Zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) vom 18. März 2020 hat die Leipziger Polizei, gemeinsam mit Kräften der Bereitschaftspolizei, Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt.

Neben Spielplätzen, Gaststätten und Geschäften wurden nun auch Frisörgeschäfte  überprüft. Geschäfte, die noch geöffnet hatten, wurden nach dem Hinweis auf die geltende Allgemeinverfügung umgehend geschlossen, ebenso wie verschiedene Imbisse im Stadtgebiet. Auf öffentlichen Spielplätzen im Stadtgebiet wurden anwesende Kinder und Eltern im Gespräch auf die Sperrung hingewiesen, nachdem an verschiedenen Stellen bereits die Absperrungen entfernt wurden. Gruppen von mehreren Personen wurden ebenfalls angehalten die Verhaltenshinweise des Robert-Koch-Institutes zu beachten.

Ein erstes Fazit nach dem ersten Tag des Einsatzes der Kontrollkräfte ist, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger die Verhaltenshinweise beachten. Einzelne Händler und Imbissbetreiber wurden zunächst nochmal in einem Gespräch auf die bestehende Verfügung hingewiesen und zeigten Verständnis.

Weniger einsichtig zeigte sich dagegen (am 20. März 2020, gegen 11:00 Uhr) ein Supermarktbesucher  (66, deutsch) in Leipzig Grünau, der wegen eines „Hamsterkaufes“ durch eine Mitarbeiterin aufgefordert wurde, einen Teil der Waren zurückzulegen. Zur Sicherung seiner Einkäufe, griff er die Mitarbeiterin verbal als auch körperlich an. Dies führte dazu, dass die Beamten letztendlich eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung fertigten und die Einkäufe zurückgelegt wurden.

Ein zweiter Fall, der sich am heutigen Tag in Schkeuditz ereignete, zeigte, wie sensibel die Bevölkerung mittlerweile auf das Thema „Corona“ reagiert: Während eines Einkaufs in einer Drogerie unterhielt sich ein Kunde (33, deutsch) mit einem Bekannten. Er erzählte ihm, dass er vor kurzem aus dem Urlaub in Ägypten zurückgeholt worden ist und nun vorsorglich auf eine Coronainfektion getestet wird, obwohl er keine Symptome aufweise.

Fetzen dieses Gespräches hörte ein weiterer Kunde mit, woraufhin dieser Alarm schlug und andere Anwesende und die Mitarbeiter des Geschäftes informierte. Hierauf wurde die Filiale vorübergehend geschlossen und alle Beteiligten separiert. Nach einer Überprüfung durch das Ordnungsamt und einer Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, konnte die Drogerie wieder öffnen.

Amtliche Verfügung wegen Coronavirus: Auch Gaststätten, Friseursalons und Baumärkte schließen

Amtliche Verfügung wegen Coronavirus (20. März 2020): Auch Gaststätten, Friseursalons und Baumärkte schließen

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar