Eine Politik, die nicht wirklich lernen will, mit Drogen und Suchtpotenzialen rational umzugehen, die wird immer wieder in denselben Schleifen von Alarmitis und Drohpotenzial landen. Und dann alle diese Kraftmeiereien gegen Cannabiskonsum inszenieren, die man aus Sachsen so gut kennt. Ein Thema, das dem Landtagsabgeordneten René Jalaß aufstieß, als er die Staatsregierung ein bisschen nervte.

Denn er wollte nur zu gern die rationalen Grundlagen erfahren, nach denen die Staatsregierung im Umgang mit Betäubungsmitteln agiert. Aber augenscheinlich gibt es keine solchen wissenschaftlich gestützten Grundlagen. Was schon damit beginnt, dass nur für drei Drogen im Betäubungsmittelgesetz überhaupt Mindestmengen definiert sind, ab denen ein Besitz dieser Drogen als strafwürdig gilt. Natürlich ist es andersherum formuliert: Obergrenzen für „geringe Mengen“.

„Hintergrund ist, dass es sich hierbei um klassische Einstiegsdrogen handelt, die im Vergleich zu anderen, ,harten‘ Drogen über ein geringeres Suchtpotential verfügen und eher dem Gelegenheitskonsum unterliegen“, hatte Justizminister Sebastian Gemkow auf die Anfrage von René Jalaß, Sprecher für Drogen- und Netzpolitik der Linksfraktion im Landtag, erklärt.

Die drei Drogen, um die es geht, sind Haschisch und Marihuana sowie Ecstasy.

Dass Sachsen diese drei Drogen als Einstiegsdrogen definiert – und andere nicht – erzählt schon eine Menge über die Denkweise der sächsischen Politik. Es ist ja die Politik, die bestimmte Verbote definiert. Und bestimmte Denkweisen bevorzugt.

In diesem Fall also die suggestive Annahme: Wer Haschisch und Marihuana oder Ecstasy konsumiert, bereitet sich augenscheinlich das Sprungbrett in die härtere Drogenkarriere. Ist das wirklich so? Mehrere wissenschaftliche Studien, die Jalaß zitiert, widersprechen dem. Die meisten Cannabis-Konsumenten steigen nie im Leben in eine „harte“ Drogenkarriere ein.

Jalaß zählt diese Studien alle in seiner jüngsten Anfrage auf. „Diese Einstiegsthese gilt in der Wissenschaft seit über 20 Jahren als widerlegt“, schreibt er. „Das Bundesverfassungsgericht befand 1994 nach Einsicht der wissenschaftlichen Literatur, dass die These von der Einstiegsdroge ,überwiegend abgelehnt‘ werde (BVerfGE 90, 145 – Cannabis). Einer Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 1998 zufolge ist die Annahme, Cannabis sei die typische Einstiegsdroge ,nicht haltbar‘.“ Und: „Nicht zuletzt gibt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, als Dachverband der in der Suchtkrankenhilfe tätigen Verbände und gemeinnützigen Vereine, zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Broschüre ‚Cannabis – Basisinformationen‘ heraus, in welcher die These von der Einstiegsdroge insbesondere mit Blick auf den Umstieg auf sog. ,härtere‘ Drogen ebenfalls negiert wird.“

Aber das kümmert den sächsischen Justizminister nicht. Er wischt das alles vom Tisch und erklärt Jalaß, dass man in Sachsen an der These von der Einstiegsdroge festhält: „Diese Einschätzung gilt unverändert fort. Sie beruht auf der forensischen Erfahrung der staatsanwaltschaftlichen Betäubungsmittel-Dezernenten. Danach haben die Konsumenten harter bzw. chemischer Drogen zuvor regelmäßig (noch) ausschließlich Cannabisprodukte eingenommen und nur in Einzelfällen beginnt eine Drogenkarriere direkt mit dem Konsum von harten bzw. chemischen Drogen. Diese Erkenntnisse beruhen insoweit auf den Angaben der Angeklagten zu ihren persönlichen Verhältnissen.“

Das hat jetzt etwas mit Logik zu tun. Oder besser Unlogik. Denn normalerweise geht die These von der „Einstiegsdroge“ davon aus, dass Menschen, die zu Cannabis greifen, danach leichter anfällig für härtere Drogen sind.

Sachsens Justiz aber zäumt das Pferd von hinten auf: Weil die meisten Drogenabhängigen, die wegen härterer Drogen vor Gericht landen, ihre Drogenkarriere mit Cannabis begonnen haben, gilt Cannabis in Sachsen als „Einstiegsdroge“.

Dass die meisten Cannabis-Konsumenten in Sachsen niemals zu härteren Drogen greifen, spielt in dieser Art Justizverständnis keine Rolle. Mit Logik hat das nichts zu tun, auch wenn Gemkow das schöne Wort „forensisch“ benutzt.

Das Problem ist: Cannabis wird damit eine Schlüsselfunktion zugewiesen, die es eigentlich nicht hat. Die sächsische These lautet ja: WEIL Menschen Cannabis konsumieren, werden sie später von harten Drogen abhängig.

Man macht also eine „weichere“ Droge für die härteren Drogenprobleme verantwortlich. Aber die tatsächlichen Zahlen zu Drogenproblemen in Sachsen deuten darauf hin, dass es diesen Zusammenhang gar nicht gibt, dass der Griff zu „harten“ Drogen auch erfolgt, weil Cannabisprodukte diesen Konsumenten zu „weich“ sind.

Und dass es in Sachsen viele Menschen gibt, denen der Stoff gar nicht „hart“ genug sein kann, zeigt unter anderem die Leipziger Suchtstatistik. In den Suchtberatungsstellen tauchen freilich nur die Menschen auf, die tatsächlich gemerkt haben, dass sie ein Suchtproblem haben. Mit Suchtproblemen durch Cannabis-Produkte meldeten sich 2016 nur 289 Menschen, mit Opioid-Problemen waren es 637 und mit Crystal-Problemen sogar 750.

Was auch heißt, dass etliche Menschen schon durch dauerhaften Cannabis-Genuss Sucht- und Entzugserscheinungen haben. Aber da lohnt auch der Vergleich mit wissenschaftlichen Vergleichsstudien, die die Alkohol- und die Nikotinsucht als für die Betroffenen noch viel gefährlicher einschätzen.

Es ist also nicht mehr als eine faule Ausrede, Cannabis zur „Einstiegsdroge“ zu erklären und sich mit den Ursachen für Suchtmittelmissbrauch in Sachsen gar nicht erst zu beschäftigen. Und mit der Frage, warum (junge) Menschen überhaupt zu Betäubungsmitteln oder Stimulanzien greifen und was das mit dem Suchtpotenzial einer ganz auf Leistung getrimmten Gesellschaft zu tun hat.

Die Antwort auf René Jalaß’ Anfrage „Cannabis als ,Einstiegsdroge‘“, Drs. 12648

Die Antwort auf René Jalaß’ Nachfrage zur Drucksache 6/10750 – Umgang mit geringen Mengen gemäß § 3la BTMG. Drs. 11107

Die Spitze des Eisbergs oder Warum Sucht ein Grundbaustein unserer Konsumgesellschaft ist

Die Spitze des Eisbergs oder Warum Sucht ein Grundbaustein unserer Konsumgesellschaft ist

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar