Der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Bundeskriminalamt ist in der Nacht vom 19. zum 20.06.2019 die Festnahme eines 39-jährigen bosnischen Staatsangehörigen gelungen, der im Verdacht steht, in Verbindung mit dem Terroranschlag vom 13.11.2015 in Paris zu stehen. Dieser geriet im Rahmen von weiteren Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft Dresden und das Bundeskriminalamt in dem Verfahren gegen zwei bosnische Staatsangehörige wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz geführt haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des LKA Sachsen vom 20.02.2019) in das Visier der Ermittler.

Gegen den Beschuldigten besteht ein Europäischer Haftbefehl der belgischen Behörden wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Zusammenhang mit den Terroranschlägen u.a. auf die Konzerthalle “Bataclan” vom 13.11.2015 in Paris.

Im Rahmen der von der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Bundeskriminalamt gegen den Beschuldigten geführten umfangreichen Ermittlungen konnte dessen Aufenthalt festgestellt und die Festnahme durch Spezialkräfte des Bundeskriminalamtes realisiert werden. Kriegswaffen oder sonst verbotene oder erlaubnispflichtige Gegenstände wurden bei dem Beschuldigten nicht aufgefunden, so dass die Staatsanwaltschaft Dresden in ihrem gegen den Beschuldigten geführten Verfahren keinen Haftbefehl beantragen konnte.

Der Beschuldigte wurde am 20.06.2019 aufgrund des bestehenden Europäischen Haftbefehls des Untersuchungsgerichts Brüssel dem Ermittlungsrichter vor dem Amtsgericht Merseburg vorgeführt und befindet sich derzeit in vorläufiger Auslieferungshaft.

Die Ermittlungen gegen ihn und die beiden weiteren bosnischen Staatsangehörigen dauern an. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Informationen zum Gesamtsachverhalt gegeben werden.

Für das Auslieferungsverfahren des 39-jährigen bosnischen Staatsangehörigen ist die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt zuständig.

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