Sechs große Hitzejahre liegen hinter uns, einige davon waren gleichzeitig heftige Dürrejahre, die den Parks und Straßenbäumen in Leipzig gewaltig zusetzten. Immer wieder verlangen die Stadtratsfraktionen von der Verwaltung, endlich ein richtiges Bewässerungskonzept zu erarbeiten und vorzulegen. Am Mittwoch, 20. Dezember, hat die Verwaltungsspitze dieses Bewässerungskonzept tatsächlich vorgelegt und zur Information  freigegeben.

Wie aus der Dienstberatung des Oberbürgermeisters hervorgeht, werden im „Bewässerungskonzept für die Stadt Leipzig“ das Bewässern von Stadtbäumen sowie Pflanzungen in Grün- und Parkanlagen mit besonderen Bewässerungsansprüchen betrachtet.

„Mit Blick auf die zunehmenden Veränderungen der Niederschläge in Folge des Klimawandels, der Zunahme von Starkregen und länger anhaltenden Trockenheitsperioden ist die ausreichende Wasserversorgung des Stadtgrüns unabdingbar“, erläutert Rüdiger Dittmar, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer. „Mit dem Bewässerungskonzept für die Stadt Leipzig können wir die Vitalität, Qualität und Leistungsfähigkeit des Stadtgrüns erhalten.“

Den Antrag gab es schon im Frühjahr 2020

Positives Feedback gab es postwendend aus der Linksfraktion im Leipziger Stadtrat. Denn die Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat forderte schon zu Beginn des Jahres 2020 mit einem Antrag die Erstellung eines Bewässerungskonzepts. Ende 2020 sollte es eigentlich schon vorliegen.

„Wir freuen uns natürlich sehr, dass unsere Initiative nun final umgesetzt wurde. Dass die Leipzigerinnen und Leipziger seit Jahren kräftig dabei helfen, das Stadtgrün nicht verdursten zu lassen, ist toll, kann aber keine dauerhafte Lösung sein – systemische Probleme verlangen nach systemischen Antworten!“, erklärt Michael Neuhaus, Sprecher für Umwelt der Linksfraktion. „Angesichts der weltweiten ‚Großwetterlage‘ wird die Bewässerung unserer Bäume und Grünflächen nicht die einzige Herausforderung im Kampf gegen den Klimawandel bleiben. Das nun vorliegende Konzept werden wir sorgsam prüfen und gegebenenfalls nachschärfen.“

Was ist jetzt geplant?

Für die Bewässerung von etwa 8.000 Stadtbäumen vom 4. bis zum 10. Standjahr sind zum Beispiel bis zu 64.000 Wässerungsgänge im Jahr notwendig. Unter anderem wird hierfür auch ein engmaschiges Netz an ober- und unterirdischen Gießwasserentnahmestellen im gesamten Stadtgebiet benötigt. So wurden bereits im Jahr 2021 erste Brunnen zur Wasserentnahme für die Grünanlagenunterhaltung an mehreren Standorten in der Stadt wie dem kleinen Willy-Brand-Platz, der Richard-Wagner-Straße oder dem Mariannenpark in Betrieb genommen, teilt die Stadt mit. Weitere Standorte befinden sich aktuell im Genehmigungsverfahren.

Die neugestaltete Rietzschke-Aue. Foto: Sabine Eicker
Die neugestaltete Rietzschke-Aue. Foto: Sabine Eicker

Neben der Bewässerung bedarf es aber auch einer Anpassung bei der Planung und Gestaltung von Grün- und Parkanlagen, wie beispielsweise bereits mit der Neugestaltung der Grünfläche Rietzschke-Aue Sellerhausen umgesetzt. Gleichzeitig werden neue Ansätze bei der „blaugrüne Quartiersentwicklung in Leipzig“ wie am Eutritzscher Freiladebahnhof verfolgt.

Wer macht alles mit?

Die Erarbeitung des Bewässerungskonzeptes durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer erfolgte unter Einbindung des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig. Darüber hinaus wurden weitere liegenschaftsverwaltende Ämter, wie das Amt für Schule, Amt für Sport, Verkehrs- und Tiefbauamt sowie das Amt für Umweltschutz eingebunden. Bewässert wird mit Grundwasser, das über die oben genannten Brunnen zur Verfügung gestellt wird, oder mit Trinkwasser, das zukünftig durch Niederschlagswasser, das in Zisternen zwischengespeichert wird, ersetzt werden soll. Für das Sichern der Bewässerungsleistung können eigenes Personal und Maschinen zum Einsatz gebracht werden oder Aufträge an externe Firmen vergeben werden.
Schließlich wird im Bewässerungskonzept auch die Beteiligung der Bürgerschaft berücksichtigt. Seit 2021 gibt es das Projekt „Leipzig gießt“.

„Leipzig gießt – die Stadt ist unser Garten“ will zeigen, wo es Bäume gibt, die zusätzlich Gießwasser brauchen. Über eine App, die 2021 von verschiedenen Akteuren wie dem OK Lab Leipzig, der Stiftung „Ecken wecken“, dem BUND Leipzig im Rahmen des Netzwerkes „Wir im Quartier“ und mit Hilfe des Amtes für Stadtgrün und Gewässer an den Start gebracht wurde, können die Wassermengen, die Leipzigerinnen und Leipziger an die Bäume bringen, eingetragen werden. So können die Nutzende der App erkennen, welche Bäume bereits mit Wasser versorgt wurden und welche Bäume noch Wasser benötigen.

Das Bewässerungskonzept soll zukünftig im Rahmen der Arbeit des Lenkungsnetzwerks Wassersensible Stadtentwicklung als ein ganzheitlicher Ansatz zum Thema Stadtklima und städtisches Wassermanagement im Klimawandel weiterentwickelt werden.

Beschlossen werden muss das Konzept nicht. Es wird dem Stadtrat als Informationsvorlage zugeleitet.

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Es gibt 2 Kommentare

Jetzt der unten stehende Text mit Absätzen zum besseren Verständnis.
Für das Bewässerungskonzept als Teil des Schwammstadt-Konzeptes kann man wahrscheinlich nur das Dachwasser und wenig verschmutzte Niederschlagswasser nutzen. Dafür müssen die Rohrleitungen des Dachwassers und der wenig verschmutzten Niederschlagswasser (NSW) von Straßen und Plätzen, getrennt werden vom Mischkanalsystem.
Da bei den Bestandsgebäuden keine Dachbegrünung vorhanden ist, muss das Dachwasser für weitere Nutzung möglichst vorgereinigt werden. Die Anschlüsse der Fallrohrleitungen und/oder der Straßeneinläufe der wenig verschmutzten Straßen sowie der versiegelten Flächen (Parkplätze, betonierte Flächen) müssen also abgeklemmt und in eine separate Rohrleitung umgeleitet werden. Dieses NSW ist zur Reinigung in 3-Kammer-Anlagen einzuleiten, zum absetzen der Schmutzbestandteile. Angeschlossen werden sollte noch eine Feinreinigung in einer biologischen Kleinkläranlage (KKA). Diese KKA sind als Naturanlage in die Grünfläche einzubetten. Das gereinigte NSW kann dann in einem Rückhalteteich gesammelt, aufgefangen werden zur Erholungsraumgestaltung, Versickerung und Verdunstung.
Erfordernissse: Es sind also erforderlich –
1. ausreichende Freiflächen für die Wasserspeicherung- und Rückhaltung, Versickerung und Verdunstung,
1.1. Grünflächen entlang von Straßen im Gemeindeeigentum.Hier kann das NSW durch die perforierten Rohrleitungen bis an die Straßenbäume geleitet werden, möglichst im natürlichem Gefälle.
1.2. Grünflächen in den Innenhöfen der Gebäude im Eigentum der Gebäudebesitzer. Hier kann das NSW zu den Bäumen oder/und einem Kleinteich geleitet werden.
1.3. Grünflächen als Parkanlagen oder in Uferrandzonen im Gemeinwohleigentum, wie vor,
2. Zustimmung der Gebäude- und Flächeneigentümer für den Umbau der Rohrsysteme, 3. finanzielle Mittel für die Kommunen für den erforderlichen Schwammsatdt-Umbau,
4. Tiefbaukapazitäten für die Rohrleitungsarbeiten, KKA und für die Herstellung der Kleinteiche, Mulden, Rigolen, setzen der Bäume und Sträucher.
Wer bezahlt diese benötigten Umbauleistungen? Der erforderliche Umbau ist im Interesse der Stadtgesellschaft. Deshalb kann in den Bestands-quartieren eigentlich nur dieser Umbau durch die Stadt vorangetrieben und finanziert werden. Es ist für diesen Umbau natürlich ein sehr großer finanzieller und technischer Aufwand erforderlich. Da die Kommunen die erforderlichen Mittel insbesondere für den Umbau der Bestandsquartiere kaum aufbringen können, ist eine Finanzierung durch den Bund geboten. Die Bewirtschaftung, die Unterhaltung und Pflege muss ebenfalls durch die Stadt bzw. städtische Unternehmen erfolgen.

Für das Bewässerungskonzept als Teil des Schwammstadt-Konzeptes kann man wahrscheinlich nur das Dachwasser und wenig verschmutzte Niederschlagswasser nutzen. Dafür müssen die Rohrleitungen des Dachwassers und der wenig verschmutzten Niederschlagswasser (NSW) von Straßen und Plätzen, getrennt werden vom Mischkanalsystem. Da bei den Bestandsgebäuden keine Dachbegrünung vorhanden ist, muss das Dachwasser für weitere Nutzung möglichst vorgereinigt werden. Die Anschlüsse der Fallrohrleitungen und/oder der Straßeneinläufe der wenig verschmutzten Straßen sowie der versiegelten Flächen (Parkplätze, betonierte Flächen) müssen also abgeklemmt und in eine separate Rohrleitung umgeleitet werden. Diese NSW sind zur Reinigung in 3-Kammer-Anlagen einzuleiten, zum absetzen der Schmutzbestandteile. Angeschlossen werden sollte noch eine Feinreinigung in einer biologischen Kleinkläranlage (KKA). Diese KKA sind als Naturanlage in die Grünfläche einzubetten. Das gereinigte NSW kann dann in einem Rückhalteteich gesammelt, aufgefangen werden zur Erholungsraumgestaltung, Versickerung und Verdunstung. Erfordernissse: Es sind also erforderlich – 1. ausreichende Freiflächen für die Wasserspeicherung- und Rückhaltung, Versickerung und Verdunstung, 1.1. Grünflächen entlang von Straßen im Gemeindeeigentum.Hier kann das NSW durch die perforierten Rohrleitungen bis an die Straßenbäume geleitet werden, möglichst im natürlichem Gefälle. 1.2. Grünflächen in den Innenhöfen der Gebäude im Eigentum der Gebäudebesitzer. Hier kann das NSW zu den Bäumen oder/und einem Kleinteich geleitet werden. 1.3. Grünflächen als Parkanlagen oder in Uferrandzonen im Gemeinwohleigentum, wie vor, 2. Zustimmung der Gebäude- und Flächeneigentümer für den Umbau der Rohrsysteme, 3. finanzielle Mittel für die Kommunen für den erforderlichen Schwammsatdt-Umbau, 4. Tiefbaukapazitäten für die Rohrleitungsarbeiten, KKA und für die Herstellung der Kleinteiche, Mulden, Rigolen, setzen der Bäume und Sträucher. Wer bezahlt diese benötigten Umbauleistungen? Der erforderliche Umbau ist im Interesse der Stadtgesellschaft. Deshalb kann in den Bestands-quartieren eigentlich nur dieser Umbau durch die Stadt vorangetrieben und finanziert werden. Es ist für diesen Umbau natürlich ein sehr großer finanzieller und technischer Aufwand erforderlich. Da die Kommunen die erforderlichen Mittel insbesondere für den Umbau der Bestandsquartiere kaum aufbringen können, ist eine Finanzierung durch den Bund geboten. Die Bewirtschaftung, die Unterhaltung und Pflege muss ebenfalls durch die Stadt bzw. städtische Unternehmen erfolgen.

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