Gesundheit

Was schäumt denn da? Foto: Ralf Julke
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Wie gedankenloser Umgang mit Medikamenten unsere Umwelt und unsere Gesundheit gefährdet

LZ/Auszug aus Ausgabe 56Wer auf der Homepage der Stadt Leipzig nach Informationen zu Medikamenten in Flüssen, Seen und Grundwasser sucht, wird nicht fündig. Auch unterm Thema Gewässerschutz hält das Amt für Umweltschutz dazu keine Informationen bereit. Man muss schon auf die Seiten des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) gehen, um erste Hinweise darauf zu finden, dass auch in sächsischen Flüssen Arzneimittelrückstände deutlich über den geltenden Grenzwerten zu finden sind.

Rücknahme von Altmedikamenten. Foto: Ökolöwe
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Altmedikamente werden auch in sächsischen Grundwasserkörpern immer öfter nachgewiesen

In letzter Zeit wurde zwar mehrfach thematisiert, dass die achtlos weggeschütteten Medikamtenrückstände auch in Klärwerken und Flüssen landen. Aber nicht nur dort sind sie nachweisbar, wenn Forscher Proben entnehmen. Sie landen auch im sächsischen Grundwasser. Ein Thema, mit dem sich jetzt der Landtagsabgeordnete der Grünen, Volkmar Zschocke, beschäftigt hat. Und Sachsens Sozialministerin kann ihm keine Entwarnung geben. Im Gegenteil.

Intakte Spielplätze sind auch fürs Wohlgefühl der Kinder wichtig. Foto: AOK
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Übergewicht und Bewegungsmangel haben mit fehlenden Angeboten zu tun, mit fehlender Zeit und fehlendem Geld

Das mit dem Übergewicht ist ein komplexes Thema. Es hat mit falscher Ernährung zu tun, mit fehlender Bewegung, auch mit fehlendem Familienleben. Ein Thema, das die AOK in ihrer jüngsten „AOK-Familienstudie 2018“ beleuchtet hat. Und das Ergebnis ist auch deshalb nachdenkenswert, weil es zeigt, dass auch die Stadträume, in denen Familien leben, darüber entscheiden, ob die Kinder übergewichtig, demotiviert und unkonzentriert sind. Oder mal so formuliert: Falsche Stadtpolitik macht krank. Dauerhaft.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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