Die Fraktion die Linke fordert mit ihrem Antrag, dass die Zuschüsse für Beschäftigungs- und Integrationsprojekte freier Träger um ca. 300.000 Euro erhöht werden sollen. Die nach wie vor hohe Zahl arbeitsloser ALG II-Bezieher beweist, dass die Voraussetzungen für neue Arbeitsmarktinstrumente für freie Träger nicht gekürzt werden dürfen.

Eine unabdingbare Voraussetzung, um Beschäftigungsprojekte wie z. B. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II anzustoßen, ist die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel auch durch die Stadtverwaltung. Eine höhere Zahl von beschäftigten Beziehern von ALG II kann u. a. auch zusätzliche Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) bewirken.

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