Noch ist ja offiziell nicht mal Sommer – doch er streckt dieser Tage schon einmal seine Fühler nach Leipzig aus. Das bedeutet auch wieder Grillsaison: Nicht nur auf Balkons und Terrassen, auch in den Parks und auf Wiesen lässt man den Tag dann gerne dampfend, kauend und lachend mit Freunden ausklingen, vielleicht sogar unter Sternen am knisternden Lagerfeuer. Damit der Entspannung nichts im Wege steht, hier die wichtigsten Tipps und Sicherheitshinweise für Sie und Euch.
Ein „Grillverbot“ gibt es in Leipzig nicht
Generell: Wie die Stadt informiert, gibt es kein pauschales „Grillverbot“ in Leipzig. Einschränkungen zielen auf den Erhalt genutzter Flächen ab, auch Dritte sollen sich im Sinne der Rücksichtnahme nicht belästigt fühlen.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man einen der fünf ausgewiesenen Grillplätze in Leipzig aufsucht: Diese befinden sich am Tischtennisplatz im Friedenspark, am Leibnizweg im Rosental, in der Nähe zur Konradstraße im Rabet, nahe dem Gerichtsweg im Lene-Voigt-Park sowie südlich vom Stauteich im Erholungspark Lößnig-Dölitz. Diese fünf Orte können ohne Anmeldung genutzt werden, Reservieren ist jedoch nicht möglich.
Das gilt auch für die drei öffentlichen Grill- und Lagerfeuerplätze vor dem Sportplatz des SV Leipzig West e. V. in der Friesenstraße, am Nonnenweg unweit vom Gesundheitssportgelände des BSV AOK Leipzig e. V. sowie dem Marienweg im Hinteren Rosental. Hier ist auch das Feuermachen gestattet, was sonst im öffentlichen Raum einer Sondergenehmigung bedarf.
Bei Hitze und Trockenheit sind Verbote möglich
Wichtig ist überall die Beachtung aller Auflagen, die dem Brand- und Landschaftsschutz dienen, so die Stadt: So müssen Grills und Feuer unter anderem beaufsichtigt, am Ende sorgfältig abgelöscht sowie für die korrekte Müllbeseitigung gesorgt werden. Außerhalb der drei oben genannten Orte darf man Lagerfeuer auf öffentlichen Grünflächen in Leipzig nur mit Genehmigung des Amts für Gewässer und Stadtgrün entfachen und muss beispielsweise 100 Meter Mindestabstand zum Wald einhalten.
Bei anhaltender Hitze und Trockenheit gilt laut „Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig“ ein prinzipielles Verbot von offenen- und insbesondere Lagerfeuern. Das kann sich dann möglicherweise auch bis auf das Grillen erstrecken. Stichwort Waldbrandgefahr.
Vorsicht an Seen und sensiblen Stellen
Fröhliches Brutzeln ist aber ansonsten auch abseits der benannten Grillplätze in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gestattet. Laut Stadt dürfen dabei keine Grills benutzt werden, die direkt auf dem Boden liegen und die Grasnarbe schädigen. Die Verwendung eines handelsüblichen Grills ohne direkten Bodenkontakt oder einer leichten Einwegschale kann dem vorbeugen.
Auch sensible Bereiche sind als Grillort zu meiden, unter anderem die Nähe zu gärtnerisch gestalteten Flächen, eine Stelle direkt unter einem Baum oder am Gehölz. Hier genießen Baum- und Vogelschutz Vorrang.
Was nicht jeder weiß: Auch unmittelbar an hiesigen Seen darf aufgrund von Brandgefahr und drohender Vermüllung meist nicht gegrillt werden. Über legale, oft jedoch kostenpflichtige Ausnahmen sollte man sich vorab schlaumachen.
Allgemein gilt: Rücksicht auf andere, auf Lärm-, Landschafts-, Natur- und Brandschutz sind das A und O. Dazu gehört auch die Müllentsorgung. Die Stadt verweist auf bereitgestellte Container an Schwerpunkten wie im Clara-Zetkin-Park oder Johannapark, wo die Hinterlassenschaften der Grillparty eingeschmissen werden können. Ansonsten kämen auch feste Abfallbehälter in Betracht und zur Not die Mitnahme des Mülls, sollten alle Behältnisse voll sein.

Regeln zur Beseitigung der Grillasche
Besonders bei der Beseitigung angefallener Grillasche ist Vorsicht geboten: Drei fest verankerte Sonderbehälter im Clara-Zetkin-Park am Musikpavillon, am Mittelweg des Johannaparks beim orangen Parkbehälter und im Rosental in der Nähe des hinteren Grillplatzes bei den orangen Parkbehältern sind zum Auskühlen vorgesehen. Das Kippen der Glut auf die Wiese oder in die orangefarbenen Müllcontainer ist nicht erlaubt.
Verstöße gegen die Verhaltensregeln gelten nach Angaben der Stadt Leipzig als Ordnungswidrigkeit und können ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach sich ziehen. Doch wie meistens gilt: Rücksichtnahme, Mitdenken und gesundes Augenmaß sorgen dafür, dass dem Spaß nichts mehr im Wege stehen wird.
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