Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 20-jährigen Syrer Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u. a. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 19.05.2021 gegen 22:40 Uhr einen 33-jährigen Ungarn in dessen Wohnung in der Dürerstraße, 01307 Dresden, mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 21.05.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).

Der Beschuldigte soll dem Geschädigten mehrere Messerstiche in den Oberkörper versetzt und dabei auch tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Der Geschädigte musste in einem Krankenhaus notoperiert werden und konnte nur durch schnelle medizinische Hilfe gerettet werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht hat.

Der Beschuldigte wurde am 20.05.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 21.05.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist bislang nicht vorbestraft und hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Die Motive der Tat sind weiterhin nicht geklärt.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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