Logistikunternehmen oder Lieferdiensten verheizt. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass nun endlich auch die Ausbildung in richtige Berufe gefördert werden könnte. Für die Wirtschaft jedoch kommt dies 17 Jahre zu spät. Aber dafür dann doch mal ein großes Danke an CDU/CSU für alle bisherigen Blockaden.

Ein weiteres Danke an CDU/CSU für immer noch armutszementierende Regelsätze. Frau von der Leyen hat ja da so eine tolle Berechnungsformel gefunden, um mal fix zu streichen, was zu streichen geht. Ich erinnere nur an den Weihnachtsbaum.

Brauchen ein paar Millionen ja nicht. Spart Holz. Alkohol und Tabak, ja, das braucht auch niemand. Obwohl, eigentlich ist das doch Blödsinn, wo es doch so tolle Tabaksteuern gibt. Na ja, irgendwas ist ja immer.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Aussitzen der Blockade. Anwaltsrechnung fürs Einklagen eines armutsfesten Regelsatzes kommt dann im Januar.

Und trotz alledem verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Kathrin Rösler

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